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Author: adminsp

Neueinstellungen Kita Spatzennest Großlittgen

Am 30.08.2021 stellte sich bei einem Team-Gespräch der neue Kita-Leiter, Herr Bastian Schmidt aus Ulmen dem Kita-Team und den Trägergemeinden vor.

Herr Schmidt hat am 01.09.2021 seine Tätigkeit als neuer Kitaleiter in Großlittgen aufgenommen.

Zusätzlich wurden auch noch die neue Erzieherin, Frau Kristina Schneider und die zusätzliche Kraft in unserer Kita-Küche, Frau Marlies Raul im Kita-Team begrüßt.

Die Ortsgemeinde Großlittgen und die übrigen Trägergemeinden wünschen dem neuen Leiter und den anderen neuen Kitakräften einen guten Start und viel Erfolg bei ihrer Arbeit in unserer Kita in Großlittgen.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Neueinstellungen Kita Spatzennest Großlittgen
Ortsbürgermeister Trägergemeinden mit Kita-Leiter (Fotos OG Großlittgen)
Neueinstellungen Kita Spatzennest Großlittgen
Kita-Team mit Leiter (Bildmitte)

Defibrillator in Großlittgen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bereits vor einigen Monaten spendete die Firma TVW aus Großlittgen der Ortsgemeinde einen Defibrillator.
Das Gerät wurde für alle Bürger zugänglich in der Wartezone der Zehntscheune angebracht.
Bedingt durch Corona konnte bisher noch keine Übergabe und Einweisung erfolgen.

Diesen Termin holen wir jetzt nach. Die offzielle Übergabe und Einweisung des Defibrillators erfolgt am

Sonntag, dem 05.09.2021 um 17.00 Uhr auf der Zehntscheune

zusammen mit der Feuerwehr und dem Musikverein.
Alle Bürger aus Großlittgen sind herzlich eingeladen an der kleinen Übergabefeier teilzunehmen.
Der Musikverein Großlittgen sorgt für die musikalische Umrahmung und für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Beschädigung Defibrillator Zehntscheune

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag sowie Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September 2021

Zusammenlegung von Wahl-/Stimmbezirken Gemäß § 12 Abs. 4 der Bundeswahlordnung in Verbindung mit § 3 der Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und Bürgerentscheiden mit der Bundestagswahl am

26. September 2021

vom 20. Juli 2021 hat der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 202 – Bitburg – in Abstimmung mit dem Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land folgende Entscheidungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land getroffen, die hiermit bekannt gemacht werden:

1. Die Wahl-/Stimmbezirke Eisenschmitt und Schwarzenborn werden zu einem Wahl-/ Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahl-/Stimmbezirk heißt „Eisenschmitt-Schwarzenborn“. Die Ortsgemeinde Eisenschmitt führt die Wahlen in Eisenschmitt durch.

2. Die Wahl-/Stimmbezirke Großlittgen und Musweiler werden zu einem Wahl-/Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahl-/ Stimmbezirk heißt „Großlittgen-Musweiler“. Die Ortsgemeinde Großlittgen führt die Wahlen in Großlittgen durch.

3. Die Wahl-/Stimmbezirke Heidweiler, Dodenburg und Heckenmünster werden zu einem Wahl-/Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahl-/Stimmbezirk heißt „Heidweiler-Dodenburg-Heckenmünster“. Die Ortsgemeinde Heidweiler führt die Wahlen in Heidweiler durch.

4. Die Wahl-/Stimmbezirke Manderscheid und Dierfeld werden zu einem Wahl-/Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahl-/ Stimmbezirk heißt „Manderscheid-Dierfeld“. Die Stadt Manderscheid führt die Wahlen in Manderscheid durch.

Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

Beschädigung Defibrillator Zehntscheune

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ein Bewohner aus Großlittgen fand bei einem Spaziergang am 17.07.2021 gegen 23.45 Uhr den erst kürzlich bei der Zehntscheue installierten Defbrillator beschädigt am Boden liegen.
Er war aus der Halterung entfernt und auf den Boden geworfen worden.
Die Sachbeschädigung wurde zur Strafanzeige gebracht und kann nur im engen zeitlichen Rahmen mit dem Aufinden begangen worden sein.
Ich bitte daher alle Bewohner von Großlittgen, die evtl. hier etwas beobachtet haben, sich unmittelbar mit der Polizei in Wittlich oder dem Gemeindebüro in Verbindung zu setzen.
Das Gerät dient dazu in einem Notfall evtl. Leben zu retten.
Die Ortsgemeinde wird daher die Verfolgung der mutwilligen Beschädigung des medizinischen Gerätes mit Nachdruck verfolgen.

gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Beschädigung Defibrillator Zehntscheune

Endausbau im Neubaugebiet “Im Burecken”

Im Neubaugebiet „Im Burecken“ sollen die Erschließungsanlagen endgültig fertig gestellt werden.
Zur Vorstellung der Planung und den mit dem Endausbau verbundenen Beitrags- sowie Kostenauswirkungen werden alle Anlieger

am Mittwoch, den 21. Juli 2021, 18.00 Uhr

in die Mehrzweckhalle zu einer Einwohner- bzw. Anliegerversammlung eingeladen.

Großlittgen, 04.07.2021 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Endausbau im Neubaugebiet "Im Burecken"

Erstkommunion in Großlittgen

Liebe Kommunionkinder, am Sonntag dem 10.07.2021 feiern die Kinder aus Großlittgen das Fest der Erstkommunion:

Elias Brückner
Tom Christian Dick
Kilian Kiewel
Marlene Mertes
Mia Näckel
Julia Rehmus
Brian Zimmer u.
Oliwier Zywicki

Ein Teil der Kinder hatte seinen Festtag schon im April.

Die Gemeinde Großlittgen gratuliert alle Kinder zu diesem besonderen Festtag und wünscht euch ein schönes und besinnliches Fest im Kreis der Familie.

gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Erstkommunion in Großlittgen

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Am Donnerstag, den 15.07.2021, findet um 18:00 Uhr in der Turnhalle in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde
2. Quartierskonzepte Großlittgen – Kloster Himmerod
3. Erweiterung der Kindertagesstätte – Vergabe; Tragwerksplanung Objektplanung
4. Mietwohnung Himmeroder Straße 12; Auftragsvergabe zum Einbau von zwei neuen Fenstern
5. Mietwohnung Himmeroder Straße 12; Antrag auf Errichtung einer Eingangsüberdachung
6. Containerstandorte
7. Haus Florens
8. Mitteilungen
9. Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

10. Personalangelegenheit
11. Mitteilungen
12. Verschiedenes

Großlittgen, 6. Juli 2021
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes stehen nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen vom 01.06.2021

1. Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 28.04.2021 endgültig verabschiedete Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen auf den Gemarkungen Altrich, Bruch, Dreis, Krames-Klausen, Laufeld und Plein und deren Inhalt informiert.
Die Planung besteht aus:
1. den Planurkunden mit Legende
2. der Begründung, bestehend aus
Teil 1, städtebaulicher Teil und
Teil 2, Umweltbericht
Die Änderungsbereiche beinhalten die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen, Wohnbauentwicklungsflächen, Mischbauflächen, Mischbauentwicklungsflächen, landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen in Wohnbauflächen, Grünflächen und landwirtschaftliche Flächen im Zuge von sogenannten „Eigentauschen“ bzw. „Fremdtauschen“ in den Ortsgemeinden Altrich, Bruch, Dreis, Großlittgen, Klausen, Laufeld und Plein.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbauflächen gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu. 2. 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006, Gemarkung Hetzerath, Erweiterung des Industriepark Region Trier Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat WittlichLand am 28.04.2021 endgültig verabschiedete 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.
Die Planurkunde besteht aus:
1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerken und
2. einem Erläuterungsbericht mit integriertem Umweltbericht
Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier „Industriepark Region Trier – Erweiterung“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 60,6 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung folgender Darstellungen:

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung zu.
3. Unterrichtung des Gemeinderates gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz; Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Kommunalbeamten auf Zeit
Am 01.01.2021 ist das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Damit wird u. a. das Landesbeamtengesetz sowie die Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz geändert.
Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit (hierzu gehören auch Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister) bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Die Berichtspflicht bezieht sich bei kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten nur auf die Ehrenämter, da für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte die Bestimmungen über Nebentätigkeiten keine Anwendung finden.
Die Ausführungen sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaften zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.
Die vorgesehene Unterrichtung des Gemeinderates erfolgt seitens des Ortsbürgermeisters mittels der nachfolgenden Übersicht. Es werden neben dem Ehrenamt als Ortsbürgermeister und den damit einhergehenden Aufgaben keine weiteren Ehrenämter wahrgenommen.
4. Nachwahl Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Walter Antony wurde am 06.10.2020 zum 1. Beigeordneten gewählt. Herr Antony ist im Rechnungsprüfungsausschuss bis dato Stellvertreter für Joachim Redelberger.
Herr Antony darf als Beigeordneter die Funktion der Stellvertretung nicht ausüben.

 5. Kindertagesstätte Großlittgen
– Küchenausbau
– Zweckvereinbarung
Küchenausbau
Der Ortsbürgermeister informiert über die Besprechung am 29.03.21 mit den Vertretern der Einzugsgemeinden. Anlass der Besprechung war die vorgesehene Baumaßnahme zum Küchenausbau bedingt durch die Bestimmungen des neuen Kita-Zukunftsgesetzes ab Juli 2021 sowie die Finanzierung der Baukosten. Hierzu werden die Einzugsgemeinden in den jeweiligen Gemeinderäten ebenfalls eine entsprechende Beschlussfassung vornehmen.
Der Festsetzungsbescheid zur Landesförderung der Maßnahme wird bis zum 30.06.21 erwartet, d. h. ab dann kann die Umsetzung erfolgen. Die Fertigstellung muss bis 30.06.22 erfolgt sein.
Die bisherigen Leistungsphasen zur Maßnahme (Leistungsphasen 1 – 3, Entwurfsplanung) einschließlich des Bauantrags wurden durch die VG abgewickelt. Bedingt durch den zeitlichen Rahmen sowie der Größenordnung der Maßnahme sind die Folgeleistungen (Leistungsphasen 4 – 9) an externe Fachbüros zu vergeben, d. h. die Bauleitung,  Statik und Haustechnik.
Zur zeitnahen Ausschreibung der Arbeiten durch die VG hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten die VG beauftragt die Ausschreibung der Leistungsphasen 4 – 9 für Bauleitung, Statik und Haustechnik vorzunehmen und jeweils 3 Fachbüros je Gewerk benannt. Die Info hierzu wurde durch den Ortsbürgermeister vorab bereits am 08.05.21 allen Ratsmitgliedern per e-mail übermittelt.
Der Gemeinderat erkennt den Beschaffungsbeschluss zur Ausschreibung der Arbeiten an. Nach sachlicher und fachlicher Prüfung der Angebote durch die VG wird der Ortsbürgermeister ermächtigt die Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Gemeinderat ist in der kommenden Sitzung zu informieren.
Zweckvereinbarung
Im Rahmen der Besprechung am 29.03.21 mit den Einzugsgemeinden wurde auch die bestehende Zweckvereinbarung thematisiert. Diese ist seit 01.04.2009 gültig und sieht keine Regelung zur Handhabung bzw. Kostenbeteiligung von neuen Investitionen vor. Festgelegt ist hier bisher lediglich die Abwicklung des Darlehens nach der Sanierung der Kita im Jahr 2007 sowie die jährliche laufende Beteiligung an den Betriebskosten der Kita.
Somit besteht Bedarf zur Anpassung bzw. zum Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit den Einzugsgemeinden. Der Ortsbürgermeister erläutert die derzeitige Regelung und stellt die von der Verwaltung vorgelegten möglichen Kostenverteilungsvarianten vor.
Damit eine neue Zweckvereinbarung abgestimmt werden kann, bedarf es in jeder Einzugsgemeinde der Festlegung einer Tendenz zum möglichen Verteilungssystem und zwar zu den Investitionskosten (weiterhin Beteiligung an Tilgung/Zinsen) oder direkte Investitionsbeteiligung (Darlehen zur Mitfnanzierung des Eigenanteils) sowie des Verteilungssystems nach reinen Belegzahlen oder Einwohnerzahlen oder eines Mischsystems (Belegung und Einwohner). Der Gemeinderat beschließt die von der VG vorgeschlagene Variante A 2 bei den Investitionskosten sowie Variante B 2 bei den laufenden Betriebskosten als Verhandlungsgrundlage mit den anderen Ortsgemeinden zu favorisieren.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt hierzu zeitnah Gespräche mit den Einzugsgemeinden vorzunehmen, damit von der VG ein Zweckvereinbarungsentwurf vorbereitet werden kann.
6. Künftiger Standort der Container für Glas und Kleidung
Die Ortsgemeinde unterhält insgesamt 12 Container für Glas, Kleidung und Biogut (je 4 Stück). Im Zuge der Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses am aktuellen Standort der Container müssen alternative Standorte eruiert werden. Nach kurzer Diskussion war man im Rat der Auffassung, dass sich jedes Ratsmitglied Gedanken über einen oder mehrere Standorte machen soll und die Lösungsvorschläge an Ortsbürgermeister Klas gesendet werden. Sodann erfolgt ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin an den Standorten mit der häufigsten Angabe. Abschließend soll der oder die Standorte in der kommenden Gemeinderatsitzung endgültig festgelegt werden Es ist keine Beschlussfassung erforderlich.
7. Haus Florens – Künftige Nutzung
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bisher eingereichten Vorschläge und Ideen zur zukünftigen Verwendung des Hauses Florens.
Der Gemeinderat berät über die weitere Vorgehensweise. In der vergangenen Gemeinderatsitzung wurde beschlossen, dass betroffene Gebäude grundsätzlich zur Vermietung zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass die geplante Gebäudebesichtigung in der Zwischenzeit stattgefunden hat. Die Rückmeldungen auf die Öfentlichkeitsbeteiligung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich-Land“ und diverse Anschreiben u.a. an Gewerbetreibende felen gering aus. Nach kontroverser Diskussion beschließt der Gemeinderat grundsätzlich, dass Gebäude der Dorfgemeinschaft für eine weitere Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der jeweilige Umfang wäre im Einzelfall nochmals im Rat zu behandeln, sobald Interessenten an die Ortsgemeinde herangetreten sind. Als Möglichkeiten zur Verwendung sieht der Rat z. B. die Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus, historisches Kulturmuseum/Dorfmuseum oder Jugendhaus. Eine nochmalige Veröffentlichung in der v. g. Wochenzeitung ist ausdrücklich erwünscht.
8. Mitteilungen
• Starkregenvorsorge- und Hochwasserschutzkonzept
Die geplante Ortsbegehung für das Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept der Ortsgemeinde Großlittgen hat am 26.05.2021 stattgefunden. Aufgrund der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung durften an dieser noch keine Bürgerinnen und Bürger zugelassen werden, wie dies unter anderen Umständen zu begrüßen gewesen wäre. Dennoch ist die Mithilfe aus der Bevölkerung ausdrücklich erwünscht, sodass jegliche Hinweise, Bilder oder sonstigen Informationen über kritische Bereiche oder vergangene Ereignisse den Verantwortlichen mitgeteilt werden können. In einer öffentlichen Bürgerversammlung werden die gesammelten Ergebnisse dann vorgestellt und können weiter ergänzt werden.
• Neubaugebiet „Im Burecken“
Die Einwohnerversammlung für den geplanten Endausbau der Straßen im Neubaugebiet „Im Burecken“ konnte aufgrund der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bisher immer noch nicht durchgeführt werden. Es ist der Ortsgemeinde ein wichtiges Anliegen, den Betroffenen die Planung und finanziellen Auswirkungen so schnell wie möglich vorzustellen und sobald möglich, einen entsprechenden Termin festzulegen. Dieser wird in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich-Land“ öfentlich bekanntgemacht.
9. Verschiedenes
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Anton Klas, Ortsbürgermeister
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.

Verwendung Haus Florens

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Foto OG Großlittgen

in seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, das leerstehende Florens-Haus zukünftig als Dorfgemeinschaftshaus z.B. für Treffen von Jung und Alt, für Treffen von Vereinen oder Gruppen etc. zur Verfügung zu stellen.

Denkbar sind dauch die Nutzung von Teilen des Hauses z.B. als Dorfarchiv, kleines Museum oder ähnliches. Wenn noch jemand hier eine konkrete Idee hat oder sich gerne auch selbst in Planung und Gestaltung aktiv mit einbringen möchte, wäre ich für jede Rückmeldung sehr dankbar.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Großlittgen sucht für die Kindertagesstätte „Spatzennest“ Großlittgen ab 1. Juli 2021 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Küchenkraft (w/m/d)

mit einem durchschnittlichen wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 10,0 Stunden (Teilzeit).

Leistungsumfang:

– tägliche Arbeitszeit an allen Kindergartentagen für die Zu-/ Nacharbeit sowie die Vertretungstätigkeit der Köchin
– Beachtung der ernährungsphysiologischen Standards und der hygienerechtlichen und sonstigen Vorschriften
– Essensausgabe und Endreinigung der Küche

Wir erwarten:

– Eignung für die Zuarbeiten in der Küche und Vertretung der Köchin
– Interesse und Freude im Umgang mit Kindern
– teamorientiertes Engagement – Flexibilität bei der Arbeitszeit – Gesundheitliche Eignung

Wir bieten:

– eigenverantwortliches Handeln
– Vergütung nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) mit den üblichen Sozialleistungen

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind

bis Donnerstag, 24. Juni 2021

bevorzugt per E-Mail an alina.becker@vgwittlich-land.de oder schriftlich an die

Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
Kurfürstenstr. 1,
54516 Wittlich

zu richten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Tel. 06571-107229.

Stellenausschreibung