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Bekanntmachung zur Funktion der Wahlleiterin

und des stellvertretenden Wahlleiters für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großlittgen am 20. September 2020

Da der Erste Beigeordnete als Bewerber an der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großlittgen teilnimmt, kann er gem. § 59 Abs. 1 i.V.m. § 7 KWG bei dieser Wahl nicht Wahlleiter sein.

Für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Großlittgen übernimmt somit die weitere Beigeordnete, Frau Sylvia BergmannBöhmer, die Funktion der Wahlleiterin für die Dauer des Wahlverfahrens.

Da kein weiterer Beigeordneter / keine weitere Beigeordnete als

stellvertretende/r Wahlleiter/in zur Verfügung steht, wählt der

Gemeinderat gem. § 59 Abs. 2 Satz 3 KWG für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Stellvertreter / eine besondere Stellvertreterin.

Die Wahl hat in einer öfentlichen Sitzung des kommunalen Vertretungsorgans zu erfolgen.

Bis zu einer entsprechenden Wahl durch das Vertretungsorgan wird vorübergehend Herr Walter Antony zum Beauftragten zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters durch die Aufsichtsbehörde bestellt.