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Monat: Juni 2021

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen vom 01.06.2021

1. Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 28.04.2021 endgültig verabschiedete Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen auf den Gemarkungen Altrich, Bruch, Dreis, Krames-Klausen, Laufeld und Plein und deren Inhalt informiert.
Die Planung besteht aus:
1. den Planurkunden mit Legende
2. der Begründung, bestehend aus
Teil 1, städtebaulicher Teil und
Teil 2, Umweltbericht
Die Änderungsbereiche beinhalten die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen, Wohnbauentwicklungsflächen, Mischbauflächen, Mischbauentwicklungsflächen, landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen in Wohnbauflächen, Grünflächen und landwirtschaftliche Flächen im Zuge von sogenannten „Eigentauschen“ bzw. „Fremdtauschen“ in den Ortsgemeinden Altrich, Bruch, Dreis, Großlittgen, Klausen, Laufeld und Plein.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbauflächen gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu. 2. 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006, Gemarkung Hetzerath, Erweiterung des Industriepark Region Trier Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat WittlichLand am 28.04.2021 endgültig verabschiedete 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.
Die Planurkunde besteht aus:
1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerken und
2. einem Erläuterungsbericht mit integriertem Umweltbericht
Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier „Industriepark Region Trier – Erweiterung“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 60,6 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung folgender Darstellungen:

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung zu.
3. Unterrichtung des Gemeinderates gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz; Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Kommunalbeamten auf Zeit
Am 01.01.2021 ist das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Damit wird u. a. das Landesbeamtengesetz sowie die Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz geändert.
Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit (hierzu gehören auch Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister) bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Die Berichtspflicht bezieht sich bei kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten nur auf die Ehrenämter, da für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte die Bestimmungen über Nebentätigkeiten keine Anwendung finden.
Die Ausführungen sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaften zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.
Die vorgesehene Unterrichtung des Gemeinderates erfolgt seitens des Ortsbürgermeisters mittels der nachfolgenden Übersicht. Es werden neben dem Ehrenamt als Ortsbürgermeister und den damit einhergehenden Aufgaben keine weiteren Ehrenämter wahrgenommen.
4. Nachwahl Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Walter Antony wurde am 06.10.2020 zum 1. Beigeordneten gewählt. Herr Antony ist im Rechnungsprüfungsausschuss bis dato Stellvertreter für Joachim Redelberger.
Herr Antony darf als Beigeordneter die Funktion der Stellvertretung nicht ausüben.

 5. Kindertagesstätte Großlittgen
– Küchenausbau
– Zweckvereinbarung
Küchenausbau
Der Ortsbürgermeister informiert über die Besprechung am 29.03.21 mit den Vertretern der Einzugsgemeinden. Anlass der Besprechung war die vorgesehene Baumaßnahme zum Küchenausbau bedingt durch die Bestimmungen des neuen Kita-Zukunftsgesetzes ab Juli 2021 sowie die Finanzierung der Baukosten. Hierzu werden die Einzugsgemeinden in den jeweiligen Gemeinderäten ebenfalls eine entsprechende Beschlussfassung vornehmen.
Der Festsetzungsbescheid zur Landesförderung der Maßnahme wird bis zum 30.06.21 erwartet, d. h. ab dann kann die Umsetzung erfolgen. Die Fertigstellung muss bis 30.06.22 erfolgt sein.
Die bisherigen Leistungsphasen zur Maßnahme (Leistungsphasen 1 – 3, Entwurfsplanung) einschließlich des Bauantrags wurden durch die VG abgewickelt. Bedingt durch den zeitlichen Rahmen sowie der Größenordnung der Maßnahme sind die Folgeleistungen (Leistungsphasen 4 – 9) an externe Fachbüros zu vergeben, d. h. die Bauleitung,  Statik und Haustechnik.
Zur zeitnahen Ausschreibung der Arbeiten durch die VG hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten die VG beauftragt die Ausschreibung der Leistungsphasen 4 – 9 für Bauleitung, Statik und Haustechnik vorzunehmen und jeweils 3 Fachbüros je Gewerk benannt. Die Info hierzu wurde durch den Ortsbürgermeister vorab bereits am 08.05.21 allen Ratsmitgliedern per e-mail übermittelt.
Der Gemeinderat erkennt den Beschaffungsbeschluss zur Ausschreibung der Arbeiten an. Nach sachlicher und fachlicher Prüfung der Angebote durch die VG wird der Ortsbürgermeister ermächtigt die Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Gemeinderat ist in der kommenden Sitzung zu informieren.
Zweckvereinbarung
Im Rahmen der Besprechung am 29.03.21 mit den Einzugsgemeinden wurde auch die bestehende Zweckvereinbarung thematisiert. Diese ist seit 01.04.2009 gültig und sieht keine Regelung zur Handhabung bzw. Kostenbeteiligung von neuen Investitionen vor. Festgelegt ist hier bisher lediglich die Abwicklung des Darlehens nach der Sanierung der Kita im Jahr 2007 sowie die jährliche laufende Beteiligung an den Betriebskosten der Kita.
Somit besteht Bedarf zur Anpassung bzw. zum Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit den Einzugsgemeinden. Der Ortsbürgermeister erläutert die derzeitige Regelung und stellt die von der Verwaltung vorgelegten möglichen Kostenverteilungsvarianten vor.
Damit eine neue Zweckvereinbarung abgestimmt werden kann, bedarf es in jeder Einzugsgemeinde der Festlegung einer Tendenz zum möglichen Verteilungssystem und zwar zu den Investitionskosten (weiterhin Beteiligung an Tilgung/Zinsen) oder direkte Investitionsbeteiligung (Darlehen zur Mitfnanzierung des Eigenanteils) sowie des Verteilungssystems nach reinen Belegzahlen oder Einwohnerzahlen oder eines Mischsystems (Belegung und Einwohner). Der Gemeinderat beschließt die von der VG vorgeschlagene Variante A 2 bei den Investitionskosten sowie Variante B 2 bei den laufenden Betriebskosten als Verhandlungsgrundlage mit den anderen Ortsgemeinden zu favorisieren.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt hierzu zeitnah Gespräche mit den Einzugsgemeinden vorzunehmen, damit von der VG ein Zweckvereinbarungsentwurf vorbereitet werden kann.
6. Künftiger Standort der Container für Glas und Kleidung
Die Ortsgemeinde unterhält insgesamt 12 Container für Glas, Kleidung und Biogut (je 4 Stück). Im Zuge der Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses am aktuellen Standort der Container müssen alternative Standorte eruiert werden. Nach kurzer Diskussion war man im Rat der Auffassung, dass sich jedes Ratsmitglied Gedanken über einen oder mehrere Standorte machen soll und die Lösungsvorschläge an Ortsbürgermeister Klas gesendet werden. Sodann erfolgt ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin an den Standorten mit der häufigsten Angabe. Abschließend soll der oder die Standorte in der kommenden Gemeinderatsitzung endgültig festgelegt werden Es ist keine Beschlussfassung erforderlich.
7. Haus Florens – Künftige Nutzung
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bisher eingereichten Vorschläge und Ideen zur zukünftigen Verwendung des Hauses Florens.
Der Gemeinderat berät über die weitere Vorgehensweise. In der vergangenen Gemeinderatsitzung wurde beschlossen, dass betroffene Gebäude grundsätzlich zur Vermietung zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass die geplante Gebäudebesichtigung in der Zwischenzeit stattgefunden hat. Die Rückmeldungen auf die Öfentlichkeitsbeteiligung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich-Land“ und diverse Anschreiben u.a. an Gewerbetreibende felen gering aus. Nach kontroverser Diskussion beschließt der Gemeinderat grundsätzlich, dass Gebäude der Dorfgemeinschaft für eine weitere Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der jeweilige Umfang wäre im Einzelfall nochmals im Rat zu behandeln, sobald Interessenten an die Ortsgemeinde herangetreten sind. Als Möglichkeiten zur Verwendung sieht der Rat z. B. die Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus, historisches Kulturmuseum/Dorfmuseum oder Jugendhaus. Eine nochmalige Veröffentlichung in der v. g. Wochenzeitung ist ausdrücklich erwünscht.
8. Mitteilungen
• Starkregenvorsorge- und Hochwasserschutzkonzept
Die geplante Ortsbegehung für das Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept der Ortsgemeinde Großlittgen hat am 26.05.2021 stattgefunden. Aufgrund der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung durften an dieser noch keine Bürgerinnen und Bürger zugelassen werden, wie dies unter anderen Umständen zu begrüßen gewesen wäre. Dennoch ist die Mithilfe aus der Bevölkerung ausdrücklich erwünscht, sodass jegliche Hinweise, Bilder oder sonstigen Informationen über kritische Bereiche oder vergangene Ereignisse den Verantwortlichen mitgeteilt werden können. In einer öffentlichen Bürgerversammlung werden die gesammelten Ergebnisse dann vorgestellt und können weiter ergänzt werden.
• Neubaugebiet „Im Burecken“
Die Einwohnerversammlung für den geplanten Endausbau der Straßen im Neubaugebiet „Im Burecken“ konnte aufgrund der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bisher immer noch nicht durchgeführt werden. Es ist der Ortsgemeinde ein wichtiges Anliegen, den Betroffenen die Planung und finanziellen Auswirkungen so schnell wie möglich vorzustellen und sobald möglich, einen entsprechenden Termin festzulegen. Dieser wird in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich-Land“ öfentlich bekanntgemacht.
9. Verschiedenes
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Anton Klas, Ortsbürgermeister
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.

Verwendung Haus Florens

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Foto OG Großlittgen

in seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, das leerstehende Florens-Haus zukünftig als Dorfgemeinschaftshaus z.B. für Treffen von Jung und Alt, für Treffen von Vereinen oder Gruppen etc. zur Verfügung zu stellen.

Denkbar sind dauch die Nutzung von Teilen des Hauses z.B. als Dorfarchiv, kleines Museum oder ähnliches. Wenn noch jemand hier eine konkrete Idee hat oder sich gerne auch selbst in Planung und Gestaltung aktiv mit einbringen möchte, wäre ich für jede Rückmeldung sehr dankbar.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Großlittgen sucht für die Kindertagesstätte „Spatzennest“ Großlittgen ab 1. Juli 2021 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Küchenkraft (w/m/d)

mit einem durchschnittlichen wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 10,0 Stunden (Teilzeit).

Leistungsumfang:

– tägliche Arbeitszeit an allen Kindergartentagen für die Zu-/ Nacharbeit sowie die Vertretungstätigkeit der Köchin
– Beachtung der ernährungsphysiologischen Standards und der hygienerechtlichen und sonstigen Vorschriften
– Essensausgabe und Endreinigung der Küche

Wir erwarten:

– Eignung für die Zuarbeiten in der Küche und Vertretung der Köchin
– Interesse und Freude im Umgang mit Kindern
– teamorientiertes Engagement – Flexibilität bei der Arbeitszeit – Gesundheitliche Eignung

Wir bieten:

– eigenverantwortliches Handeln
– Vergütung nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) mit den üblichen Sozialleistungen

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind

bis Donnerstag, 24. Juni 2021

bevorzugt per E-Mail an alina.becker@vgwittlich-land.de oder schriftlich an die

Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
Kurfürstenstr. 1,
54516 Wittlich

zu richten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Tel. 06571-107229.

Stellenausschreibung

Starkregenkonzept

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Ortsbegehung des im letzten Jahr vom Gemeinderat beschlossenen Starkregen- und Hochwasserkonzeptes hat am 26.05.2021 mit Vertretern des Ing.-Büros Stratec aus Wittlich, der Verbandsgemeindeverwaltung, des Gemeinderates und der Feuerwehr stattgefunden.

Im Rahmen dieser Begehung haben wir eine ganze Reihe von Gefährdungspunkten wie die Wittlicher Straße, Neubaugebiet, Himmelsspann, Schladter Straße usw. aufgesucht und evtl. angedachte bzw. notwendige Maßnahmen besprochen.

Als nächste Schritte stehen noch Fachgespräche mit weiteren Beteiligten an. Danach erfolgt die Konzipierung eines fachlich ausgearbeiteten Defzitplanes mit ausformulierten Maßnahmenvorschlägen durch das beauftragte Ingenieurbüro.

Den interessierten Einwohnern aus dem Ort wird das erarbeitete Maßnahmenkonzept vor einer konkreten Umsetzung in einem Bürgerworkshop vorgestellt.

Hier können auch noch weitere Ideen und Anregungen durch die Bürger vorgebracht werden. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Beteiligten der Ortsbegehung aus der Gemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung für Ihre Teilnahme und den Mitarbeitern des Ing.-Büros Stratec aus Wittlich für die gute Vorbereitung und die erfolgte fachliche Beratung und Unterstützung herzlich bedanken.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Starkregenkonzept

Straßen- und Bürgersteigreinigung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Monaten häufen sich die Beschwerden vieler Einwohner unseres Dorfes über zugewachsene und verschmutzte Straßenrinnen und Bürgersteige. Unabhängig vom Straßenbild kam es hier bei starkem Regen auch immer wieder zu Problemen beim Wasserablauf und den damit verbundenen negativen Auswirkungen.

Nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes in Verbindung mit unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze aus dem Jahr 1964 ist der jeweilige Eigentümer bebauter oder unbebauter Grundstücke zur Reinigung bzw. Unkrautbeseitigung des Bürgersteiges und der Straßenrinne verpflichtet.

Im Rahmen eines guten Zusammenlebens, aber auch aus Gründen der Sicherheit und der Pflege des Ortsbildes, bitte ich daher um die Beachtung dieser für uns alle geltenden Vorgaben.

Vielen Dank! Anton Klas, Ortsbürgermeister

Straßen- und Bürgersteigreinigung

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen am 16.03.2021

1.Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Einwohner wurden Fragen zum aktuellen Sachstand zum Thema Breitbandausbau sowie Straßenendausbau Neubaugebiet „Burecken“ gestellt und vom Vorsitzenden beantwortet.

2.Grundstücksangelegenheit;

– Antrag auf Versetzung einer Straßenleuchte in der Neustraße Dem Gemeinderat wird der Antrag des Eigentümers des Anwesens „Neustraße 3“ zur Versetzung einer Straßenleuchte im Rahmen der noch anstehenden Reparatur dieser durch einen Verkehrsunfall beschädigten Leuchte bekannt gegeben. Der neue Lampenstandort wurde in der Örtlichkeit mit der Ortsgemeinde abgestimmt. Lt. vorliegendem Kostenanschlag der Westenergie AG beläuft sich der Kostenaufwand für die Versetzung der Leuchte gem. Angebot vom 20.01.2021 auf 1.075,56 Euro. Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Versetzung einer Straßenleuchte vor dem Anwesen „Neustraße 3“ zu, soweit der Antragsteller vorher die Übernahme der entstehenden Kosten zusagt. Die Westenergie AG wird mit der Ausführung der Arbeiten gem. dem vorliegenden Angebot beauftragt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag nach Vorlage der Kostenübernahmezusage freizugeben.

3.Bauantrag der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Gemarkung Großlittgen, Flur 19, Flurstück 15/9 Kindergartenstr. Der Vorsitzende informiert den Rat über den Bauantrag zum Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 19, Flurstück 15/9 in allen Einzelheiten. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung (§ 6 LBauO) sowie die Erfüllung der Stellplatzverpfichtung (§ 47 LBauO) sind gesichert.

Er habe seitens der Ortsgemeinde Großlittgen das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Aus der Mitte des Rates wurde darauf hingewiesen, dass für die derzeit auf dem Flurstück 15/9 aufstehenden Altglas- und Altkleidercontainer ein entsprechend neuer Standort gefunden werden muss. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4.Kindertagesstätte Großlittgen

– Verbesserung Übermittagsbetreuung / Küchenausbau Bereits in der Sitzung am 14.12.20 hat sich der Gemeinderat mit dem Küchenausbau bedingt durch die Ausweitung des Rechtsanspruchs ab dem Inkrafttreten des neuen Kita-Zukunftsgesetzes befasst. Mit der Optimierung der Kochküche hat sich die VG unter Einbezug eines Küchenfachplaners befasst. Die vorhandene Küchenfläche nebst angrenzendem Lagerraum – so auch die Einschätzung der Lebensmittelüberwachung – wird nicht ausreichen um eine Kochküche nebst notwendigen Lagermöglichkeiten für bis zu 80 Kinder vorzuhalten. Um jedoch kurzfristig weiterhin für den Küchenausbau aus dem Sonderkapitel der I-Kosten-Förderung des Landes zu profitieren wurde durch die VG in Abstimmung mit dem Küchenfachplaner sowie einer erneuten Einschätzung durch die Lebensmittelüberwachung an den Gebäudebestand im Bereich der derzeitigen Bibliothek/Essraum ein Anbau vorgesehen. Hier kann unter Einbezug der derzeitigen Bibliothek/Essraum ein Essraum, eine Kochküche nebst Lagerraum und ein Vorraum/Umkleide geschaffen werden. In der Kochküche wird mittels des Einbaus von leistungsstarken Industriegeräten und der entsprechenden Installationsarbeiten – vor allem im Bereich Elektro und Lüftung – eine Industriekochküche für bis zu 80 Mittagessen vorgesehen und die notwendigen Lagerflächen für eine Kochküche geschaffen.

Zur Ergänzung des weiterhin notwendigen Essbereichs bei bis zu 80 Kindern wird die bisherige Küche zu einem Nebenraum/Essraum zurückgebaut und saniert.

Für die v. g. Anbau- und Sanierungsmaßnahmen wurde fristgerecht zum 01.02.21 ein Antrag auf Landes- und Kreiszuschuss gestellt. Die Antragsunterlagen einschließlich der Detailküchenplanung und Kostenermittlung sind Beratungsgegenstand in der Sitzung und als Anlage beigefügt. Weiter wurden in der E-Mail der VG vom 08.02.21 die Einzugsgemeinden der Kita Großlittgen vorab über den aktuellen Sachstand zum Küchenausbau informiert und ein gemeinsamer Besprechungstermin zur weiteren Umsetzung und Vorgehensweise – auch hinsichtlich der Mitfinanzierung und ggfs. Anpassung der Zweckvereinbarung angekündigt. Zum jetzt eingereichten Antrag sind zeitnah die konkrete Detailkostenberechnung sowie der Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. Für die Umsetzung der Maßnahme bei Bewilligung des beantragten Landeszuschusses würde folgende Zeitfenster bestehen: – Bewilligung der Landesmittel ist bis 30.06.21 vorgesehen – Umsetzung und Fertigstellung der Maßnahme bis 30.06.22 Vorgezogene ist bereits bis 30.06.21 der bewilligte Pauschalzuschuss des Landes von 5.000 € für die Einrichtung und Ausstattung der Kochküche zu verwenden. GR erkennt grundsätzlich den Küchenausbau und die Verbesserung der Übermittagsbetreuung gem. dem eingereichten Zuschussantrag an und wird diesen umsetzen, sofern der beantragte Landes- und Kreiszuschuss bewilligt wird und die Einzugsgemeinden die Maßnahme anerkennen und sich an den Eigenmitteln beteiligen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt hierzu mit den Vertretern der jeweiligen Ortsgemeinden einen Besprechungstermin vorzunehmen. Geplant ist der Besprechungstermin für den 29.03.21. Weiter wird die VG beauftragt für die Baumaßnahme die entsprechende Detailkostenberechnung nachzureichen und einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.

5.Haus „Florens“,

Beratung über die zukünftige Nutzung Das Haus „Florens“ steht bereits seit einiger Zeit leer. Es wurden Ideen und Vorschläge im Gemeinderat diskutiert, wie das Gebäude einer sinnvollen Nutzung in der Zukunft zugeführt werden kann. Im Zuge der Diskussion um eine mögliche künftige Nutzung wurde der Antrag gestellt, das Gebäude grundsätzlich zu vermieten. Dem Antrag wurde mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt. In einer noch zu terminierenden Gebäudebesichtigung soll dann die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.

6.Grundstücksangelegenheit

– Eigentumsübertragung der Turnhalle Großlittgen sowie der Flächen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land In der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Großlittgen am 14.12.2020 wurden der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten vom Gemeinderat beauftragt, im Zusammenhang mit der vorgesehenGrundstücksübertragung für den Neubau eines neuen Feuerwehrgerätehauses, mit der Verbandsgemeindeverwaltung ebenfalls Gespräche hinsichtlich einer Übertragung der Mehrzweckhalle/ Turnhalle einschließlich der Umgebungsfächen (Flur 19 Nr. 15/9, Carlsweg Größe 3.620 qm) an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu führen (siehe beigefügten Lageplan). Die Turnhalle Großlittgen wurde in 1980 fertiggestellt. Die Baukosten betrugen seinerzeit umgerechnet ca. 360.000,00 €.

Nach Abzug der durch das Land und den Landkreis gewährten Zuschüsse, betrug der Eigenanteil der Ortsgemeinde einschließlich der Eigenleistungen der örtlichen Vereine, ca. 143.000,00 €. Folgende Investitionen (Brutto) wurden in den Folgejahren von der Ortsgemeinde Großlittgen durchgeführt: 2009 Sanierung Vordach 50.000,00 € 2011 Dachsanierung 70.000,00 € 2011 Installation PV-Anlage 89.250,00 € 2017 Neue Heizkörper in den Umkleide- und Sanitärräumen 4.300,00 €.

In einem stattgefundenen Gespräch zwischen Vertretern der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung wurden folgende Punkte festgelegt, die vorbehaltlich einer Zustimmung der jeweiligen Gremien, in den Grundstücksübertragungsvertrag aufgenommen werden:

1. Die Ortsgemeinde Großlittgen überträgt eine noch zu vermessende Teilfäche (ca. 3620 qm) des Grundstücks Gemarkung Großlittgen Flur 19 Nr. 15/9 einschließlich dem Gebäude der Turnhalle unentgeltlich der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

2. Der über den „Carlsweg“ erschlossene Bauhof der Ortsgemeinde einschließlich der angrenzenden Seitenflächen zwischen dem Wasserhochbehälter (Flur 19, Nr. 15/4) und dem ehemaligen Lehrerwohnhaus (Flur 19, Nr. 15/8) verbleibt im Eigentum der Ortsgemeinde. Der zukünftige Grenzverlauf ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt. Die Fläche für den Bauhof beträgt somit ca. 690 qm.

3. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle verbleibt im Eigentum der Energiepark Großlittgen AöR.

4. Die bisherige Regelung zur unentgeltlichen außerschulischen Benutzung der Turnhalle durch die örtlichen Vereine bleibt bestehen.

5. Die Halle steht der Ortsgemeinde für deren Veranstaltungen, wie beispielsweise Gemeinderatssitzungen, Anliegerversammlungen, Bürgerversammlungen, Seniorentage, kostenfrei zur Verfügung.

6. Der bisher als „Jugendraum“ genutzte Nebenraum steht für diesen Zweck weiterhin kostenlos zur Verfügung.

7. Die Gebühren und anfallende Nebenkosten für kulturelle Veranstaltungen und sonstige Veranstaltungen wie z.B. Beerdigungen, Polterabende und sonstige Feste werden in einer Gebührensatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land neu festgesetzt. Hierbei ist darauf zu achten, dass die neuen Gebührensätze nicht wesentlich von den bisherigen Festsetzungen der Ortsgemeinde abweichen.

8. Die zukünftig anfallenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die Halle trägt die Verbandsgemeinde WittlichLand.

9. Im Falle, dass das Feuerwehrgerätehaus und/oder die Turnhalle nicht mehr in ihrer Funktion betrieben oder in ihren Zwecken genutzt werden, geht die jeweilige Fläche wieder unentgeltlich an die Ortsgemeinde Großlittgen zurück.

In seiner Sitzung am 24.02.2021 hat der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einer kostenlosen Grundstücksübertragung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, sowie mit Blick auf die Gleichbehandlung der Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde, einer kostenlosen Übertragung der Mehrzweckhalle/Turnhalle einschließlich der Umgebungsflächen (Flur 19Nr. 15/19, Carlsweg, Gesamtgröße ca. 3.620 qm) von der Ortsgemeinde Großlittgen auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land einstimmig bereits zugestimmt. Nach Beratung stimmt der Gemeinderat einer kostenlosen Grundstücksübertragung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses sowie einer kostenlosen Übertragung der Mehrzweckhalle/Turnhalle einschließlich der Umgebungsflächen (Flur 19 Nr. 15/19, Carlsweg, Gesamtgröße ca. 3.620 qm, von der Ortsgemeinde Großlittgen auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu.

Die Kosten der Vermessung sowie sämtliche durch die Übertragung anfallenden Kosten übernimmt die Verbandsgemeinde WittlichLand. Es wurde festgelegt, dass die Fraktionen im Gemeinderat vor Vertragsabschluss den Vertragsentwurf vorab zur Prüfung erhalten.

7. Mitteilungen Endausbau Neubaugebiet „Burecken“

Der Vorsitzende verwies auf den Beschluss des Gemeinderates vom 25.06.2020. Der Endausbau im Neubaugebiet „Burecken“ soll im Jahr 2021 erfolgen. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Beteiligung der Versorgungsträger erfolgt sei und die Ergebnisse vorliegen und zurzeit noch einmal überprüft werden. Bevor das konkrete Bauprogramm beschlossen werden kann, soll die Anliegerversammlung nachgeholt werden, welche coronabedingt bisher nicht stattfinden konnte. Hier sollen ebenso Vertreter des Planungsbüros und der Verbandsgemeindeverwaltung teilnehmen.

GS Großlittgen und Kindergarten Großlittgen – Corona-Pandemie

Der Vorsitzende informierte über den aktuellen Sachstand bezüglich der coronabedingten Schließungen an der Grundschule sowie dem Kindergarten.

Neubau der Salmbrücke

Aufgrund des Neubaus der Salmbrücke zwischen den Ortsgemeinden Großlittgen und Landscheid wird die Straße für längere Zeit voll gesperrt. In diesem Zuge soll das dort befindliche Brückengeländer ebenfalls ausgetauscht werden. Nach Abschluss der Maßnahme soll ebenso abgeklärt werden, inwieweit das sich anschließende Geländer, welches sich im Eigentum der Ortsgemeinde befindet, erneuert werden muss.

Erneuerung der Landesstraße zwischen Großlittgen und Minderlittgen

Laut Mitteilung des LBM wird die Landesstraße zwischen Großlittgen und Minderlittgen im Herbst 2021 aufgrund einer Erneuerung der Straßenoberdecke für einige Zeit voll gesperrt.

Beschaffung einer neuen Spülmaschine für den Kindergarten

Für den Kindergarten musste kurzfristig eine neue Spülmaschine für die bestehende Küche angeschafft werden. Nach Angebotsvergleich wurde der Auftrag zum Bruttoangebotspreis von 819,00€ inkl. Einbau und Entsorgung des Altgerätes vergeben. Eine Reparatur der Altmaschine war nicht möglich.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Großlittgen

Die Ausschreibung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll zeitnah erfolgen. Die Vergabe der Rohbauarbeiten ist für April 2021 geplant.

Sanierung bzw. Reparatur des Daches „Himmeroder Straße 12“

Das Dach des Gemeindebüros ist seit Jahren in einem desolaten Zustand. In der Vergangenheit kam es immer wieder bei Niederschlag zu Wassereintritt. Kürzlich kam es aufgrund von starken Winden zu weiteren Beschädigungen an der Dacheindeckung. Der Vorsitzende wird ermächtigt, eine kurzfristige Reparatur der Dachfläche durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Weiterhin wird er ermächtigt, in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung eine Kostenermittlung für eine umfangreiche Dachsanierung durchführen zu lassen. Nach Vorlage der Kostenermittlung soll eine Entscheidung im Gemeinderat erfolgen. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 vorgesehen.

Starkregenvorsorgekonzept

Der aktuelle Stand zum Starkregenvorsorgekonzept wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragt und dem Gemeinderat anschließend mitgeteilt.

8. Verschiedenes

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.

Kindertagesstätte „Spatzennest“

Die Ortsgemeinde Großlittgen sucht für die Kindertagesstätte „Spatzennest“ zum 01.10.2021 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Kindertagesstättenleiter*in (w/m/d)

mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von 39 Wochenstunden auf unbestimmte Zeit. Die 4-gruppige Kindertagesstätte betreut Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren in den Betreuungsformen Teilzeit und Ganztags. Insgesamt stehen derzeit 90 Plätze zur Verfügung, davon vorerst 37 mit einem Übermittagsangebot. Die Kindertagesstätte hält eine altersstrukturierte Betreuungsform mit einem Nestbereich vor. Zur Umsetzung des künftigen Kita-Zukunftsgesetzes steht noch eine bauliche Anpassung zur Verbesserung der Übermittagsbetreuung, insbesondere der Kochküche, im kommenden Kita-Jahr an.

Kindertagesstätte „Spatzennest“

Ihre Aufgaben:

• Leitung und Weiterentwicklung der Kindertagesstätte
• Führung, Förderung und Forderung der pädagogischen Mitarbeiter*innen
• Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts der Einrichtung mit Blick auf das neue Kita-Zukunftsgesetz und unter Beachtung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Eltern, Mitarbeitern und dem Träger
• aktive Umsetzung des Qualitätsmanagements im Sinne der Qualitätsentwicklung und -sicherung

Wir erwarten:

• fachliche Qualifikation gemäß der Fachkräftevereinbarung zur Leitung einer Kindertagesstätte (mind. staatlich anerkannte/r Erzieher*in oder vergleichbarer Abschluss bzw. abgeschlossenes Studium u. a. im Studiengang Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik oder Pädagogik der frühen Kindheit)
• mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Elementarpädagogik als Gruppenleitung oder Leitung / stellvertretende Leitung mit einer leitungsspezifschen Qualifzierungsmaßnahme oder der Bereitschaft die erforderliche Zusatzqualifikation umgehend zu absolvieren
• Interesse, Einfühlungsvermögen und Freude im Umgang mit Kindern
• Kompetente/r, verantwortungsbewusste/r, gewissenhafte/r und selbstständige/r Mitarbeiter*in • Flexibilität und Belastbarkeit, Motivations- und Überzeugungsfähigkeit
• Dienstleistungsorientierung und Kommunikationstalent, engagierte Wahrnehmung der Leitungsaufgabe, kooperativer Führungsstil, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Mitarbeitern und dem Träger
• Gute Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office

Wir bieten Ihnen:

• eigenverantwortliches Handeln
• einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz mit Gestaltungsspielraum
• Unterstützung und Begleitung durch Fachberatung • kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten
• Eingruppierung nach dem TVöD-SuE in Entgeltgruppe S 13

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis Montag, 28.06.2021 bevorzugt per E-Mail an alina.becker@vg-wittlich-land.de oder schriftlich an Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich zu richten.

Wir bitten zu beachten, dass keine Rücksendung von eingereichten Bewerbungsmappen erfolgt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Tel. 06571-107229.