Die Ortsgemeinde Großlittgen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Reinigungskraft (m/w/d)
für das Gemeindebüro mit einem regelmäßigen wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 1,38 Stunden (ca. 6 Stunden monatlich). Die Vergütung erfolgt nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) mit den üblichen Sozialleistungen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in der Entgeltgruppe 1.
Das Aufgabengebiet umfasst die Reinigung des Gemeindebüros Großlittgen mit Sitzungssaal und Nebenräumen in der Himmeroder Str. 12.
Die Ortsgemeinde fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung sind erwünscht.
Wir erwarten eine/n einsatzfreudige/n und zuverlässige/n Mitarbeiter/in.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 06.03.2023 an die Ortsgemeinde Großlittgen, Himmeroder Str. 12, 54534 Großlittgen oder bevorzugt per E-Mail an die info@grosslittgen.de.
Nähere Auskünfte erhalten Sie durch Ortsbürgermeister Anton Klas (06575/9011579 od. 0160/95368665).
Sowohl bei der Gemeinderatssitzung am 23.11.2022 als auch bei persönlichen Nachfragen baten mehrere Anlieger aus dem Neubaugebiet „Burecken“ um Auskunft bezüglich eines Pflege- bzw. Rückschnittes der Hecke auf dem Grünstreifen hinter dem Baugebiet Bei der betroffenen und im Bebauungsplan Burecken festgesetzten Ausgleichsfläche handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche im Eigentum der Ortsgemeinde.
Nach dem Umweltbericht dient diese Ausgleichsfläche dem Erhalt und der Entwicklung von Gehölzstrukturen zur landwirtschaftlichen Einbindung der Ortslage und zur Strukturierung der freien Feldkultur. Auf Nachfrage teilte der Fachbereich „Bauen und Umwelt“ der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit, dass eine Beschneidung dieser Gehölze ausschließlich von der Ortsgemeinde als Eigentümer vorgenommen werden darf und sich auf ein Zurückschneiden aus Verkehrssicherungsgründen zu beschränken hat.
Höhenmäßige Begrenzungsschnitte sind grundsätzlich nicht zulässig. Die Ortsgemeinde wurde aufgefordert, diese naturschutzrechtlichen Auflagen zu beachten, zu überwachen und bei zukünftigen Zuwiderhandlungen einzugreifen und rechtliche Schritte einzuleiten. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und bat um Weitergabe der Informationen an die betroffenen Anlieger.
Zur Vermeidung von Sanktionen werden aus den o.g. Gründen die betroffenen Anlieger aufgefordert, zukünftig keinerlei Hecken- oder andere Schnittarbeiten auf der sich im Gemeindeeigentum befindlichen Ausgleichsfläche vorzunehmen.
Bei einer kleinen Feierstunde am 31.01.2023 im Bürgerbüro von Großlittgen übergab Frau Annelore Thull aus dem Mühlengrund ein Gemälde des aus Großlittgen stammenden Malers Heinrich Schlöder der Ortsgemeinde als Geschenk.
Das Gemälde stammt aus dem Jahr 1986 und zeigt das gesamte Ortsbild von Großlittgen aus Richtung Minderlittgen kommend. Wunschgemäß wurde Frau Thull zugesagt, dass das Bild für alle Bürger zugänglich im Sitzungssaal der Gemeinde ausgestellt wird. Bei der Geschenkübergabe erläuterte Herr Erich Schuh das Leben und Wirken des Künstlers und Malers Heinrich Schlöder.
Ortsbürgermeister Anton Klas bedankte sich bei Frau Annelore Thull für das großzügige Geschenk mit einem Blumenstrauß.
Der Künstler und Maler Heinrich Schlöder wurde am 21.01.1938 in Großlittgen geboren. Neben seiner beruflichen Tätigkeit war er auch noch viele Jahre als Künstler und Maler tätig. Außerdem wurde er 1961 Dirigent des Musikvereins Großlittgen und war auch eine Zeitlang der Organist in der Pfarrkirche. Er verstarb am 20.03.2018 im Alter von 80 Jahren in Hentern.
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