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Endgültige Abrechnung der Erschließungsbeiträge

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung

für die erstmalige Herstellung der Straßen im Neubaugebiet „Burecken“ in der Ortsgemeinde Großlittgen

Die Arbeiten an der Herstellung der Straßen im Neubaugebiet „Burecken“ sind seit längerem abgeschlossen. Die bautechnische Abnahme sowie die Widmung sind erfolgt und die Schlussrechnungen liegen vor, so dass mit der Abrechenbarkeit der Maßnahme die Beitragspflicht kraft Gesetz entstanden ist.

Unter Berücksichtigung des beitragsfähigen Aufwands und der beitragspflichtigen Fläche wurde für die Baumaßnahme ein Beitragssatz von 26,06 € pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche ermittelt.

Die beitragspflichtige Fläche setzt sich aus den jeweiligen Grundstücksgrößen, Flächenabzügen, Eckgrundstücksvergünstigungen sowie Vollgeschoss- und Artzuschlägen zusammen. Die Berechnung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche kann aus der Anlage zum Beitragsbescheid ersehen werden.

Bereits in der Vergangenheit erhobene Vorausleistungen wurden bei der Ermittlung der Restbeiträge in Abzug gebracht. Die festgestellten Restbeiträge werden gemäß Satzung einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragsbescheide fällig.

Zur Vermeidung unbilliger Härten können über die Fälligkeit hinausgehende Zahlungstermine auf Antrag gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Der vor Fälligkeit zu stellende Antrag ist entsprechend zu begründen und soll einen Zahlungsvorschlag enthalten.

Die Beitragsbescheide wurden zwischenzeitlich vorbereitet und werden den betroffenen Grundstückseigentümern in Kürze zugestellt.

Wittlich, 23.10.2026, Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
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