über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat Großlittgen (gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Andreas Neuerburg) als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern wurde
Herr David Vandamme, Im Burecken 3, 54534 Großlittgen
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Großlittgen einberufen.
Herr Vandamme hat das Mandat angenommen.
54534 Großlittgen, den 06.05.2026
Ortsgemeinde Großlittgen gez. Anton Klas Ortsbürgermeister, zugleich Wahlleiter