Einladung aller Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Großlittgen zur 2. Informationsveranstaltung am 24.01.2024, um 18.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Großlittgen.
Überflutungen treffen nicht nur Grundstücke im Bereich von Flüssen oder Bächen. Auch vermeintlich ungefährdete Regionen sind durch die vielerorts zunehmenden Starkregenereignisse potenziell gefährdet – örtliche Ausnahmen gibt es nicht. Ohne passende Schutzmaßnahmen durch private und öffentliche Vorsorge kommt es schnell zu Schäden am Eigentum und mitunter bringt man sich ohne das Wissen um das richtige Verhalten im Ereignisfall selbst in Gefahr.
Nach der ersten öffentlichen Vorstellung der Gefahrenbereiche geht das Projekt zum Hochwasser- und Starkregenkonzept der Ortsgemeinde Großlittgen nun weiter. Nach Aufbereitung aller Informationen und Hinweise aus der 1. Öffentlichkeitsveranstaltung sowie den Fachgesprächen, werden nun die Maßnahmen für die Gemeinde im Entwurf öffentlich durch die IB Stra.tec GmbH vorgestellt.
Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Informationsveranstaltung über die für die Ortslage erarbeiteten Maßnahmenvorschläge zu informieren und diese auch zu diskutieren.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen umfangreichen Überblick über die Gefahrenlage der Ortsgemeinde und die daraus resultierenden Maßnahmenvorschläge zu geben.
Die 2. Informationsveranstaltung für die Ortsgemeinde Großlittgen findet am Mittwoch, den 24.01.2023 um 18.00 Uhr in der Mehrzweckhalle statt.
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Großlittgen vom 25.11.2023 liegt in der Zeit vom 09.12.2023 bis 23.12.2023 in der Wohnung des Jagdvorstehers zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus.
Großlittgen, den 08.12.2023 Christian Heck, Jagdvorsteher
In den Gemeinderatssitzungen vom 12.10. und 23.11.2022 wurde auf Nachfrage von Bewohnern des Neubaugebietes „Burecken“ festgehalten, dass es sich bei den Grünstreifen hinter dem Baugebiet um eine im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche im Eigentum der Gemeinde handelt.
Nach dem Umweltbericht dient diese Ausgleichsfläche dem Erhalt und der Entwicklung von Gehölzstrukturen zur landschaftlichen Einbindung der Ortslage und zur Strukturierung der freien Feldkultur.
Es wurde weiterhin einvernehmlich festgestellt, dass Begrenzungsschnitte in der Höhe durch die Anlieger nicht zulässig sind. Eine entsprechende Information an die Anlieger erfolgte mit dem Mitteilungsblatt vom 10.02.2023 (Ausgabe 6/2023).
Die Anlieger wurden aus den o.g. Gründen ausdrücklich aufgefordert, zukünftig keinerlei Heckenhöhenrückschnitte auf der sich im Gemeindeeigentum befindlichen Fläche vorzunehmen.
Bei Überprüfungen wurde jedoch festgestellt, dass trotz dieser Aufforderung, die Hecken weiterhin von Anliegern heruntergeschnitten und auch stellenweise Überbauungen und private Ablagerungen auf diesen gemeindeeigenen Flächen vorgenommen wurden.
Der Gemeinderat hat daher die Gemeindeverwaltung mit einstimmigem Beschluss beauftragt, diese naturschutzrechtlichen Auflagen zu überwachen und bei zukünftigen Zuwiderhandlungen und Verstößen an die VG-Verwaltung zwecks Sanktionierung zu melden.
Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, dass vorhandene Ablagerungen und Überbauungen auf dieser gemeindeeigenen Ausgleichsfläche durch angrenzende Grundstückseigentümer von diesen bis zum 31.12.2023 zu räumen bzw. zurückzubauen sind.
Zur Vermeidung von Sanktionen bittet der Gemeinderat um Kenntnisnahme und entsprechende Durchführung.
Gemeinderat Großlittgen gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
So langsam geht das Jahr zu Ende, Dezember ist, der 2. Advent kommt behände.
Doch Halt, Stopp, da war immer was gewesen.
Stimmt! Das dürfen wir auf keinen Fall vergessen. Der Nikolaus war’s, der gute Mann. Seit Kindesbeinen man sich erinnern kann. Tage vorher hat man schon Sorge gehabt, das er uns in diesem Jahr nichts mitgebracht. Man dachte ja, er ist so alt, seine Augen sind trüb und war dann auch nicht immer lieb.
Doch schnell war der Kummer vorbei, denn er hatte immer was dabei. Und bis nächstes Jahr war es noch so weit, und fürs brav sein noch sooo viel Zeit. Jetzt kommt er in ein paar Tagen wieder. Begrüßen wir ihn mit ein paar Liedern.
Vielleicht können wir ihn dazu bewegen, uns auch dieses Mal ein Geschenk zu geben.
Am 06.12.2023 ab 14.30 Uhr ist der Termin.
Vergesst es nicht und kommt dorthin.
Meldet euch bis Sonntagabend bei Renate (8273) oder bei Irmgard (8248), das wäre gut, denn sonst gibt es vielleicht doch die Rut.
Warten wir gemeinsam auf den Nikolaus.
Gruppe „Jung und Alt“
Wir verwenden Cookies
Wir setzen Cookies ein, um unsere Website optimal für Sie zu gestalten und Ihnen zusammen mit Drittanbietern interessengerechte Inhalte anzuzeigen. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen wollen, sowie Ihre Auswahl jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Technisch notwendige Cookies werden auch bei der Auswahl von „ablehnen“ gesetzt.
Mit einem Klick auf „akzeptieren“ stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten auch an Drittländer zu.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.
Feedback geben
Verlauf
Gespeichert
Community
Notwendige Cookies sind für das reibungslose Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Alle Cookies, die für das Funktionieren der Website nicht unbedingt erforderlich sind und die speziell zum Sammeln personenbezogener Benutzerdaten über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht erforderliche Cookies bezeichnet. Es ist zwingend erforderlich, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website verwendet werden.