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Monat: Januar 2021

Pflegearbeiten Distrikt „Datscheider Höhe“

von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf der Gemarkung Großlittgen zu vergeben – Distrikt „Datscheider Höhe“

Die Ortsgemeinde Großlittgen vergibt landwirtschaftliche Pflegearbeiten von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung von US-Streitkräften auf die Air Base Spangdahlem.

Es handelt sich hierbei um gemeindeeigene Flächen (Extensives Grünland und Streuobstwiesen) im Distrikt „Datscheider Höhe“ mit einer Gesamtgröße von 19,25 ha.

Die gesamte Fläche ist extensiv zu bewirtschaften.
Vom Dienstleister sind nachstehende Arbeiten auszuführen.
Streuobstwiesen
• 2x jährliche Mahd der Streuobstfläche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
alternativ:
• Beweidung der Streuobstfläche mit Schafen, sofern ausreichende Schutzmaßnahmen für die Bäume getroffen werden.
• 1. Weidegang Anfang Juli, Weidegänge maximal alle 8 Wochen
• Alle 3 Jahre 1 Mahdgang mit Abräumen der Fläche im Oktober
Extensives Grünland
• 2x jährliche Mahd der Grünfläche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
• Belassen von Altgrasinseln auf 10% – 20% der Fläche bei jedem Mahdgang. Die Standorte der Altgrasinseln sind vor jeder Mahd mit der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land abzustimmen.
alternativ:
• extensive Beweidung mit Rindern, Schafen und / oder Ziegen
• Beweidungszeitraum 1. Juni bis 14. November
• am Ende der jährlichen Beweidungsperiode ein Säuberungsschnitt als Mulchmahd – bei zweimaliger Beweidung ist der zweite Weidegang frühestens sechs Wochen nach dem ersten Weidegang durchzuführen.
Allgemeine Hinweise:
Der Dienstleister ist nicht antrags- und empfangsberechtigt für Agrarfördermaßnahmen (diese stehen der Ortsgemeinde Großlittgen als Grundstückseigentümer zu).
Das gesamte anfallende Mähgut geht ins Eigentum des Bewirtschafters über und wird mit den Aufwendungen der Ernte (mähen, ballieren etc.) verrechnet.
Auf der Fläche dürfen ohne vorherige Abstimmung mit der Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde keinerlei Arbeiten ausgeführt werden. Weitere Details werden im Bewirtschaftungsvertrag geregelt.
Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird von der Ortsgemeinde getragen. Der Bewirtschaftungsvertrag kann jederzeit ohne Angaben von Gründen beiderseits zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Nach vorheriger Terminabsprache ist eine gemeinsame Besichtigung vor Ort möglich. Weitere Fragen sowie Terminabsprachen sind ausschließlich schriftlich an Guenter.Weins@VG-Wittlich-Land.de zu richten.

Interessenten werden gebeten, ihre finanziellen Vorstellungen zur Bewirtschaftung der Flächen unter Berücksichtigung der Aneignung der Ernte in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Großlittgen, Himmeroder Str. 12, mit der Aufschrift „Angebot Datscheider Höhe“ abzugeben.

Gemeindeverwaltung Großlittgen Großlittgen, 19.01.2021 Anton Klas, Ortsbürgermeister

Pflegearbeiten Distrikt „Hemmerather Kessel“

von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf der Gemarkung Großlittgen zu vergeben – Distrikt „Hemmerather Kessel“

Die Ortsgemeinde Großlittgen vergibt landwirtschaftliche Pflegearbeiten von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung von US-Streitkräften auf die Air Base Spangdahlem.

Es handelt sich hierbei um gemeindeeigene Flächen (Extensives Grünland und Streuobstwiesen) im Distrikt „Hemmerather Kessel“ mit einer Gesamtgröße von 18,72 ha.
Die gesamte Fläche ist extensiv zu bewirtschaften.

Vom Dienstleister sind nachstehende Arbeiten auszuführen.

Streuobstwiesen
• 2x jährliche Mahd der Streuobstfäche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
alternativ:
• Beweidung der Streuobstfläche mit Schafen, sofern ausreichende Schutzmaßnahmen für die Bäume getroffen werden.
• 1. Weidegang Anfang Juli, Weidegänge maximal alle 8 Wochen
• Alle 3 Jahre 1 Mahdgang mit Abräumen der Fläche im Oktober
Extensives Grünland
• 2x jährliche Mahd der Grünfläche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
• Belassen von Altgrasinseln auf 10% – 20% der Fläche bei jedem Mahdgang. Die Standorte der Altgrasinseln sind vor jeder Mahd mit der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land abzustimmen.
alternativ:
• extensive Beweidung mit Rindern, Schafen und / oder Ziegen
• Beweidungszeitraum 1. Juni bis 14. November
• am Ende der jährlichen Beweidungsperiode ein Säuberungsschnitt als Mulchmahd – bei zweimaliger Beweidung ist der zweite Weidegang frühestens sechs Wochen nach dem ersten Weidegang durchzuführen.
Allgemeine Hinweise:
Der Dienstleister ist nicht antrags- und empfangsberechtigt für Agrarfördermaßnahmen (diese stehen der Ortsgemeinde Großlittgen als Grundstückseigentümer zu). 

Das gesamte anfallende Mähgut geht ins Eigentum des Bewirtschafters über und wird mit den Aufwendungen der Ernte (mähen, ballieren etc.) verrechnet.
Auf der Fläche dürfen ohne vorherige Abstimmung mit der Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde keinerlei Arbeiten ausgeführt werden. Weitere Details werden im Bewirtschaftungsvertrag geregelt.
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird von der Ortsgemeinde getragen.
Der Bewirtschaftungsvertrag kann jederzeit ohne Angaben von Gründen beiderseits zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Nach vorheriger Terminabsprache ist eine gemeinsame Besichtigung vor Ort möglich. Weitere Fragen sowie Terminabsprachen sind ausschließlich schriftlich an Guenter.Weins@VG-Wittlich-Land.de zu richten.

Interessenten werden gebeten, ihre finanziellen Vorstellungen zur Bewirtschaftung der Flächen unter Berücksichtigung der Aneignung der Ernte in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Großlittgen, Himmeroder Str. 12, mit der Aufschrift „Angebot Hemmerather Kessel“ abzugeben.

Gemeindeverwaltung Großlittgen Großlittgen, 19.01.2021 Anton Klas, Ortsbürgermeister

Verpachtung einer gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Nutzfläche (Grünland)

Die Ortsgemeinde Großlittgen verpachtet eine gemeindeeigene Fläche im Distrikt „Bei den vier Eichen“, Flur 1, Parz.-Nr. 4, 5/1(teilweise), 5/2(teilweise) und 15 (teilweise).

Es handelt sich um Grünland mit einer Gesamtgröße von 6,48 ha.
Hiervon sind ca. 1,7 ha reine Beweidungsfläche und ca. 4,78 ha Mahd- und/oder Beweidungsfläche. Die gesamte Fläche ist extensiv zu bewirtschaften.

Um eine Ofenhaltung des Tales zu gewährleisten, ist es erforderlich, den vorhandenen Sträucherbewuchs zurückzudrängen.
Hierfür ist der Einsatz von Ziegen vorgesehen.

Die Art der Einzäunung ist dem Pächter überlassen, wobei lediglich die Beweidungsfläche mit einem stationären Zaun eingegattert werden darf.
Die übrige Fläche ist zu mähen und/oder auch alternativ mit Rindern, Schafen oder Ziegen zu beweiden.

Der Zaun auf dieser Fläche ist nach Abschluss jeder Weidesaison wieder zu entfernen. Der Pächter ist berechtigt, Anträge zur Agrarförderung zu stellen.
Eine Umwandlung der Flächen in Ackerflächen ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Es erfolgt nur eine Verpachtung der Gesamtfläche an einen Pächter. Unterverpachtungen werden nicht zugelassen. Weitere Details werden im Pachtvertrag geregelt.

Nach vorheriger Terminabsprache ist eine gemeinsame Besichtigung vor Ort möglich. Weitere Fragen sowie Terminabsprachen sind ausschließlich schriftlich an Guenter.Weins@VG-Wittlich-Land.de zu richten.

Die Ortsgemeinde ist bei der Vergabe nicht an den Höchstbieter gebunden. Interessenten werden gebeten, ein entsprechendes Pachtangebot in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Großlittgen, Himmeroder Str. 12, mit der Aufschrift „Angebot Bei den vier Eichen“ abzugeben.

Gemeindeverwaltung Großlittgen Großlittgen, 19.01.2021

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 der Energiepark Großlittgen AöR

Die Energiepark Großlittgen AöR hat in ihrer Sitzung am 14.12.2020 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt:

Die Jahresbilanz zum 31.12.2019 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 3.006.437,65 € ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 25.934,31 € aus.
Der Jahresgewinn 2019 in Höhe von 25.934,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gemäß § 37 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 in Verbindung mit dem § 13 der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Energiepark Großlittgen“ vom 07.11.2013 liegt der festgestellte Jahresabschluss sowie des Lageberichtes in der Zeit vom

11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeinde WittlichLand, Außenstelle „Burgstraße 59“ (Zimmer 1.18), 54516 Wittlich, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Großlittgen, 8. Januar 2021 Energiepark Großlittgen AöR
Anton Klas, Verwaltungsratsvorsitzender

Wichtige Information

Bürger-Sprechstunde

Aufgrund des aktuellen Corona-Lockdowns findet die Sprechstunde dienstags von 18.00 bis 19.30 bis zur zweiten Januarwoche vorerst nicht statt.

In dringenden Fällen können Sie mich über die Telefonnummern der Gemeinde (06575/9011579 od. 0160/95368665 ) erreichen.

Anton Klas
Ortsbürgermeister