Nach der Satzung der Ortsgemeinde Großlittgen über die Erhebung der Hundesteuer ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Haltung eines Hundes binnen 14 Tagen nach Anschaffung anzumelden.
Die Ortsgemeinde ist nach dieser Satzung weiterhin verpflichtet, einmal im Jahr Hundebestandsaufnahmen durchzuführen.
Eine Überprüfung der aktuellen Hundesteuerliste hat ergeben, dass einige Hundebesitzer in Großlittgen ihre Hunde noch nicht angemeldet haben.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden.
Zur Vermeidung dieser Verfahren, fordere ich die betroffenen Hundehalter hiermit auf, diese Meldung bis zum 30.11.2025 noch nachträglich durchzuführen.
Entsprechende Vordrucke können im Gemeindebüro (info@grosslittgen.de) angefordert oder abgeholt werden.