in den vergangenen Wochen haben sich einige Bewohner unseres Ortes über Lärmbelästigungen beschwert.
Hier war die meist genannte Ursache der Lärm von Rasenmähern, die auch während der Mittagspause und Abends betrieben worden sind.
Nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes dürfen in Rheinland-Pfalz Geräte und Maschinen, wie beispielsweise Rasenmäher, in Wohngebieten in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, von 20.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens nicht betrieben werden.
Im Falle einer Anzeige werden Verstöße gegen diese Bestimmungen von den zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Für ein gemeinsames Miteinander und zur Vermeidung von unnötigen Anzeigen bitte ich daher um Einhaltung und Beachtung dieser Ruhezeiten.
Großlittgen, 08.09.2023 Anton Klas, Ortsbürgermeister