Sowohl bei der Gemeinderatssitzung am 23.11.2022 als auch bei persönlichen Nachfragen baten mehrere Anlieger aus dem Neubaugebiet „Burecken“ um Auskunft bezüglich eines Pflege- bzw. Rückschnittes der Hecke auf dem Grünstreifen hinter dem Baugebiet Bei der betroffenen und im Bebauungsplan Burecken festgesetzten Ausgleichsfläche handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche im Eigentum der Ortsgemeinde.
Nach dem Umweltbericht dient diese Ausgleichsfläche dem Erhalt und der Entwicklung von Gehölzstrukturen zur landwirtschaftlichen Einbindung der Ortslage und zur Strukturierung der freien Feldkultur. Auf Nachfrage teilte der Fachbereich „Bauen und Umwelt“ der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit, dass eine Beschneidung dieser Gehölze ausschließlich von der Ortsgemeinde als Eigentümer vorgenommen werden darf und sich auf ein Zurückschneiden aus Verkehrssicherungsgründen zu beschränken hat.
Höhenmäßige Begrenzungsschnitte sind grundsätzlich nicht zulässig. Die Ortsgemeinde wurde aufgefordert, diese naturschutzrechtlichen Auflagen zu beachten, zu überwachen und bei zukünftigen Zuwiderhandlungen einzugreifen und rechtliche Schritte einzuleiten. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und bat um Weitergabe der Informationen an die betroffenen Anlieger.
Zur Vermeidung von Sanktionen werden aus den o.g. Gründen die betroffenen Anlieger aufgefordert, zukünftig keinerlei Hecken- oder andere Schnittarbeiten auf der sich im Gemeindeeigentum befindlichen Ausgleichsfläche vorzunehmen.
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