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Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“

Bebauungsplanes „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“

zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes Photovoltaik im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Verfahren

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Großlittgen hat am 22. Mai 2024, TOP 2 b), beschlossen, für Flächen der Gemarkung Großlittgen, Flur 11 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächenphotovoltaik aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):

„Der Gemeinderat beschließt, zur Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.

Als Art der baulichen Nutzung soll ein sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz…“

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 19,8 ha befindet sich auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11, Flurstücke 6/1 (tlw), 6/2 (tlw.) und 6/38 (tlw.).

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den betroffenen Bereich Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.

Der Gemeinderat Großlittgen hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 einen Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen.

Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 13.10.2025 bis zum 14.11.2025.

Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Großlittgen – „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an

Herrn Hans-Peter Weinand, Tel.: 06571/107-381, Zimmer Nr. 307 oder

Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302

3. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Großlittgen, Flur 11 durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Großlittgen, den 07.10.2025
Ortsgemeinde Großlittgen
gez.: (S) Anton Klas, Ortsbürgermeister

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