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Allgemein

Starkregenkonzept

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Ortsbegehung des im letzten Jahr vom Gemeinderat beschlossenen Starkregen- und Hochwasserkonzeptes hat am 26.05.2021 mit Vertretern des Ing.-Büros Stratec aus Wittlich, der Verbandsgemeindeverwaltung, des Gemeinderates und der Feuerwehr stattgefunden.

Im Rahmen dieser Begehung haben wir eine ganze Reihe von Gefährdungspunkten wie die Wittlicher Straße, Neubaugebiet, Himmelsspann, Schladter Straße usw. aufgesucht und evtl. angedachte bzw. notwendige Maßnahmen besprochen.

Als nächste Schritte stehen noch Fachgespräche mit weiteren Beteiligten an. Danach erfolgt die Konzipierung eines fachlich ausgearbeiteten Defzitplanes mit ausformulierten Maßnahmenvorschlägen durch das beauftragte Ingenieurbüro.

Den interessierten Einwohnern aus dem Ort wird das erarbeitete Maßnahmenkonzept vor einer konkreten Umsetzung in einem Bürgerworkshop vorgestellt.

Hier können auch noch weitere Ideen und Anregungen durch die Bürger vorgebracht werden. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Beteiligten der Ortsbegehung aus der Gemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung für Ihre Teilnahme und den Mitarbeitern des Ing.-Büros Stratec aus Wittlich für die gute Vorbereitung und die erfolgte fachliche Beratung und Unterstützung herzlich bedanken.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Starkregenkonzept

Straßen- und Bürgersteigreinigung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Monaten häufen sich die Beschwerden vieler Einwohner unseres Dorfes über zugewachsene und verschmutzte Straßenrinnen und Bürgersteige. Unabhängig vom Straßenbild kam es hier bei starkem Regen auch immer wieder zu Problemen beim Wasserablauf und den damit verbundenen negativen Auswirkungen.

Nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes in Verbindung mit unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze aus dem Jahr 1964 ist der jeweilige Eigentümer bebauter oder unbebauter Grundstücke zur Reinigung bzw. Unkrautbeseitigung des Bürgersteiges und der Straßenrinne verpflichtet.

Im Rahmen eines guten Zusammenlebens, aber auch aus Gründen der Sicherheit und der Pflege des Ortsbildes, bitte ich daher um die Beachtung dieser für uns alle geltenden Vorgaben.

Vielen Dank! Anton Klas, Ortsbürgermeister

Straßen- und Bürgersteigreinigung

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen am 16.03.2021

1.Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Einwohner wurden Fragen zum aktuellen Sachstand zum Thema Breitbandausbau sowie Straßenendausbau Neubaugebiet „Burecken“ gestellt und vom Vorsitzenden beantwortet.

2.Grundstücksangelegenheit;

– Antrag auf Versetzung einer Straßenleuchte in der Neustraße Dem Gemeinderat wird der Antrag des Eigentümers des Anwesens „Neustraße 3“ zur Versetzung einer Straßenleuchte im Rahmen der noch anstehenden Reparatur dieser durch einen Verkehrsunfall beschädigten Leuchte bekannt gegeben. Der neue Lampenstandort wurde in der Örtlichkeit mit der Ortsgemeinde abgestimmt. Lt. vorliegendem Kostenanschlag der Westenergie AG beläuft sich der Kostenaufwand für die Versetzung der Leuchte gem. Angebot vom 20.01.2021 auf 1.075,56 Euro. Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Versetzung einer Straßenleuchte vor dem Anwesen „Neustraße 3“ zu, soweit der Antragsteller vorher die Übernahme der entstehenden Kosten zusagt. Die Westenergie AG wird mit der Ausführung der Arbeiten gem. dem vorliegenden Angebot beauftragt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag nach Vorlage der Kostenübernahmezusage freizugeben.

3.Bauantrag der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Gemarkung Großlittgen, Flur 19, Flurstück 15/9 Kindergartenstr. Der Vorsitzende informiert den Rat über den Bauantrag zum Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 19, Flurstück 15/9 in allen Einzelheiten. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung (§ 6 LBauO) sowie die Erfüllung der Stellplatzverpfichtung (§ 47 LBauO) sind gesichert.

Er habe seitens der Ortsgemeinde Großlittgen das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Aus der Mitte des Rates wurde darauf hingewiesen, dass für die derzeit auf dem Flurstück 15/9 aufstehenden Altglas- und Altkleidercontainer ein entsprechend neuer Standort gefunden werden muss. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4.Kindertagesstätte Großlittgen

– Verbesserung Übermittagsbetreuung / Küchenausbau Bereits in der Sitzung am 14.12.20 hat sich der Gemeinderat mit dem Küchenausbau bedingt durch die Ausweitung des Rechtsanspruchs ab dem Inkrafttreten des neuen Kita-Zukunftsgesetzes befasst. Mit der Optimierung der Kochküche hat sich die VG unter Einbezug eines Küchenfachplaners befasst. Die vorhandene Küchenfläche nebst angrenzendem Lagerraum – so auch die Einschätzung der Lebensmittelüberwachung – wird nicht ausreichen um eine Kochküche nebst notwendigen Lagermöglichkeiten für bis zu 80 Kinder vorzuhalten. Um jedoch kurzfristig weiterhin für den Küchenausbau aus dem Sonderkapitel der I-Kosten-Förderung des Landes zu profitieren wurde durch die VG in Abstimmung mit dem Küchenfachplaner sowie einer erneuten Einschätzung durch die Lebensmittelüberwachung an den Gebäudebestand im Bereich der derzeitigen Bibliothek/Essraum ein Anbau vorgesehen. Hier kann unter Einbezug der derzeitigen Bibliothek/Essraum ein Essraum, eine Kochküche nebst Lagerraum und ein Vorraum/Umkleide geschaffen werden. In der Kochküche wird mittels des Einbaus von leistungsstarken Industriegeräten und der entsprechenden Installationsarbeiten – vor allem im Bereich Elektro und Lüftung – eine Industriekochküche für bis zu 80 Mittagessen vorgesehen und die notwendigen Lagerflächen für eine Kochküche geschaffen.

Zur Ergänzung des weiterhin notwendigen Essbereichs bei bis zu 80 Kindern wird die bisherige Küche zu einem Nebenraum/Essraum zurückgebaut und saniert.

Für die v. g. Anbau- und Sanierungsmaßnahmen wurde fristgerecht zum 01.02.21 ein Antrag auf Landes- und Kreiszuschuss gestellt. Die Antragsunterlagen einschließlich der Detailküchenplanung und Kostenermittlung sind Beratungsgegenstand in der Sitzung und als Anlage beigefügt. Weiter wurden in der E-Mail der VG vom 08.02.21 die Einzugsgemeinden der Kita Großlittgen vorab über den aktuellen Sachstand zum Küchenausbau informiert und ein gemeinsamer Besprechungstermin zur weiteren Umsetzung und Vorgehensweise – auch hinsichtlich der Mitfinanzierung und ggfs. Anpassung der Zweckvereinbarung angekündigt. Zum jetzt eingereichten Antrag sind zeitnah die konkrete Detailkostenberechnung sowie der Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. Für die Umsetzung der Maßnahme bei Bewilligung des beantragten Landeszuschusses würde folgende Zeitfenster bestehen: – Bewilligung der Landesmittel ist bis 30.06.21 vorgesehen – Umsetzung und Fertigstellung der Maßnahme bis 30.06.22 Vorgezogene ist bereits bis 30.06.21 der bewilligte Pauschalzuschuss des Landes von 5.000 € für die Einrichtung und Ausstattung der Kochküche zu verwenden. GR erkennt grundsätzlich den Küchenausbau und die Verbesserung der Übermittagsbetreuung gem. dem eingereichten Zuschussantrag an und wird diesen umsetzen, sofern der beantragte Landes- und Kreiszuschuss bewilligt wird und die Einzugsgemeinden die Maßnahme anerkennen und sich an den Eigenmitteln beteiligen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt hierzu mit den Vertretern der jeweiligen Ortsgemeinden einen Besprechungstermin vorzunehmen. Geplant ist der Besprechungstermin für den 29.03.21. Weiter wird die VG beauftragt für die Baumaßnahme die entsprechende Detailkostenberechnung nachzureichen und einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.

5.Haus „Florens“,

Beratung über die zukünftige Nutzung Das Haus „Florens“ steht bereits seit einiger Zeit leer. Es wurden Ideen und Vorschläge im Gemeinderat diskutiert, wie das Gebäude einer sinnvollen Nutzung in der Zukunft zugeführt werden kann. Im Zuge der Diskussion um eine mögliche künftige Nutzung wurde der Antrag gestellt, das Gebäude grundsätzlich zu vermieten. Dem Antrag wurde mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt. In einer noch zu terminierenden Gebäudebesichtigung soll dann die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.

6.Grundstücksangelegenheit

– Eigentumsübertragung der Turnhalle Großlittgen sowie der Flächen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land In der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Großlittgen am 14.12.2020 wurden der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten vom Gemeinderat beauftragt, im Zusammenhang mit der vorgesehenGrundstücksübertragung für den Neubau eines neuen Feuerwehrgerätehauses, mit der Verbandsgemeindeverwaltung ebenfalls Gespräche hinsichtlich einer Übertragung der Mehrzweckhalle/ Turnhalle einschließlich der Umgebungsfächen (Flur 19 Nr. 15/9, Carlsweg Größe 3.620 qm) an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu führen (siehe beigefügten Lageplan). Die Turnhalle Großlittgen wurde in 1980 fertiggestellt. Die Baukosten betrugen seinerzeit umgerechnet ca. 360.000,00 €.

Nach Abzug der durch das Land und den Landkreis gewährten Zuschüsse, betrug der Eigenanteil der Ortsgemeinde einschließlich der Eigenleistungen der örtlichen Vereine, ca. 143.000,00 €. Folgende Investitionen (Brutto) wurden in den Folgejahren von der Ortsgemeinde Großlittgen durchgeführt: 2009 Sanierung Vordach 50.000,00 € 2011 Dachsanierung 70.000,00 € 2011 Installation PV-Anlage 89.250,00 € 2017 Neue Heizkörper in den Umkleide- und Sanitärräumen 4.300,00 €.

In einem stattgefundenen Gespräch zwischen Vertretern der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung wurden folgende Punkte festgelegt, die vorbehaltlich einer Zustimmung der jeweiligen Gremien, in den Grundstücksübertragungsvertrag aufgenommen werden:

1. Die Ortsgemeinde Großlittgen überträgt eine noch zu vermessende Teilfäche (ca. 3620 qm) des Grundstücks Gemarkung Großlittgen Flur 19 Nr. 15/9 einschließlich dem Gebäude der Turnhalle unentgeltlich der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

2. Der über den „Carlsweg“ erschlossene Bauhof der Ortsgemeinde einschließlich der angrenzenden Seitenflächen zwischen dem Wasserhochbehälter (Flur 19, Nr. 15/4) und dem ehemaligen Lehrerwohnhaus (Flur 19, Nr. 15/8) verbleibt im Eigentum der Ortsgemeinde. Der zukünftige Grenzverlauf ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt. Die Fläche für den Bauhof beträgt somit ca. 690 qm.

3. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle verbleibt im Eigentum der Energiepark Großlittgen AöR.

4. Die bisherige Regelung zur unentgeltlichen außerschulischen Benutzung der Turnhalle durch die örtlichen Vereine bleibt bestehen.

5. Die Halle steht der Ortsgemeinde für deren Veranstaltungen, wie beispielsweise Gemeinderatssitzungen, Anliegerversammlungen, Bürgerversammlungen, Seniorentage, kostenfrei zur Verfügung.

6. Der bisher als „Jugendraum“ genutzte Nebenraum steht für diesen Zweck weiterhin kostenlos zur Verfügung.

7. Die Gebühren und anfallende Nebenkosten für kulturelle Veranstaltungen und sonstige Veranstaltungen wie z.B. Beerdigungen, Polterabende und sonstige Feste werden in einer Gebührensatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land neu festgesetzt. Hierbei ist darauf zu achten, dass die neuen Gebührensätze nicht wesentlich von den bisherigen Festsetzungen der Ortsgemeinde abweichen.

8. Die zukünftig anfallenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die Halle trägt die Verbandsgemeinde WittlichLand.

9. Im Falle, dass das Feuerwehrgerätehaus und/oder die Turnhalle nicht mehr in ihrer Funktion betrieben oder in ihren Zwecken genutzt werden, geht die jeweilige Fläche wieder unentgeltlich an die Ortsgemeinde Großlittgen zurück.

In seiner Sitzung am 24.02.2021 hat der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, einer kostenlosen Grundstücksübertragung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, sowie mit Blick auf die Gleichbehandlung der Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde, einer kostenlosen Übertragung der Mehrzweckhalle/Turnhalle einschließlich der Umgebungsflächen (Flur 19Nr. 15/19, Carlsweg, Gesamtgröße ca. 3.620 qm) von der Ortsgemeinde Großlittgen auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land einstimmig bereits zugestimmt. Nach Beratung stimmt der Gemeinderat einer kostenlosen Grundstücksübertragung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses sowie einer kostenlosen Übertragung der Mehrzweckhalle/Turnhalle einschließlich der Umgebungsflächen (Flur 19 Nr. 15/19, Carlsweg, Gesamtgröße ca. 3.620 qm, von der Ortsgemeinde Großlittgen auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu.

Die Kosten der Vermessung sowie sämtliche durch die Übertragung anfallenden Kosten übernimmt die Verbandsgemeinde WittlichLand. Es wurde festgelegt, dass die Fraktionen im Gemeinderat vor Vertragsabschluss den Vertragsentwurf vorab zur Prüfung erhalten.

7. Mitteilungen Endausbau Neubaugebiet „Burecken“

Der Vorsitzende verwies auf den Beschluss des Gemeinderates vom 25.06.2020. Der Endausbau im Neubaugebiet „Burecken“ soll im Jahr 2021 erfolgen. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Beteiligung der Versorgungsträger erfolgt sei und die Ergebnisse vorliegen und zurzeit noch einmal überprüft werden. Bevor das konkrete Bauprogramm beschlossen werden kann, soll die Anliegerversammlung nachgeholt werden, welche coronabedingt bisher nicht stattfinden konnte. Hier sollen ebenso Vertreter des Planungsbüros und der Verbandsgemeindeverwaltung teilnehmen.

GS Großlittgen und Kindergarten Großlittgen – Corona-Pandemie

Der Vorsitzende informierte über den aktuellen Sachstand bezüglich der coronabedingten Schließungen an der Grundschule sowie dem Kindergarten.

Neubau der Salmbrücke

Aufgrund des Neubaus der Salmbrücke zwischen den Ortsgemeinden Großlittgen und Landscheid wird die Straße für längere Zeit voll gesperrt. In diesem Zuge soll das dort befindliche Brückengeländer ebenfalls ausgetauscht werden. Nach Abschluss der Maßnahme soll ebenso abgeklärt werden, inwieweit das sich anschließende Geländer, welches sich im Eigentum der Ortsgemeinde befindet, erneuert werden muss.

Erneuerung der Landesstraße zwischen Großlittgen und Minderlittgen

Laut Mitteilung des LBM wird die Landesstraße zwischen Großlittgen und Minderlittgen im Herbst 2021 aufgrund einer Erneuerung der Straßenoberdecke für einige Zeit voll gesperrt.

Beschaffung einer neuen Spülmaschine für den Kindergarten

Für den Kindergarten musste kurzfristig eine neue Spülmaschine für die bestehende Küche angeschafft werden. Nach Angebotsvergleich wurde der Auftrag zum Bruttoangebotspreis von 819,00€ inkl. Einbau und Entsorgung des Altgerätes vergeben. Eine Reparatur der Altmaschine war nicht möglich.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Großlittgen

Die Ausschreibung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll zeitnah erfolgen. Die Vergabe der Rohbauarbeiten ist für April 2021 geplant.

Sanierung bzw. Reparatur des Daches „Himmeroder Straße 12“

Das Dach des Gemeindebüros ist seit Jahren in einem desolaten Zustand. In der Vergangenheit kam es immer wieder bei Niederschlag zu Wassereintritt. Kürzlich kam es aufgrund von starken Winden zu weiteren Beschädigungen an der Dacheindeckung. Der Vorsitzende wird ermächtigt, eine kurzfristige Reparatur der Dachfläche durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Weiterhin wird er ermächtigt, in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung eine Kostenermittlung für eine umfangreiche Dachsanierung durchführen zu lassen. Nach Vorlage der Kostenermittlung soll eine Entscheidung im Gemeinderat erfolgen. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 vorgesehen.

Starkregenvorsorgekonzept

Der aktuelle Stand zum Starkregenvorsorgekonzept wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragt und dem Gemeinderat anschließend mitgeteilt.

8. Verschiedenes

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.

Kindertagesstätte „Spatzennest“

Die Ortsgemeinde Großlittgen sucht für die Kindertagesstätte „Spatzennest“ zum 01.10.2021 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Kindertagesstättenleiter*in (w/m/d)

mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von 39 Wochenstunden auf unbestimmte Zeit. Die 4-gruppige Kindertagesstätte betreut Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren in den Betreuungsformen Teilzeit und Ganztags. Insgesamt stehen derzeit 90 Plätze zur Verfügung, davon vorerst 37 mit einem Übermittagsangebot. Die Kindertagesstätte hält eine altersstrukturierte Betreuungsform mit einem Nestbereich vor. Zur Umsetzung des künftigen Kita-Zukunftsgesetzes steht noch eine bauliche Anpassung zur Verbesserung der Übermittagsbetreuung, insbesondere der Kochküche, im kommenden Kita-Jahr an.

Kindertagesstätte „Spatzennest“

Ihre Aufgaben:

• Leitung und Weiterentwicklung der Kindertagesstätte
• Führung, Förderung und Forderung der pädagogischen Mitarbeiter*innen
• Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts der Einrichtung mit Blick auf das neue Kita-Zukunftsgesetz und unter Beachtung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Eltern, Mitarbeitern und dem Träger
• aktive Umsetzung des Qualitätsmanagements im Sinne der Qualitätsentwicklung und -sicherung

Wir erwarten:

• fachliche Qualifikation gemäß der Fachkräftevereinbarung zur Leitung einer Kindertagesstätte (mind. staatlich anerkannte/r Erzieher*in oder vergleichbarer Abschluss bzw. abgeschlossenes Studium u. a. im Studiengang Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik oder Pädagogik der frühen Kindheit)
• mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Elementarpädagogik als Gruppenleitung oder Leitung / stellvertretende Leitung mit einer leitungsspezifschen Qualifzierungsmaßnahme oder der Bereitschaft die erforderliche Zusatzqualifikation umgehend zu absolvieren
• Interesse, Einfühlungsvermögen und Freude im Umgang mit Kindern
• Kompetente/r, verantwortungsbewusste/r, gewissenhafte/r und selbstständige/r Mitarbeiter*in • Flexibilität und Belastbarkeit, Motivations- und Überzeugungsfähigkeit
• Dienstleistungsorientierung und Kommunikationstalent, engagierte Wahrnehmung der Leitungsaufgabe, kooperativer Führungsstil, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Mitarbeitern und dem Träger
• Gute Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office

Wir bieten Ihnen:

• eigenverantwortliches Handeln
• einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz mit Gestaltungsspielraum
• Unterstützung und Begleitung durch Fachberatung • kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten
• Eingruppierung nach dem TVöD-SuE in Entgeltgruppe S 13

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis Montag, 28.06.2021 bevorzugt per E-Mail an alina.becker@vg-wittlich-land.de oder schriftlich an Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich zu richten.

Wir bitten zu beachten, dass keine Rücksendung von eingereichten Bewerbungsmappen erfolgt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Tel. 06571-107229.

Dorfbrunnen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bei der Dorfbegehung im letzten Jahr hatten wir uns vorgenommen, den defekten Dorfbrunnen zu sanieren und wieder in Betrieb zu nehmen.

Ehrenamtliche Helfer aus dem Dorf unterstützten das Vorhaben und reinigten im Spätsommer den Brunnen, den Platz und das Mauerwerk.

Wie besprochen haben wir jetzt nach den Wintermonaten auch die Pumpe reparieren lassen und den Brunnen wieder in Betrieb genommen.
Durch dieses Engagement der freiwilligen Helfer haben wir für das Dorf wieder eine Zone der Entspannung geschaffen, wo man gerne verweilt und sich ausruhen kann.

Ich möchte mich hier nochmal bei allen Helfern aus dem Ort herzlich bedanken.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Dorfbrunnen

Nachruf

Die Ortsgemeinde Großlittgen trauert um seinen ehemaligen Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr und das langjährige Gemeinderatsmitglied

Klaus Weiler

der im Alter von 77 Jahren von uns gegangen ist.

Herr Weiler war von 2002 – 2010 Mitglied des Gemeinderates und 38 lange Jahre aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr.
14 Jahre davon war er als Wehrführer tätig.

Während seiner kommunalpolitischen und seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für die Gemeinde und Feuerwehr setzte er sich in verdienstvoller und engagierter Weise für die Belange der Bürgerinnen und Bürger und die der freiwilligen Feuerwehr von Großlittgen ein.

Unsere besondere Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen.
Mit dem Dank für all das, was Klaus Weiler für unsere Feuerwehr und Ortsgemeinde geleistet hat, werden wir ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Uschi Heck, Wehrführerin

Nachruf

Abwesenheitsvertretung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 10.05. – 13.05.2021 bin ich urlaubsbedingt nicht zu erreichen.
Die Vertretung in dieser Zeit übernimmt der I. Beigeordnete Walter Antony.
Herr Antony ist erreichbar unter der Telefonnummer: 06575/8697.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Haus Florens

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

jeder im Ort kennt unser denkmalgeschütztes Haus Florens. Nach Auszug der Bank und Ablauf der Mietverträge steht es leider leer.
Insgesamt handelt es sich um 4 Räume, die über 2 Eingänge betreten werden können.
Außerdem befinden sich im Gebäude noch 2 Toiletten und der Speicher würde sich auch als Lager eignen.
Die Räume sind vielseitig nutzbar, als Büros, für Geschäfte, für Besprechungen, als Treffpunkte oder z.B. auch für Homeoffice.
Sofern eine Firma, ein Verein, eine Organisation oder eine andere Gruppierung Raumbedarf oder Interesse hat, wäre ich für eine Rückmeldung sehr dankbar.
Die Räumlichkeiten können nach Terminabsprache auch gerne besichtigt werden.
Unabhängig davon bin ich auch genau so offen und dankbar für jeden weiteren Vorschlag, Idee oder Anregung unserer Bürgerinnen und Bürger für die zukünftige Nutzung des Hauses.

Meldet euch einfach bei mir oder einem unserer Ratsmitglieder. Vielen Dank!

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Foto: Reinhold Graf

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Am Dienstag, den 16.03.2021, findet um 18:00 Uhr in Großlittgen, Turnhalle in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde
2. Grundstücksangelegenheit; – Antrag auf Versetzung einer Straßenleuchte in der Neustraße
3. Bauantrag der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Gemarkung Großlittgen, Flur 19, Flurstück 15/9 Kindergartenstr.
4. Kindertagesstätte Großlittgen – Verbesserung Übermittagsbetreuung / Küchenausbau
5. Haus „Florens“, Beratung über die zukünftige Nutzung
6. Mitteilungen
7. Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

8. Personalangelegenheit
9. Grundstücksangelegenheiten
10. Mitteilungen
11. Verschiedenes

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes stehen nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen am 14.12.2020

Es wurden folgende Punkte angesprochen:

1. Breitbandversorgung (Schnelles Internet) für die Ortsgemeinde Großlittgen Der Vorsitzende teilte hierzu mit, sich bei den entsprechenden Verwaltungen nach dem aktuellen Sachstand zum Thema „Breitbandausbau Großlittgen“ zu informieren, um diese Auskünfte unmittelbar an die Gemeinde weiterzugeben.

2. Straßenendausbau Neubaugebiet „Burecken“ Der Vorsitzende teilte hierzu mit, dass das Ing.-Büro John & Partner, Wittlich, mit der Ermittlung der konkreten Ausbaukosten beauftragt wurde. Sobald hier die entsprechenden Zahlen vorliegen und auch die jetzige Corona-Pandemie es zulässt, wird dann zu einer entsprechenden Bürgerversammlung eingeladen.

Der Gemeinderat wurde zunächst vom Revierförster Bernd Wirtz ausführlich über die folgenden des Klimawandels bzw. dessen Auswirkungen auf den Forst informiert. Sodann wurde vom ihm der Forstwirtschaftsplan 2021 vorgetragen, welcher mit einem geringen Jahresüberschuss von voraussichtlich 1.365,00 € abschließt. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Ofenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2021

a) Der Planentwurf hat in der Zeit vom 16.11.2020 bis zum Sitzungstag bei der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich ausgelegen. Während der 14-tätigen Mitwirkungsfrist sind von 2 Bürgern die nachfolgenden Anregungen zum Planentwurf eingereicht worden:

• Verbesserung der Infrastruktur (Dorfaden, Arzt, Geldautomat usw.)
• Schaffung einer Anlaufstelle für die Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfladen)
• Geschwindigkeitsreduzierungen durch Parkbuchten oder Verkehrsinseln (besonders in Richtung Ortsausgang Manderscheid, sowie in der Gartenstraße und Im Rennpfad)
• Modernisierung Spielplatz Gartenstraße
• Errichtung eines Wasserspielplatzes (Standortvorschlag: Gemeindeflächen im Eisengang)
• Erweiterung der Hundekotstationen

b) Der als Anlage beigefügte Entwurf des HH-Planes 2021 wurde dem Gemeinderat vorgetragen. Ratsmitglied Alois Debald kritisierte, dass die Jahresabschlüsse 2015 bis 2019 bisher nicht abgenommen wurden und er deshalb, dem HH-Plan 2021 nicht zustimmen werde. Von Seiten der Verwaltung wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Jahresabschlüsse bereits seit über einem halben Jahr zur Prüfung bei der Gemeindeverwaltung bzw. dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorliegen.

a) Der Gemeinderat berät und beschließt im Einzelnen wie folgt über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken: • Durch die im Investitionsprogramm beim Produkt 1.1.4.2 veranschlagte Umgestaltung des Haus Florens soll ein „Gemeindehaus“ als Treffpunkt für kleinere Veranstaltungen geschaffen werden.

• Zur Durchführung verkehrsberuhigender Maßnahmen wurden im Ergebnishaushalt beim Produkt 5.4.1.1 (Gemeindestraßen) entsprechende Mittel bereitgestellt.
• Die Modernisierung des Spielplatzes wurde im Investitionsprogramm beim Produkt 5.4.1.1 geplant.
• Die Errichtung eines Wasserspielplatzes sowie die Erweiterung der Hundekotstationen konnten im Planentwurf für 2021 leider keine Berücksichtigung finden.

b) Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen wie vorgetragen.

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Der Vorsitzende stellt dem Rat die Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Flurstück 174, ohne Nennung eines Namens, vor. Es ist beabsichtigt ein Wohnhaus mit den Ausmaßen, Länge 10,84 m, Breite 9,64m, einer Traufhöhe von 4,6o m und einer Firsthöhe von 8,02 m, zu errichten.
Darüber hinaus ist ein Zwerchgiebel mit einer Breite von 4,64 m geplant.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes „Im Burecken“. Danach ist ein Vorhaben zulässig wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Sowohl die leitungsgebundene Erschließung als auch die wegemäßige Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben entspricht überwiegend den Festsetzungen des Bebauungsplanes lediglich mit dem geplanten Zwerchgiebel wird die zulässige maximale Breite von 2,50 m um 2,14 m überschritten. Die Antragsteller beantragen hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses in der geplanten Form und Ausmaß auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Flurstück 174, zu erteilen und stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Breite des Zwerchgiebels von 2,50 m auf 4,64m zu.
Nach Auffassung des Gemeinderates werden die Grundzüge des Bebauungsplanes durch diese Befreiung nicht berührt. Zudem ist die Abweichung städtebaulich vertretbar.

Zunächst wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich darauf hingewiesen, dass in der Satzung für die Energiepark Großlittgen AöR die beiden nachfolgenden Änderungen vorzunehmen sind:

1. In der aktuellen AöR-Satzung wird in § 13 noch das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Manderscheid genannt. Hier ist eine Umbenennung auf das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verbandgemeinde Wittlich-Land vorzunehmen.
2. Bezüglich der bereits ausgezahlten Spenden an die örtlichen Vereine hat das Gemeindeprüfungsamt angemerkt, dass diese Zuwendungen nicht Bestandteil der übertragenen Aufgabe „Energieversorgung“ sind. Somit besteht derzeit keine satzungsgemäße Legitimation zur Leistung solcher Zahlungen. Gemäß § 2 Absatz 2 der Satzung für die AöR Energiepark Großlittgen kann der Ortsgemeinderat der Anstalt nach § 86 a Absatz 3 GemO allerdings unter Abänderung dieser Satzung weitere Aufgaben übertragen.

Als weiteres wurde mit dem neuen Vorstand der AöR abgestimmt, dass die Satzung zusätzlich an 2 weiteren Stellen zu ergänzen wäre. Es handelt sich dabei zunächst um die genaue Festlegung der Besetzung des Verwaltungsrates. Hier soll im § 6 Abs. 2 der Satzung der Zusatz angebracht werden, dass sich der Verwaltungsrat aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammensetzt. Wobei jedoch mindestens die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder auch Mitglied des Gemeinderates sein müssen.
Des Weiteren sind die Aufgaben des Vorstandes nicht ausreichend defniert, weshalb § 5 der Satzung um den Absatz 7 erweitert wird. Hierbei wurde u.a. auch eine Wertgrenze für die Erteilung von Aufträgen durch den Vorstand in Höhe von 5.000 € festgelegt. Der Gemeinderat beschließt die vorgenannte Satzungsänderung für die Energiepark Großlittgen AöR.

In der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 25.06.2019 hatte der Gemeinderat u.a. auch das Ratsmitglied Marco Schleidweiler in den Verwaltungsrat der Energiepark Großlittgen AöR gewählt.
Darüber hinaus wurde Herr Schleidweiler in dieser Sitzung auch zum stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden der AöR gewählt. Vorsitzender der AöR ist gemäß § 6 Abs. 3 der AöR-Satzung (Energiepark Großlittgen) stets der Ortsbürgermeister der Gemeinde Großlittgen.
In der Verwaltungsratssitzung der Energiepark Großlittgen AöR vom 09.12.2019 wurde Herr Schleidweiler dann zum Stellvertretenden Vorstand gewählt, so dass er in dieser Sitzung gleichzeitig sein Amt als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender niederlegte.
Aufgrund dieser Situation ist seitens des Gemeinderates ein/e Nachfolger/in für den Verwaltungsrat zu wählen.
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2019 festgelegt wurde, erfolgt die Sitzverteilung im Verwaltungsrat (6 Mitglieder) wie nachfolgend dargestellt grundsätzlich nach dem Verhältnis entsprechend der Gemeinderatswahl 2019:

WG Antony 4 – Mitglieder

WG Bergmann-Böhmer – 2 Mitglieder

Aufgrund dieses Mehrheitsverhältnisses sollte der Nachfolger für den Verwaltungsrat aus der Wählergruppe „Antony“ stammen. Als Nachfolger für den Verwaltungsrat wird daher folgende Person vorgeschlagen: Herr Julian Gerschler

Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Gemeinderat etwas anderes beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO. Der Gemeinderat beschließt zunächst die Wahl des Nachfolgers für den Verwaltungsrat in offener Abstimmung vorzunehmen. Als Nachfolger für den Verwaltungsrat der Energiepark Großlittgen AöR wird folgende Person gewählt: Herr Julian Gerschler

Der Vorsitzende hatte gemäß § 36 GemO nicht mitgewählt

Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) des Landkreises hat im Rahmen einer überörtlichen Prüfung die Finanzwirtschaft der Ortsgemeinde für die Jahre 2014 – 2018 geprüft.
Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass im Produkt Wirtschaftswege im Durchschnitt eine jährliche Unterdeckung besteht und in der Ortsgemeinde wegen fehlender Erhebungsgrundlage keine Möglichkeit zur Refinanzierung besteht.
Aufgrund der in § 94 Abs. 2 GemO geregelten Rangfolge für die Erzielung von Erträgen und Einzahlungen haben Beiträge Vorrang vor der Erhebung von Steuern.
Jede Gemeinde die Steuern erhebt ist demnach verpflichtet, Entgelte in angemessenem Umfang zu erheben. Damit reduziert sich das im Gesetz zunächst eingeräumte Ermessen hin zu einer Verpflichtung.
Der entsprechende Ausschnitt aus dem Prüfbericht des GPA (vgl. TOP 7 der Sitzungsniederschrift vom 08.09.2020) sowie der Entwurf einer Beitragssatzung ist als Anlage beigefügt. Der Satzungsentwurf basiert auf der Mustersatzung des Gemeinde und Städtebundes Rheinland-Pfalz und wird in vergleichbaren Ortsgemeinden ebenfalls angewendet.
Entgegen dem Beschlussvorschlag beschließt der Gemeinderat den Erlass der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.
Bis dahin soll seitens der Verwaltung geprüft werden, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, die Hauptnutzer der Wirtschaftswege mit in die Zahlungsverpflichtung einzubeziehen.

– Information aktueller Sachstand
– Grundsatzentscheidung Optimierung Kochküche

Am 22.09.20 fand mit den Vertretern des Jugendamts und Landesjugendamts in der Kita Großlittgen eine Ortsbegehung zur Einschätzung der künftigen Betriebsstruktur mit Blick auf das neue KiTaG ab 01.07.21 bei Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz auf mind. 7 Stunden mit der Möglichkeit einer Mittagsverpflegung statt.
Das Gesprächsprotokoll des Jugendamts zum Begehungstermin am 22.09.20 ist Beratungsgegenstand in der Sitzung und als Anlage beigefügt.
Nach der ersten Einschätzung durch die Fachbehörden wird das Raumprogramm der Kita ausreichen um den künftigen Bedarf von 70 – 75 Kinder (davon 2 -4 U2-Plätze) zu decken, sofern die Kochküche für die v. g. Kapazität ausgebaut wird und die pädagogische Konzeption mit Blick auf die Mittagsverpflegung und Ruhesituation angepasst wird.
Mit dem derzeitigen Raumprogramm wird die Kita bei bis zu 75 Plätzen nach den neuen Vorgaben ausgelastet sein.
Gemäß der aktuellen Betriebserlaubnis hält die Kita insgesamt 90 Plätze vor, davon 37 Ganztagsplätze und 23 U3-Plätze (bereits ab dem 1. Lebensjahr).
Bis zur Anpassung der Konzeption aber vor allem der Verpflegungssituation durch die Kochküche gilt eine Übergangsphase von 7 Jahren, in denen der Träger verzögert bzw. schrittweise die Betriebsstruktur zum Kita-Zukunftsgesetzes umsetzen kann.
Dies hat zur Folge, dass bei einer Vorhaltung von bis zu 75 Plätzen nicht allen Kindern ein durchgehender mind. 7-stündiger Betreuungsplatz über Mittag angeboten werden kann, sondern hier nach wie vor dieses Platzangebot nur im Rahmen derzeitigen 37 Ganztagsplätze erfolgen kann.
Alle anderen Plätze werden zwar mit einer mind. 7-stündigen Betreuungszeit ausgewiesen, allerdings mit Unterbrechung.
Dies entspricht dem derzeitigen Teilzeitplatz. Somit ist vorrangig die künftige Mittagsverpflegung für bis zu 75 Kindern in der Einrichtung durch einen Küchenausbau sowie die Verbesserung der Verpflegungssituation vorzunehmen.
Hierzu liegt eine entsprechende Einschätzung der Lebensmittelüberwachung vom 26.10.20 vor.
Die Kochküche nebst Lagerkapazitäten muss ausgebaut und neu ausgestattet werden.
In 2016 und 2017 gab es zur Optimierung der Kochküche schon einmal Überlegungen zum Küchenausbau.
Das Testat der Lebensmittelüberwachung vom 26.10.20 sowie die Konzeptplanung und Kostenschätzung aus 2016 sind Beratungsgegenstand in der Sitzung und als Anlage beigefügt.
Ergänzend zum Küchenausbau einschließlich Lager bedarf es einer Ergänzung des Mobiliars im Bereich „Essen“ sowie auch im Bereich „Ruhen“.
Die Kita wird hierzu eine Auflistung des notwendigen Mobiliars erstellen, das entsprechend bei der Umsetzung des v. g. Küchenausbaus zur Verbesserung der Verpflegung mit zu berücksichtigen ist.
Für den Küchenausbau hat das Land bereits einen Direktpauschalzuschuss von 5.000 € für die Ausstattung ausgezahlt. Die Verwendung ist bis 30.06.21 vorzunehmen.
Weiter stellt das Land für Sanierungsmaßnahmen im Bestand zur Platzsicherung im Bereich Verpflegung, Hygiene und Barriere-/Bewegungsfreiheit kurzfristig und nur einmalig zusätzliche Landesmittel aus dem Sonderkapital Nr. 7 der neuen I-Kosten-VV „Kinderbetreuungs-fnanzierung 2020-2021“ zur Verfügung.
Diese Mittel können nur noch bis zum 01.02.21 beantragt werden. Die Maßnahme muss bei Bewilligung bis 30.06.22 umgesetzt werden.
Weiter sind über die aktuelle Situation sowie den Ausbau zur Erfüllung der Vorgaben nach dem Kita-Zukunftsgesetz die Einzugsgemeinden noch zu informieren und eine entsprechende Beteiligung abzustimmen.
Der Gemeinderat beschließt in Anbetracht der möglichen Förderung zeitnah den Küchenausbau im Kita-Bestand zu ermitteln.
Die VG wird beauftragt die für den Zuschussantrag notwendige Konzept-/Entwurfsplanung nebst Kostenermittlung vorzunehmen.
Hierfür wird die VG ermächtigt kurzfristig einen Küchenfachplaner einzubeziehen.
Bei einer Bewilligung sind die Arbeiten entsprechend öffentlich auszuschreiben und bis zum 30.06.22 umzusetzen.
Behelfsweise wird der Ortsbürgermeister ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten ggfs. je nach Zeitpunkt der Erteilung der Bewilligung einen Teil der Ausstattungsgegenstände für die Kochküche im Rahmen des Direktpauschalzuschusses des Landes von 5.000 € vorgezogen anzuschaffen, damit die Verwendungsfrist 30.06.21 gewahrt wird.
Für die Anschaffung sind entsprechende Vergleichsangebote einzuholen. Weiter wird der Ortsbürgermeister ermächtigt ggfs. in einer gemeinsamen Besprechung mit der VG die Einzugsgemeinden über die aktuelle Situation in der Kita Großlittgen zu informieren und eine entsprechende Beteiligung abzustimmen.
Abschließend bittet der Gemeinderat um Prüfung, ob das Zeitfenster für die Beantragung der Mittel (bis 01.02.2021) aufgrund der derzeitigen Umstände (Corona-Lockdown) nicht verlängert werden kann.

Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendungen:

– Sachspende der TVW Raumdekor Objekt GmbH in Form eines Defbrillators im Wert von 1.693,60 € sowie der dazugehörende Außen-Wandkasten im Wert von 600,00 € für die Ortsgemeinde.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

– Unter Punkt „Verschiedenes“ wurde auf Antrag des Beigeordneten Antony einstimmig festgelegt, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 im Januar 2021 und die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 im Februar/März 2021 erfolgen soll.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.