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Pflegearbeiten Distrikt „Hemmerather Kessel“

von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf der Gemarkung Großlittgen zu vergeben – Distrikt „Hemmerather Kessel“

Die Ortsgemeinde Großlittgen vergibt landwirtschaftliche Pflegearbeiten von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung von US-Streitkräften auf die Air Base Spangdahlem.

Es handelt sich hierbei um gemeindeeigene Flächen (Extensives Grünland und Streuobstwiesen) im Distrikt „Hemmerather Kessel“ mit einer Gesamtgröße von 18,72 ha.
Die gesamte Fläche ist extensiv zu bewirtschaften.

Vom Dienstleister sind nachstehende Arbeiten auszuführen.

Streuobstwiesen
• 2x jährliche Mahd der Streuobstfäche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
alternativ:
• Beweidung der Streuobstfläche mit Schafen, sofern ausreichende Schutzmaßnahmen für die Bäume getroffen werden.
• 1. Weidegang Anfang Juli, Weidegänge maximal alle 8 Wochen
• Alle 3 Jahre 1 Mahdgang mit Abräumen der Fläche im Oktober
Extensives Grünland
• 2x jährliche Mahd der Grünfläche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
• Belassen von Altgrasinseln auf 10% – 20% der Fläche bei jedem Mahdgang. Die Standorte der Altgrasinseln sind vor jeder Mahd mit der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land abzustimmen.
alternativ:
• extensive Beweidung mit Rindern, Schafen und / oder Ziegen
• Beweidungszeitraum 1. Juni bis 14. November
• am Ende der jährlichen Beweidungsperiode ein Säuberungsschnitt als Mulchmahd – bei zweimaliger Beweidung ist der zweite Weidegang frühestens sechs Wochen nach dem ersten Weidegang durchzuführen.
Allgemeine Hinweise:
Der Dienstleister ist nicht antrags- und empfangsberechtigt für Agrarfördermaßnahmen (diese stehen der Ortsgemeinde Großlittgen als Grundstückseigentümer zu). 

Das gesamte anfallende Mähgut geht ins Eigentum des Bewirtschafters über und wird mit den Aufwendungen der Ernte (mähen, ballieren etc.) verrechnet.
Auf der Fläche dürfen ohne vorherige Abstimmung mit der Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde keinerlei Arbeiten ausgeführt werden. Weitere Details werden im Bewirtschaftungsvertrag geregelt.
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird von der Ortsgemeinde getragen.
Der Bewirtschaftungsvertrag kann jederzeit ohne Angaben von Gründen beiderseits zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Nach vorheriger Terminabsprache ist eine gemeinsame Besichtigung vor Ort möglich. Weitere Fragen sowie Terminabsprachen sind ausschließlich schriftlich an Guenter.Weins@VG-Wittlich-Land.de zu richten.

Interessenten werden gebeten, ihre finanziellen Vorstellungen zur Bewirtschaftung der Flächen unter Berücksichtigung der Aneignung der Ernte in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Großlittgen, Himmeroder Str. 12, mit der Aufschrift „Angebot Hemmerather Kessel“ abzugeben.

Gemeindeverwaltung Großlittgen Großlittgen, 19.01.2021 Anton Klas, Ortsbürgermeister