für die erstmalige Herstellung der Straßen im Neubaugebiet „Burecken“ in der Ortsgemeinde Großlittgen
Die Arbeiten an der Herstellung der Straßen im Neubaugebiet „Burecken“ sind seit längerem abgeschlossen. Die bautechnische Abnahme sowie die Widmung sind erfolgt und die Schlussrechnungen liegen vor, so dass mit der Abrechenbarkeit der Maßnahme die Beitragspflicht kraft Gesetz entstanden ist.
Unter Berücksichtigung des beitragsfähigen Aufwands und der beitragspflichtigen Fläche wurde für die Baumaßnahme ein Beitragssatz von 26,06 € pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche ermittelt.
Die beitragspflichtige Fläche setzt sich aus den jeweiligen Grundstücksgrößen, Flächenabzügen, Eckgrundstücksvergünstigungen sowie Vollgeschoss- und Artzuschlägen zusammen. Die Berechnung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche kann aus der Anlage zum Beitragsbescheid ersehen werden.
Bereits in der Vergangenheit erhobene Vorausleistungen wurden bei der Ermittlung der Restbeiträge in Abzug gebracht. Die festgestellten Restbeiträge werden gemäß Satzung einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragsbescheide fällig.
Zur Vermeidung unbilliger Härten können über die Fälligkeit hinausgehende Zahlungstermine auf Antrag gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Der vor Fälligkeit zu stellende Antrag ist entsprechend zu begründen und soll einen Zahlungsvorschlag enthalten.
Die Beitragsbescheide wurden zwischenzeitlich vorbereitet und werden den betroffenen Grundstückseigentümern in Kürze zugestellt.
Seit 6 Jahren führt der Verein „Großlittger Klamottenkiste“ die erfolgreiche Arbeit der Kinderkleider- und Spielzeugbörse fort, die vorher rund 15 Jahre der Elternbeirat Kita & Freunde durchgeführt hat.
Das Team aus Großlittgen und Umgebung hat sich auch in diesem Jahr wieder sehr viel Arbeit gemacht und tolle Angebote für die Kinder ausgestellt.
Die gesamten Einnahmen werden jedes Jahr komplett gespendet und gehen an KiTa, Schule oder andere Institutionen/Personen, die mit Kindern arbeiten, diese fördern, unterstützen oder Angebote für Kinder anbieten.
Für dieses große Engagement für unsere Kinder möchte ich mich seitens der Ortsgemeinde Großlittgen an dieser Stelle einmal herzlich bedanken.
Am Samstag, dem 07.11.2026, findet unser traditioneller Martinzug statt.
Um das Martinsfeuer vorzubereiten, sammeln die Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr am Vormittag des selben Tages wieder Brennholz im Ort.
Beginn der Sammlung:
Samstag, 07.11.2026, ab 9.00 Uhr
Hinweis: Es darf ausschließlich nur unbehandeltes Holz gesammelt werden. Lackiertes, lasiertes oder druckimprägniertes Holz sowie Paletten, Möbelreste oder sonstiger Sperrmüll dürfen nicht angenommen und auch nicht zum Martinsfeuer verbracht werden.
Bitte legen Sie das unbehandelte Holz bis spätestens 9.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand bereit.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ortsgemeinde, Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr
Der diesjährige Martinsumzug findet am Samstag, dem 07.11.2026 in Großlittgen statt.
Treffpunkt für die Zugteilnehmer ist die Zehntscheune um 18.00 Uhr.
Nach alter Tradition findet vor dem Umzug um 17.15 Uhr auch noch ein Wortgottesdienst in der Pfarrkirche St. Martin statt.
Im Vorfeld zum Umzug können am Sonntag, dem 25.10.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr auch noch Martinslose zum Preis von einem Euro pro Stück im Feuerwehrhaus gekauft werden.
Der Hauptpreis ist ein Gutschein im Wert von 250,00 €.
gez. Anton Klas (Ortsbürgermeister) u. Christian Heck (Wehrführer)
„Im Bereich des Forstreviers Hohemarken (Gemeinden Großlittgen, Karl, Musweiler) wird für interessierte Endverbraucher Brennholz nach Bestellung aufgearbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Informationen der Forstamtes Wittlich unter der Rubrik „sonstige Behörden und Dienststellen“).
Wer am Ankauf von Brennholz aus dem Forstrevier Hohenmarken interessiert ist, kann sich den Bestellvordruck auf der Internetseite der Ortsgemeinde runterladen oder in Papierform im Bürgerbüro während der Sprechzeiten dienstags von 18.00 bis 19.30 Uhr abholen.
Am Dienstag, den 27.10.2026, finden um 19:00 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Bebauungsplanung „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden)
b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3.
Zuschussanträge zur Beschaffung einer Bühne
4.
Anschaffung eines Front-/Heckmulchers für den neuen Gemeindetraktor
5.
Mitteilungen
6.
Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
7.
Mitteilungen
8.
Verschiedenes
Großlittgen, 16. Oktober 2026, gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
Im Bereich des Forstreviers Hohemarken (Gemeinden Großlittgen, Karl, Musweiler) wird für interessierte Endverbraucher Brennholz nach Bestellung aufgearbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Informationen des Forstamtes Wittlich unter der Rubrik „sonstige Behörden und Dienststellen“ in der Mein Wittlich.Land-Ausgabe 42/2026.
Wer am Ankauf von Brennholz aus dem Forstrevier Hohenmarken interessiert ist, kann sich den Bestellvordruck auf der Internetseite der Ortsgemeinde runterladen oder in Papierform im Bürgerbüro während der Sprechzeiten dienstags von 18.00 bis 19.30 Uhr abholen.
Am Donnerstag, den 24.09.2026, finden um 19:00 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Herstellung einer überörtlichen Radwegeverbindung zwischen Arenrath und Manderscheid- Information und Zustimmung zur geplanten Trassenführung
2.
Auftragsvergabe TV-Inspektion von verrohrten Gräben innerhalb der Ortslage