Da der Erste Beigeordnete als Bewerber an der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großlittgen teilnimmt, kann er gem. § 59 Abs. 1 i.V.m. § 7 KWG bei dieser Wahl nicht Wahlleiter sein.
Für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großlittgen übernimmt somit die weitere Beigeordnete, Frau Sylvia BergmannBöhmer, die Funktion der Wahlleiterin für die Dauer des Wahlverfahrens.