hiermit lade ich Sie alle herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am 30.03.2024 um 10.00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus Großlittgen, Kindergartenstraße 12 ein.
Tagesordnung:
• Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden • Totengedenken • Bericht Wehrführer • Bericht Kassenwart • Wahl der Kassenprüfer für das Prüfjahr 2025 • Bericht Jugendwart • Bericht Bambiniwart • Satzungsänderung § 12 Vereinsvorstand (1) e) Jugendwart der Jugendfeuerwehr Großlittgen • Verschiedenes • Verabschiedung durch den 1. Vorsitzenden
Änderungen der Tagesordnung sind bis 7 Tage vorher schriftlich beim 1. Vorsitzenden Christian Heck, Wittlicher Str. 30, Großlittgen einzureichen.
gez. Christian Heck, Wehrführer & Jennifer Heck, Schriftführer
Am Montag, dem 24.03.2025, findet um 19:00 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde 2. Bebauungsplanung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11 – Information
3. Nachtrag zum Gestattungsvertrag der PV-Anlage Hupperath 4. Freiflächenphotovoltaikanlage Landscheid – Anbindung an das Umspannwerk Großlittgen hier: Zustimmung zur Trassenplanung
5. Unterhaltungsmaßnahmen an einer Teilstrecke des gemeindeeigenen Wirtschaftsweges zur “Musweiler Mühle”
6. Sonderförderung 2024 für Sanierungsmaßnahme Kita Großlittgen – Ausstattung
9. Bauangelegenheit; Bauvoranfrage zum Neubau eines Bungalows mit Garage sowie zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 9, Parzelle 8/3 (Auf’m Bocksbart)
10. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes – Festlegung der weiteren Vorgehensweise
11. Mitteilungen
12. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
13. Mitteilungen
14. Verschiedenes
Großlittgen, 14. März 2025 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
nach unserer Friedhofssatzung beträgt das Ruherecht für unsere Verstorbenen insgesamt 25 Jahre.
Nach Ablauf dieser Frist sind die Angehörigen verpflichtet die Grabstätte zu beseitigen.
Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Grabstellen, die vor dem Jahr 2000 letztmalig belegt wurden, bis zum 08.04.2025 zu räumen.
Sofern sie das Grab ihres Angehörigen nicht selbst, sondern durch ein ortsansässiges Unternehmen einebnen lassen möchten, bitte ich mir dies per E-Mail (info@grosslittgen.de) oder telefonisch (06575/9011579 od. 0160/95368665) innerhalb der nächsten 14 Tage mitzuteilen.