Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Bekanntmachung zur Funktion des Wahlleiters für die Wahl des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin am 09. Juni 2024

Da der amtierende Ortsbürgermeister als Bewerber an der Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin teilnimmt, kann er gem. § 59 Abs. 1 i. V.m. § 7 KWG bei dieser Wahl nicht Wahlleiter sein.

Für die Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Großlittgen übernimmt somit der Erste Beigeordnete Herr Walter Antony, 54534 Großlittgen, die Funktion des Wahlleiters für die Dauer des Wahlverfahrens.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung
Skip to content