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Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2015 bis 2017

In der Sitzung am 13.10.2021 hat der Gemeinderat von Großlittgen die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2017 festgestellt und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnungen 2015 bis 2017 der Ortsgemeinde Großlittgen nebst Anlagen sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 02.11.2021 bis einschließlich 10.11.2021 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, 54516 Wittlich, Zimmer 1.18, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr; Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öffentlich aus.

Großlittgen, den 29.10.2021 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2015 bis 2017