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Monat: Juli 2024

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Großlittgen hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Satzung der Ortsgemeinde Großlittgen über die Aufhebung von Wirtschaftswegen vom 31.01.2024

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Großlittgen folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Das in der Gemarkung Großlittgen liegende Grundstück Flur 13, Parz. Nr. 22 wird nicht mehr als gemeindeeigener Fahrweg benötigt und verliert daher seine Bedeutung des Wirtschaftsweges. Die Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke bleibt gewährleistet.

Der im Flurbereinigungsverfahren Großlittgen, Az.: G.6059-02, ausgewiesene Wirtschaftsweg in der Gemarkung Großlittgen Flur 13, Parz. Nr. 22 wird daher aufgehoben. Ein Lageplan mit der farblichen Darstellung des aufgehobenen Wegeabschnittes ist der Satzung als Anlage beigefügt.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Großlittgen, den 17.07.2024
Ortsgemeinde Großlittgen
gez.Ortsbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

zum vergrößern - bitte anklicken!

L 34 – Ersatzneubau der Salmbrücke Eichelhütte bei Eisenschmitt

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier teilt mit, dass ab dem 22. Juli 2024 die Salmbrücke Eichelhütte bei Eisenschmitt im Zuge der L 34 erneuert wird. Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch der Bestandsbrücke und den anschließenden Neubau an gleicher Stelle. Während der Bauarbeiten wird die L 34 auf dem betroffenen Abschnitt für den gesamten Verkehr vollgesperrt. Die geplante Bauzeit beträgt je nach Witterung voraussichtlich acht Monate.

Der Pkw-Verkehr wird von Spangdahlem in Richtung Großlittgen über die K 4 und die K 9 umgeleitet. In Richtung Spangdahlem erfolgt die Umleitung entsprechend analog.

Die zusätzlich einzurichtende Umleitung für den Schwerverkehr verläuft von Schwarzenborn in Richtung Großlittgen über die L 46, K 7 Landscheid und die L 60 nach Großlittgen; in Gegenrichtung entsprechend analog.

Link zum Mobilitätsatlas: Mobilitätsatlas (rlp.de)

Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 775.000 € (Brutto) und werden vom Land Rheinland-Pfalz getragen.

Der LBM möchte sich im Voraus bei allen betroffenen Verkehrsteilnehmern für ihre Geduld und ihr Verständnis bedanken.

LMB Trier
©LMB Trier

Einweihung Spielplatz in Großlittgen

Liebe Großlittger,

endlich war es so weit, die Kinder konnten es kaum erwarten.

Der Spielplatz wurde am Freitag mit Eis, Kuchen und Getränken für die Kinder mit ihren Familien eröffnet.

Es herrschte bei dem schönen Wetter großer Andrang und alle waren begeistert.

An dieser Stelle möchte ich auch einmal Danke sagen!

Danke für die Arbeit der Arbeitsgruppe, bestehend aus Gemeinderatsmitgliedern und den Vertretern der Elternschaft aus Kita und Grundschule und der angehenden Landschaftsarchitektin Anke Otten, die mit ihren Ideen und konkreten Plänen die Arbeitsgruppe sehr unterstützt hat.

Danke an die Baufirma Schmitz, die den Spielplatz in den letzten Wochen hergerichtet und an Salva Augello und Jürgen Leonhard für das Eis und den Kuchen für die Kinder.

Danke an die Helferinnen bei der Bewirtung der Kinder und Familien, Eva Born und Jenny Schlösser und der Feuerwehr für die Absicherung der Straße während der Eröffnung des Spielplatzes.

(Fotos: OG Großlittgen)

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Am Montag, dem 02.09.2024, findet um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Großlittgen in Großlittgen eine öffentliche und eine nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Verabschiedung und Ehrungen von Ratsmitgliedern
3. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Erster Beigeordneter
b) Weitere Beigeordnete
5. Wahl der Ausschussmitglieder
6. Geschäftsordnung des Gemeinderates
7. Kindertagesstätte Großlittgen Sachstand bauliche Maßnahmen
8. Mitteilungen
9. Verschiedenes

Nicht öffentlicher Teil

10. Mitteilungen
11. Verschiedenes

Großlittgen, 28. Juni 2024
gez. Anton Klas
Ortsbürgermeister

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen