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Satzung zur Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) – Energiepark Großlittgen –

Solar

Der Gemeinderat Großlittgen hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Satzung zur Änderung

der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR)

– Energiepark Großlittgen –

vom 07.11.2013, zuletzt geändert am 14.12.2020

Der Ortsgemeinderat Großlittgen hat am 15.10.2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 5 der Satzung wird um Absatz 8 wie folgt erweitert:

(8) Der Vorstand erhält ab dem Geschäftsjahr 2025 eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,00 Euro.

§ 2

§ 6 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

Der Verwaltungsrat besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und 10 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern.

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am 15.10.2024 in Kraft.

54534 Großlittgen, den 15.10.2024
Gemeindeverwaltung Großlittgen
gez. Ortsbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.