Pflege- und Heckenschnitt auf der Ausgleichsfläche Burecken
In den Gemeinderatssitzungen vom 12.10. und 23.11.2022 wurde auf Nachfrage von Bewohnern des Neubaugebietes „Burecken“ festgehalten, dass es sich bei den Grünstreifen hinter dem Baugebiet um eine im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche im Eigentum der Gemeinde handelt.
Nach dem Umweltbericht dient diese Ausgleichsfläche dem Erhalt und der Entwicklung von Gehölzstrukturen zur landschaftlichen Einbindung der Ortslage und zur Strukturierung der freien Feldkultur.
Es wurde weiterhin einvernehmlich festgestellt, dass Begrenzungsschnitte in der Höhe durch die Anlieger nicht zulässig sind. Eine entsprechende Information an die Anlieger erfolgte mit dem Mitteilungsblatt vom 10.02.2023 (Ausgabe 6/2023).
Die Anlieger wurden aus den o.g. Gründen ausdrücklich aufgefordert, zukünftig keinerlei Heckenhöhenrückschnitte auf der sich im Gemeindeeigentum befindlichen Fläche vorzunehmen.
Bei Überprüfungen wurde jedoch festgestellt, dass trotz dieser Aufforderung, die Hecken weiterhin von Anliegern heruntergeschnitten und auch stellenweise Überbauungen und private Ablagerungen auf diesen gemeindeeigenen Flächen vorgenommen wurden.
Der Gemeinderat hat daher die Gemeindeverwaltung mit einstimmigem Beschluss beauftragt, diese naturschutzrechtlichen Auflagen zu überwachen und bei zukünftigen Zuwiderhandlungen und Verstößen an die VG-Verwaltung zwecks Sanktionierung zu melden.
Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, dass vorhandene Ablagerungen und Überbauungen auf dieser gemeindeeigenen Ausgleichsfläche durch angrenzende Grundstückseigentümer von diesen bis zum 31.12.2023 zu räumen bzw. zurückzubauen sind.
Zur Vermeidung von Sanktionen bittet der Gemeinderat um Kenntnisnahme und entsprechende Durchführung.
Gemeinderat Großlittgen gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
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