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Bekanntmachung zur Funktion des Wahlleiters für die Wahl des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin am 09. Juni 2024

Da der amtierende Ortsbürgermeister als Bewerber an der Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin teilnimmt, kann er gem. § 59 Abs. 1 i. V.m. § 7 KWG bei dieser Wahl nicht Wahlleiter sein.

Für die Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Großlittgen übernimmt somit der Erste Beigeordnete Herr Walter Antony, 54534 Großlittgen, die Funktion des Wahlleiters für die Dauer des Wahlverfahrens.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung