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Sitzung des Gemeinderates Großlittgen am 16.03.2021

1.Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Einwohner wurden Fragen zum aktuellen Sachstand zum Thema Breitbandausbau sowie Straßenendausbau Neubaugebiet „Burecken“ gestellt und vom Vorsitzenden beantwortet.

2.Grundstücksangelegenheit;

– Antrag auf Versetzung einer Straßenleuchte in der Neustraße Dem Gemeinderat wird der Antrag des Eigentümers des Anwesens „Neustraße 3“ zur Versetzung einer Straßenleuchte im Rahmen der noch anstehenden Reparatur dieser durch einen Verkehrsunfall beschädigten Leuchte bekannt gegeben. Der neue Lampenstandort wurde in der Örtlichkeit mit der Ortsgemeinde abgestimmt. Lt. vorliegendem Kostenanschlag der Westenergie AG beläuft sich der Kostenaufwand für die Versetzung der Leuchte gem. Angebot vom 20.01.2021 auf 1.075,56 Euro. Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Versetzung einer Straßenleuchte vor dem Anwesen „Neustraße 3“ zu, soweit der Antragsteller vorher die Übernahme der entstehenden Kosten zusagt. Die Westenergie AG wird mit der Ausführung der Arbeiten gem. dem vorliegenden Angebot beauftragt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag nach Vorlage der Kostenübernahmezusage freizugeben.

3.Bauantrag der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Gemarkung Großlittgen, Flur 19, Flurstück 15/9 Kindergartenstr. Der Vorsitzende informiert den Rat über den Bauantrag zum Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 19, Flurstück 15/9 in allen Einzelheiten. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung (§ 6 LBauO) sowie die Erfüllung der Stellplatzverpfichtung (§ 47 LBauO) sind gesichert.

Er habe seitens der Ortsgemeinde Großlittgen das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Aus der Mitte des Rates wurde darauf hingewiesen, dass für die derzeit auf dem Flurstück 15/9 aufstehenden Altglas- und Altkleidercontainer ein entsprechend neuer Standort gefunden werden muss. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4.Kindertagesstätte Großlittgen

– Verbesserung Übermittagsbetreuung / Küchenausbau Bereits in der Sitzung am 14.12.20 hat sich der Gemeinderat mit dem Küchenausbau bedingt durch die Ausweitung des Rechtsanspruchs ab dem Inkrafttreten des neuen Kita-Zukunftsgesetzes befasst. Mit der Optimierung der Kochküche hat sich die VG unter Einbezug eines Küchenfachplaners befasst. Die vorhandene Küchenfläche nebst angrenzendem Lagerraum – so auch die Einschätzung der Lebensmittelüberwachung – wird nicht ausreichen um eine Kochküche nebst notwendigen Lagermöglichkeiten für bis zu 80 Kinder vorzuhalten. Um jedoch kurzfristig weiterhin für den Küchenausbau aus dem Sonderkapitel der I-Kosten-Förderung des Landes zu profitieren wurde durch die VG in Abstimmung mit dem Küchenfachplaner sowie einer erneuten Einschätzung durch die Lebensmittelüberwachung an den Gebäudebestand im Bereich der derzeitigen Bibliothek/Essraum ein Anbau vorgesehen. Hier kann unter Einbezug der derzeitigen Bibliothek/Essraum ein Essraum, eine Kochküche nebst Lagerraum und ein Vorraum/Umkleide geschaffen werden. In der Kochküche wird mittels des Einbaus von leistungsstarken Industriegeräten und der entsprechenden Installationsarbeiten – vor allem im Bereich Elektro und Lüftung – eine Industriekochküche für bis zu 80 Mittagessen vorgesehen und die notwendigen Lagerflächen für eine Kochküche geschaffen.

Zur Ergänzung des weiterhin notwendigen Essbereichs bei bis zu 80 Kindern wird die bisherige Küche zu einem Nebenraum/Essraum zurückgebaut und saniert.

Für die v. g. Anbau- und Sanierungsmaßnahmen wurde fristgerecht zum 01.02.21 ein Antrag auf Landes- und Kreiszuschuss gestellt. Die Antragsunterlagen einschließlich der Detailküchenplanung und Kostenermittlung sind Beratungsgegenstand in der Sitzung und als Anlage beigefügt. Weiter wurden in der E-Mail der VG vom 08.02.21 die Einzugsgemeinden der Kita Großlittgen vorab über den aktuellen Sachstand zum Küchenausbau informiert und ein gemeinsamer Besprechungstermin zur weiteren Umsetzung und Vorgehensweise – auch hinsichtlich der Mitfinanzierung und ggfs. Anpassung der Zweckvereinbarung angekündigt. Zum jetzt eingereichten Antrag sind zeitnah die konkrete Detailkostenberechnung sowie der Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. Für die Umsetzung der Maßnahme bei Bewilligung des beantragten Landeszuschusses würde folgende Zeitfenster bestehen: – Bewilligung der Landesmittel ist bis 30.06.21 vorgesehen – Umsetzung und Fertigstellung der Maßnahme bis 30.06.22 Vorgezogene ist bereits bis 30.06.21 der bewilligte Pauschalzuschuss des Landes von 5.000 € für die Einrichtung und Ausstattung der Kochküche zu verwenden. GR erkennt grundsätzlich den Küchenausbau und die Verbesserung der Übermittagsbetreuung gem. dem eingereichten Zuschussantrag an und wird diesen umsetzen, sofern der beantragte Landes- und Kreiszuschuss bewilligt wird und die Einzugsgemeinden die Maßnahme anerkennen und sich an den Eigenmitteln beteiligen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt hierzu mit den Vertretern der jeweiligen Ortsgemeinden einen Besprechungstermin vorzunehmen. Geplant ist der Besprechungstermin für den 29.03.21. Weiter wird die VG beauftragt für die Baumaßnahme die entsprechende Detailkostenberechnung nachzureichen und einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.

5.Haus „Florens“,

Beratung über die zukünftige Nutzung Das Haus „Florens“ steht bereits seit einiger Zeit leer. Es wurden Ideen und Vorschläge im Gemeinderat diskutiert, wie das Gebäude einer sinnvollen Nutzung in der Zukunft zugeführt werden kann. Im Zuge der Diskussion um eine mögliche künftige Nutzung wurde der Antrag gestellt, das Gebäude grundsätzlich zu vermieten. Dem Antrag wurde mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt. In einer noch zu terminierenden Gebäudebesichtigung soll dann die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.

6.Grundstücksangelegenheit

– Eigentumsübertragung der Turnhalle Großlittgen sowie der Flächen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land In der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Großlittgen am 14.12.2020 wurden der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten vom Gemeinderat beauftragt, im Zusammenhang mit der vorgesehenGrundstücksübertragung für den Neubau eines neuen Feuerwehrgerätehauses, mit der Verbandsgemeindeverwaltung ebenfalls Gespräche hinsichtlich einer Übertragung der Mehrzweckhalle/ Turnhalle einschließlich der Umgebungsfächen (Flur 19 Nr. 15/9, Carlsweg Größe 3.620 qm) an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu führen (siehe beigefügten Lageplan). Die Turnhalle Großlittgen wurde in 1980 fertiggestellt. Die Baukosten betrugen seinerzeit umgerechnet ca. 360.000,00 €.

Nach Abzug der durch das Land und den Landkreis gewährten Zuschüsse, betrug der Eigenanteil der Ortsgemeinde einschließlich der Eigenleistungen der örtlichen Vereine, ca. 143.000,00 €. Folgende Investitionen (Brutto) wurden in den Folgejahren von der Ortsgemeinde Großlittgen durchgeführt: 2009 Sanierung Vordach 50.000,00 € 2011 Dachsanierung 70.000,00 € 2011 Installation PV-Anlage 89.250,00 € 2017 Neue Heizkörper in den Umkleide- und Sanitärräumen 4.300,00 €.

In einem stattgefundenen Gespräch zwischen Vertretern der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung wurden folgende Punkte festgelegt, die vorbehaltlich einer Zustimmung der jeweiligen Gremien, in den Grundstücksübertragungsvertrag aufgenommen werden:

1. Die Ortsgemeinde Großlittgen überträgt eine noch zu vermessende Teilfäche (ca. 3620 qm) des Grundstücks Gemarkung Großlittgen Flur 19 Nr. 15/9 einschließlich dem Gebäude der Turnhalle unentgeltlich der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

2. Der über den „Carlsweg“ erschlossene Bauhof der Ortsgemeinde einschließlich der angrenzenden Seitenflächen zwischen dem Wasserhochbehälter (Flur 19, Nr. 15/4) und dem ehemaligen Lehrerwohnhaus (Flur 19, Nr. 15/8) verbleibt im Eigentum der Ortsgemeinde. Der zukünftige Grenzverlauf ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt. Die Fläche für den Bauhof beträgt somit ca. 690 qm.

3. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle verbleibt im Eigentum der Energiepark Großlittgen AöR.

4. Die bisherige Regelung zur unentgeltlichen außerschulischen Benutzung der Turnhalle durch die örtlichen Vereine bleibt bestehen.

5. Die Halle steht der Ortsgemeinde für deren Veranstaltungen, wie beispielsweise Gemeinderatssitzungen, Anliegerversammlungen, Bürgerversammlungen, Seniorentage, kostenfrei zur Verfügung.

6. Der bisher als „Jugendraum“ genutzte Nebenraum steht für diesen Zweck weiterhin kostenlos zur Verfügung.

7. Die Gebühren und anfallende Nebenkosten für kulturelle Veranstaltungen und sonstige Veranstaltungen wie z.B. Beerdigungen, Polterabende und sonstige Feste werden in einer Gebührensatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land neu festgesetzt. Hierbei ist darauf zu achten, dass die neuen Gebührensätze nicht wesentlich von den bisherigen Festsetzungen der Ortsgemeinde abweichen.

8. Die zukünftig anfallenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die Halle trägt die Verbandsgemeinde WittlichLand.

9. Im Falle, dass das Feuerwehrgerätehaus und/oder die Turnhalle nicht mehr in ihrer Funktion betrieben oder in ihren Zwecken genutzt werden, geht die jeweilige Fläche wieder unentgeltlich an die Ortsgemeinde Großlittgen zurück.

In seiner Sitzung am 24.02.2021 hat der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einer kostenlosen Grundstücksübertragung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, sowie mit Blick auf die Gleichbehandlung der Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde, einer kostenlosen Übertragung der Mehrzweckhalle/Turnhalle einschließlich der Umgebungsflächen (Flur 19Nr. 15/19, Carlsweg, Gesamtgröße ca. 3.620 qm) von der Ortsgemeinde Großlittgen auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land einstimmig bereits zugestimmt. Nach Beratung stimmt der Gemeinderat einer kostenlosen Grundstücksübertragung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses sowie einer kostenlosen Übertragung der Mehrzweckhalle/Turnhalle einschließlich der Umgebungsflächen (Flur 19 Nr. 15/19, Carlsweg, Gesamtgröße ca. 3.620 qm, von der Ortsgemeinde Großlittgen auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu.

Die Kosten der Vermessung sowie sämtliche durch die Übertragung anfallenden Kosten übernimmt die Verbandsgemeinde WittlichLand. Es wurde festgelegt, dass die Fraktionen im Gemeinderat vor Vertragsabschluss den Vertragsentwurf vorab zur Prüfung erhalten.

7. Mitteilungen Endausbau Neubaugebiet „Burecken“

Der Vorsitzende verwies auf den Beschluss des Gemeinderates vom 25.06.2020. Der Endausbau im Neubaugebiet „Burecken“ soll im Jahr 2021 erfolgen. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Beteiligung der Versorgungsträger erfolgt sei und die Ergebnisse vorliegen und zurzeit noch einmal überprüft werden. Bevor das konkrete Bauprogramm beschlossen werden kann, soll die Anliegerversammlung nachgeholt werden, welche coronabedingt bisher nicht stattfinden konnte. Hier sollen ebenso Vertreter des Planungsbüros und der Verbandsgemeindeverwaltung teilnehmen.

GS Großlittgen und Kindergarten Großlittgen – Corona-Pandemie

Der Vorsitzende informierte über den aktuellen Sachstand bezüglich der coronabedingten Schließungen an der Grundschule sowie dem Kindergarten.

Neubau der Salmbrücke

Aufgrund des Neubaus der Salmbrücke zwischen den Ortsgemeinden Großlittgen und Landscheid wird die Straße für längere Zeit voll gesperrt. In diesem Zuge soll das dort befindliche Brückengeländer ebenfalls ausgetauscht werden. Nach Abschluss der Maßnahme soll ebenso abgeklärt werden, inwieweit das sich anschließende Geländer, welches sich im Eigentum der Ortsgemeinde befindet, erneuert werden muss.

Erneuerung der Landesstraße zwischen Großlittgen und Minderlittgen

Laut Mitteilung des LBM wird die Landesstraße zwischen Großlittgen und Minderlittgen im Herbst 2021 aufgrund einer Erneuerung der Straßenoberdecke für einige Zeit voll gesperrt.

Beschaffung einer neuen Spülmaschine für den Kindergarten

Für den Kindergarten musste kurzfristig eine neue Spülmaschine für die bestehende Küche angeschafft werden. Nach Angebotsvergleich wurde der Auftrag zum Bruttoangebotspreis von 819,00€ inkl. Einbau und Entsorgung des Altgerätes vergeben. Eine Reparatur der Altmaschine war nicht möglich.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Großlittgen

Die Ausschreibung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll zeitnah erfolgen. Die Vergabe der Rohbauarbeiten ist für April 2021 geplant.

Sanierung bzw. Reparatur des Daches „Himmeroder Straße 12“

Das Dach des Gemeindebüros ist seit Jahren in einem desolaten Zustand. In der Vergangenheit kam es immer wieder bei Niederschlag zu Wassereintritt. Kürzlich kam es aufgrund von starken Winden zu weiteren Beschädigungen an der Dacheindeckung. Der Vorsitzende wird ermächtigt, eine kurzfristige Reparatur der Dachfläche durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Weiterhin wird er ermächtigt, in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung eine Kostenermittlung für eine umfangreiche Dachsanierung durchführen zu lassen. Nach Vorlage der Kostenermittlung soll eine Entscheidung im Gemeinderat erfolgen. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 vorgesehen.

Starkregenvorsorgekonzept

Der aktuelle Stand zum Starkregenvorsorgekonzept wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragt und dem Gemeinderat anschließend mitgeteilt.

8. Verschiedenes

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.