Unser Dorf soll schöner werden!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden vieler Bürgerinnen und Bürger wegen ungereinigter und mit Unkraut bewachsener Bürgersteige, Straßenrinnen und in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinwachsende Bäume und Sträucher. Unabhängig vom optischen Bild ist die Nutzung der Bürgersteige teilweise erheblich eingeschränkt.
Dies stellt für viele ältere Mitbürger oft ein großes Problem dar und viele andere sind sehr verärgert darüber.
Die Gemeinde wurde mehrfach aufgefordert hier für Abhilfe zu sorgen und es wurde auf die immer noch rechtsgültige Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Großlittgen hingewiesen.
Danach ist jeder Grundstückseigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken verpflichtet, die Bürgersteige, Straßenrinnen und die am Grundstück vorbeilaufenden Straßen oder Fußwege bis zur Mitte regelmäßig zu reinigen, Unkräuter zu beseitigen und einen Überwuchs vom eigenen Grundstück zu verhindern bzw. die Hecken und Sträucher auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden.
Zu beachten ist hier auch das sogenannte “Lichtraumprofil”, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen, sowie Fuß- oder Radwegen angrenzen.
Der Lichtraum an z. B. Bürgersteigen und Fußwegen beträgt 2,50 m und bei einer öffentlichen Straße 4,50 m.
Bei der Ortsbegehung des Gemeinderates am 21.06.2023 wurde die Beschwerden auch von den Ratsmitgliedern überprüft und bestätigt.
Ich wurde gebeten, die Bürger zu informieren bzw. ggf. Maßnahmen einzuleiten.
Die Ratsmitlieder appellieren daher an die Einsicht und Vernunft aller betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger und es wird darum gebeten,
die erforderlichen Arbeiten bis zum 15.07.2023 durchzuführen.
Großlittgen, 24.06.2023
Gemeinderat Großlittgen