Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen vom 01.06.2021

1. Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 28.04.2021 endgültig verabschiedete Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbaufächen auf den Gemarkungen Altrich, Bruch, Dreis, Krames-Klausen, Laufeld und Plein und deren Inhalt informiert.
Die Planung besteht aus:
1. den Planurkunden mit Legende
2. der Begründung, bestehend aus
Teil 1, städtebaulicher Teil und
Teil 2, Umweltbericht
Die Änderungsbereiche beinhalten die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen, Wohnbauentwicklungsflächen, Mischbauflächen, Mischbauentwicklungsflächen, landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen in Wohnbauflächen, Grünflächen und landwirtschaftliche Flächen im Zuge von sogenannten „Eigentauschen“ bzw. „Fremdtauschen“ in den Ortsgemeinden Altrich, Bruch, Dreis, Großlittgen, Klausen, Laufeld und Plein.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Wohnbauflächen gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu. 2. 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006, Gemarkung Hetzerath, Erweiterung des Industriepark Region Trier Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat WittlichLand am 28.04.2021 endgültig verabschiedete 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.
Die Planurkunde besteht aus:
1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerken und
2. einem Erläuterungsbericht mit integriertem Umweltbericht
Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier „Industriepark Region Trier – Erweiterung“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 60,6 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung folgender Darstellungen:

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 19. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung zu.
3. Unterrichtung des Gemeinderates gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz; Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Kommunalbeamten auf Zeit
Am 01.01.2021 ist das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Damit wird u. a. das Landesbeamtengesetz sowie die Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz geändert.
Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit (hierzu gehören auch Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister) bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Die Berichtspflicht bezieht sich bei kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten nur auf die Ehrenämter, da für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte die Bestimmungen über Nebentätigkeiten keine Anwendung finden.
Die Ausführungen sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaften zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.
Die vorgesehene Unterrichtung des Gemeinderates erfolgt seitens des Ortsbürgermeisters mittels der nachfolgenden Übersicht. Es werden neben dem Ehrenamt als Ortsbürgermeister und den damit einhergehenden Aufgaben keine weiteren Ehrenämter wahrgenommen.
4. Nachwahl Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Walter Antony wurde am 06.10.2020 zum 1. Beigeordneten gewählt. Herr Antony ist im Rechnungsprüfungsausschuss bis dato Stellvertreter für Joachim Redelberger.
Herr Antony darf als Beigeordneter die Funktion der Stellvertretung nicht ausüben.

 5. Kindertagesstätte Großlittgen
– Küchenausbau
– Zweckvereinbarung
Küchenausbau
Der Ortsbürgermeister informiert über die Besprechung am 29.03.21 mit den Vertretern der Einzugsgemeinden. Anlass der Besprechung war die vorgesehene Baumaßnahme zum Küchenausbau bedingt durch die Bestimmungen des neuen Kita-Zukunftsgesetzes ab Juli 2021 sowie die Finanzierung der Baukosten. Hierzu werden die Einzugsgemeinden in den jeweiligen Gemeinderäten ebenfalls eine entsprechende Beschlussfassung vornehmen.
Der Festsetzungsbescheid zur Landesförderung der Maßnahme wird bis zum 30.06.21 erwartet, d. h. ab dann kann die Umsetzung erfolgen. Die Fertigstellung muss bis 30.06.22 erfolgt sein.
Die bisherigen Leistungsphasen zur Maßnahme (Leistungsphasen 1 – 3, Entwurfsplanung) einschließlich des Bauantrags wurden durch die VG abgewickelt. Bedingt durch den zeitlichen Rahmen sowie der Größenordnung der Maßnahme sind die Folgeleistungen (Leistungsphasen 4 – 9) an externe Fachbüros zu vergeben, d. h. die Bauleitung,  Statik und Haustechnik.
Zur zeitnahen Ausschreibung der Arbeiten durch die VG hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten die VG beauftragt die Ausschreibung der Leistungsphasen 4 – 9 für Bauleitung, Statik und Haustechnik vorzunehmen und jeweils 3 Fachbüros je Gewerk benannt. Die Info hierzu wurde durch den Ortsbürgermeister vorab bereits am 08.05.21 allen Ratsmitgliedern per e-mail übermittelt.
Der Gemeinderat erkennt den Beschaffungsbeschluss zur Ausschreibung der Arbeiten an. Nach sachlicher und fachlicher Prüfung der Angebote durch die VG wird der Ortsbürgermeister ermächtigt die Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Gemeinderat ist in der kommenden Sitzung zu informieren.
Zweckvereinbarung
Im Rahmen der Besprechung am 29.03.21 mit den Einzugsgemeinden wurde auch die bestehende Zweckvereinbarung thematisiert. Diese ist seit 01.04.2009 gültig und sieht keine Regelung zur Handhabung bzw. Kostenbeteiligung von neuen Investitionen vor. Festgelegt ist hier bisher lediglich die Abwicklung des Darlehens nach der Sanierung der Kita im Jahr 2007 sowie die jährliche laufende Beteiligung an den Betriebskosten der Kita.
Somit besteht Bedarf zur Anpassung bzw. zum Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit den Einzugsgemeinden. Der Ortsbürgermeister erläutert die derzeitige Regelung und stellt die von der Verwaltung vorgelegten möglichen Kostenverteilungsvarianten vor.
Damit eine neue Zweckvereinbarung abgestimmt werden kann, bedarf es in jeder Einzugsgemeinde der Festlegung einer Tendenz zum möglichen Verteilungssystem und zwar zu den Investitionskosten (weiterhin Beteiligung an Tilgung/Zinsen) oder direkte Investitionsbeteiligung (Darlehen zur Mitfnanzierung des Eigenanteils) sowie des Verteilungssystems nach reinen Belegzahlen oder Einwohnerzahlen oder eines Mischsystems (Belegung und Einwohner). Der Gemeinderat beschließt die von der VG vorgeschlagene Variante A 2 bei den Investitionskosten sowie Variante B 2 bei den laufenden Betriebskosten als Verhandlungsgrundlage mit den anderen Ortsgemeinden zu favorisieren.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt hierzu zeitnah Gespräche mit den Einzugsgemeinden vorzunehmen, damit von der VG ein Zweckvereinbarungsentwurf vorbereitet werden kann.
6. Künftiger Standort der Container für Glas und Kleidung
Die Ortsgemeinde unterhält insgesamt 12 Container für Glas, Kleidung und Biogut (je 4 Stück). Im Zuge der Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses am aktuellen Standort der Container müssen alternative Standorte eruiert werden. Nach kurzer Diskussion war man im Rat der Auffassung, dass sich jedes Ratsmitglied Gedanken über einen oder mehrere Standorte machen soll und die Lösungsvorschläge an Ortsbürgermeister Klas gesendet werden. Sodann erfolgt ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin an den Standorten mit der häufigsten Angabe. Abschließend soll der oder die Standorte in der kommenden Gemeinderatsitzung endgültig festgelegt werden Es ist keine Beschlussfassung erforderlich.
7. Haus Florens – Künftige Nutzung
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bisher eingereichten Vorschläge und Ideen zur zukünftigen Verwendung des Hauses Florens.
Der Gemeinderat berät über die weitere Vorgehensweise. In der vergangenen Gemeinderatsitzung wurde beschlossen, dass betroffene Gebäude grundsätzlich zur Vermietung zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass die geplante Gebäudebesichtigung in der Zwischenzeit stattgefunden hat. Die Rückmeldungen auf die Öfentlichkeitsbeteiligung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich-Land“ und diverse Anschreiben u.a. an Gewerbetreibende felen gering aus. Nach kontroverser Diskussion beschließt der Gemeinderat grundsätzlich, dass Gebäude der Dorfgemeinschaft für eine weitere Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der jeweilige Umfang wäre im Einzelfall nochmals im Rat zu behandeln, sobald Interessenten an die Ortsgemeinde herangetreten sind. Als Möglichkeiten zur Verwendung sieht der Rat z. B. die Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus, historisches Kulturmuseum/Dorfmuseum oder Jugendhaus. Eine nochmalige Veröffentlichung in der v. g. Wochenzeitung ist ausdrücklich erwünscht.
8. Mitteilungen
• Starkregenvorsorge- und Hochwasserschutzkonzept
Die geplante Ortsbegehung für das Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept der Ortsgemeinde Großlittgen hat am 26.05.2021 stattgefunden. Aufgrund der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung durften an dieser noch keine Bürgerinnen und Bürger zugelassen werden, wie dies unter anderen Umständen zu begrüßen gewesen wäre. Dennoch ist die Mithilfe aus der Bevölkerung ausdrücklich erwünscht, sodass jegliche Hinweise, Bilder oder sonstigen Informationen über kritische Bereiche oder vergangene Ereignisse den Verantwortlichen mitgeteilt werden können. In einer öffentlichen Bürgerversammlung werden die gesammelten Ergebnisse dann vorgestellt und können weiter ergänzt werden.
• Neubaugebiet „Im Burecken“
Die Einwohnerversammlung für den geplanten Endausbau der Straßen im Neubaugebiet „Im Burecken“ konnte aufgrund der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bisher immer noch nicht durchgeführt werden. Es ist der Ortsgemeinde ein wichtiges Anliegen, den Betroffenen die Planung und finanziellen Auswirkungen so schnell wie möglich vorzustellen und sobald möglich, einen entsprechenden Termin festzulegen. Dieser wird in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich-Land“ öfentlich bekanntgemacht.
9. Verschiedenes
./.

Anton Klas, Ortsbürgermeister
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.