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Verpachtung einer gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Nutzfläche (Grünland)

Die Ortsgemeinde Großlittgen verpachtet eine gemeindeeigene Fläche im Distrikt „Bei den vier Eichen“, Flur 1, Parz.-Nr. 4, 5/1(teilweise), 5/2(teilweise) und 15 (teilweise).

Es handelt sich um Grünland mit einer Gesamtgröße von 6,48 ha.
Hiervon sind ca. 1,7 ha reine Beweidungsfläche und ca. 4,78 ha Mahd- und/oder Beweidungsfläche. Die gesamte Fläche ist extensiv zu bewirtschaften.

Um eine Ofenhaltung des Tales zu gewährleisten, ist es erforderlich, den vorhandenen Sträucherbewuchs zurückzudrängen.
Hierfür ist der Einsatz von Ziegen vorgesehen.

Die Art der Einzäunung ist dem Pächter überlassen, wobei lediglich die Beweidungsfläche mit einem stationären Zaun eingegattert werden darf.
Die übrige Fläche ist zu mähen und/oder auch alternativ mit Rindern, Schafen oder Ziegen zu beweiden.

Der Zaun auf dieser Fläche ist nach Abschluss jeder Weidesaison wieder zu entfernen. Der Pächter ist berechtigt, Anträge zur Agrarförderung zu stellen.
Eine Umwandlung der Flächen in Ackerflächen ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Es erfolgt nur eine Verpachtung der Gesamtfläche an einen Pächter. Unterverpachtungen werden nicht zugelassen. Weitere Details werden im Pachtvertrag geregelt.

Nach vorheriger Terminabsprache ist eine gemeinsame Besichtigung vor Ort möglich. Weitere Fragen sowie Terminabsprachen sind ausschließlich schriftlich an Guenter.Weins@VG-Wittlich-Land.de zu richten.

Die Ortsgemeinde ist bei der Vergabe nicht an den Höchstbieter gebunden. Interessenten werden gebeten, ein entsprechendes Pachtangebot in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Großlittgen, Himmeroder Str. 12, mit der Aufschrift „Angebot Bei den vier Eichen“ abzugeben.

Gemeindeverwaltung Großlittgen Großlittgen, 19.01.2021