in den letzten Monaten häufen sich die Beschwerden vieler Einwohner unseres Dorfes über zugewachsene und verschmutzte Straßenrinnen und Bürgersteige. Unabhängig vom Straßenbild kam es hier bei starkem Regen auch immer wieder zu Problemen beim Wasserablauf und den damit verbundenen negativen Auswirkungen.
Nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes in Verbindung mit unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze aus dem Jahr 1964 ist der jeweilige Eigentümer bebauter oder unbebauter Grundstücke zur Reinigung bzw. Unkrautbeseitigung des Bürgersteiges und der Straßenrinne verpflichtet.
Im Rahmen eines guten Zusammenlebens, aber auch aus Gründen der Sicherheit und der Pflege des Ortsbildes, bitte ich daher um die Beachtung dieser für uns alle geltenden Vorgaben.