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Allgemein

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung

Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten

gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnung 2022

In der Sitzung am 22.09.2025 hat der Gemeinderat von Großlittgen die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung 2022 der Ortsgemeinde Großlittgen nebst Anlagen sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 21.10.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, 54516 Wittlich, Zimmer 1.19 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr; Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öffentlich aus.

Großlittgen, den 10.10.2025
gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

L(i)ebenswertes Großlittgen

Wir treffen uns am Mittwoch, 15.10.2025 18.30 Uhr – 20.30 Uhr im Gemeindebüro

Worum geht es?

Die bestehenden Projekte werden endgültig zusammengestellt und an den Start gebracht!

Wer neu dazustoßen möchte, eine neue Projektidee hat, darf gerne dazukommen.

Wer einfach nur neugierig ist, darf an diesem Abend auch nicht fehlen.

Bebauungsplanes „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“

Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“

zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes Photovoltaik im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Verfahren

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Großlittgen hat am 22. Mai 2024, TOP 2 b), beschlossen, für Flächen der Gemarkung Großlittgen, Flur 11 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächenphotovoltaik aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):

„Der Gemeinderat beschließt, zur Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.

Als Art der baulichen Nutzung soll ein sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz…“

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 19,8 ha befindet sich auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11, Flurstücke 6/1 (tlw), 6/2 (tlw.) und 6/38 (tlw.).

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den betroffenen Bereich Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.

Der Gemeinderat Großlittgen hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 einen Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen.

Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 13.10.2025 bis zum 14.11.2025.

Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Großlittgen – „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an

Herrn Hans-Peter Weinand, Tel.: 06571/107-381, Zimmer Nr. 307 oder

Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302

3. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Großlittgen, Flur 11 durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Großlittgen, den 07.10.2025
Ortsgemeinde Großlittgen
gez.: (S) Anton Klas, Ortsbürgermeister

Wasserhahn

Großlittgen – Druckschwankungen in der Wasserversorgung


Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel teilt uns mit, dass wegen der Spülung des Fernleitungsnetzes am

Dienstag, den 14.10.2025 und Mittwoch, den 15.10.2025

mit kurzzeitigen Störungen der Wasserversorgung in der Ortsgemeinde Großlittgen zu rechnen ist.

Druckschwankungen, Trübungen und kurzzeitige Unterbrechungen der Wasserversorgung können auftreten.

Wir bitten unsere Kunden hierfür um Verständnis.

Wittlich, den 10.10.2025
Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land, Annegret Heinz – Werkleiterin

Strasse

Einziehung (Entwidmung) einer öffentlichen Verkehrsfläche

im Bereich der „John J. Raskob-Straße“ – Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Parz.- Nr. 187/2

Gemäß § 37 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473) und dem Beschluss des Gemeinderates Großlittgen vom 22.09.2025 wird die mit Bekanntmachung vom 29.01.2010 (Ausgabe 04/2010 der Wochenzeitung der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid „Mitteilungsblatt“) formell dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenfläche („Flur 5, Parz. 187“ – Teilfläche der John J. Raskob-Straße) wegen Wegfall des öffentlichen Verkehrsbedürfnisses, infolge der beabsichtigten Veräußerung und der damit einhergehenden Neuzuteilung von Eigentumsverhältnissen, eingezogen.

Es handelt sich um das gemeindeeigene Grundstück in der Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Parz. 187/2. Die Fläche der eingezogenen Verkehrsfläche beträgt 12 qm. Die Erschließung der unmittelbar angrenzenden Grundstücke bleibt gewährleistet.

Die Fläche steht zukünftig nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung.

Panunterlagen, in denen die entwidmete Fläche farblich dargestellt ist, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraßen 1, 54516 Wittlich, Zimmer 304, während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Entwidmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Sie wird am Tage nach dieser Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entwidmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der

  1. Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder
  2. beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich einzulegen.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich eingelegt oder
  2. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land oder beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich

erhoben werden.

Wittlich, den 24.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land gez. —  (S)
Manuel Follmann, Bürgermeister

Weihnachtszauber in Großlittgen – Aussteller gesucht!

Weihnachtszauber in Großlittgen – Aussteller gesucht!

Am 6. Dezember 2025 lädt der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Großlittgen e. V. zum 3. Weihnachtsmarkt ein.
Freut euch auf Lichterglanz, festliche Stimmung und einen Ort, an dem sich die ganze Gemeinde auf die Adventszeit einstimmt.
Damit unser Markt wieder ein funkelndes Highlight wird, suchen wir liebevoll gestaltete Stände und engagierte Ausstellerinnen und Aussteller, die mit ihren Produkten Weihnachtszauber verbreiten.

Gesucht werden unter anderem:

• Handgemachte Geschenkideen
• Gestecke
• Dekoration & Holzartikel
• Strick-, Näh- oder Webwaren
• Regionale Spezialitäten wie Salze, Öle & mehr

…und alles, was mit Herz und Liebe entsteht.

Wichtige Infos für Aussteller:

Aufbau:08:00 Uhr am Ausstellungstag, am Vorabend nach Absprache
Beginn:12:00 Uhr
Standgebühr:13 €
Ort:Gelände der Freiwilligen Feuerwehr / Mehrzweckhalle Großlittgen

Bringt gerne eigene Büdchen, Pavillons und Beleuchtung mit – je mehr Lichter, desto schöner unser Markt!

Anmeldung:

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Großlittgen e. V.
Frau Jennifer Heck
Mobil: 0160 96573283
E-Mail: info@foerderverein-ffw-grosslittgen.de

Werdet Teil unseres Weihnachtszaubers und helft mit, den 3. Weihnachtsmarkt in Großlittgen zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen!

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Am Montag, den 22.09.2025, findet um 19:00 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Bebauungsplanung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11

a) Anerkennung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Beteiligungsverfahren

b) Festlegung des Verfahrens

c) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

2.

Abnahme des Einzel- und Gesamtjahresabschlusses 2022

3.

Entlastung des Ortsbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022

4.

Information Jahresabschlusses 2022 – Energiepark Großlittgen AöR

5.

Information Jahresabschlusses 2023 – Energiepark Großlittgen AöR

6.

Information Jahresabschlusses 2024 – Energiepark Großlittgen AöR

7.

Bauangelegenheiten

 

7.1 Bauangelegenheit;

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Batteriegroßspeicheranlage mit einer Kapazität von 10 MW / 20 MWh auf dem Grundstück

Gemarkung Großlittgen, Flur 10, Parzelle 55

 

7.2 Bauangelegenheit;

Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung der 110/20 kV – Umspannanlage auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 18, Parzelle 33/1 (Außenbereich)

 

7.3 Bauangelegenheit;

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Batteriegroßspeicheranlage mit einer Kapazität von 100 MW / 200 MWh auf dem Grundstück

Gemarkung Großlittgen, Flur 10, Parzelle 55

 

7.4 Bauangelegenheit;

Bauantrag zur Umnutzung eines ehem. Straßenmeistereigebäudes zur privaten Nutzung als Maschinenhalle für landwirtschaftliche Geräte und zur Durchführung von kleinen Reparaturen an Maschinen und KFZ sowie zum Aufstellen von vier Fertiggaragen zu Lagerzwecken auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 10, Parzelle 19/13 (Zur Tuchbleich)

8.

Einziehung (Entwidmung) einer Teilfläche der Innerortsstraße “John J. Raskob-Straße” im Neubaugebiet “Im Burecken”

9.

Mitteilungen

10.

Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

11.

Personalangelegenheit

12.

Grundstücksangelegenheit

13.

Pachtangelegenheit

14.

Mitteilungen

15.

Verschiedenes

Großlittgen, 17. September 2025, gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Straßenbau

Reklamationen nach Glasfaserverlegung in Großlittgen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nachdem die Glasfaserarbeiten seit einigen Monaten abgeschlossen sind, wurden mir noch einige Reklamationen bezüglich der Pflasterverlegung, Pflasterabsenkungen, Fußwege etc. mitgeteilt.

Bevor ich mit der Firma Westnetz bzw. der ausführenden Firma Kraftbau noch einmal einen abschließenden Ortstermin im Oktober vereinbare, wäre ich dankbar, wenn sie mir noch evtl. Schäden oder Reklamationen in ihrer Wohnstraße oder direkt vor der Haustür per E-Mail (info@grosslittgen.de) bis zum 30.09.2025 mitteilen könnten.

Das würde die Arbeit erheblich vereinfachen, da wir uns bei dem Ortstermin gezielt die Reklamationen vor Ort anzusehen und konkrete Maßnahmen mit den Firmen vereinbaren können.

gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Tourposter WEB

Benefizkonzert mit der BigBand der Bundeswehr am 25. September 2025

Große Musik für den guten Zweck

Ein musikalisches Highlight erwartet die Region am Donnerstag, 25. September 2025: Die BigBand der Bundeswehr gastiert mit einem Benefizkonzert in Hetzerath. Veranstaltungsort ist das Firmengelände der Lehnen-Gruppe in der Marie-Curie-Allee. Beginn ist um 20.00 Uhr, der Einlass startet bereits ab 18.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Die BigBand der Bundeswehr genießt weit über die Landesgrenzen hinaus einen exzellenten Ruf. Bekannt für ihre Professionalität und Vielseitigkeit, begeistert das Ensemble mit einem breiten Repertoire – von klassischem Swing und Jazz bis hin zu modernen Pop- und Rockarrangements. Musikliebhaber dürfen sich auf einen Abend voller Energie, brillanter Solisten und mitreißender Rhythmen freuen.

Neben dem musikalischen Genuss steht auch der gute Zweck im Mittelpunkt: Der Erlös des Abends kommt Annas Verein sowie dem Hospiz Wittlich zugute. Damit verbindet sich ein hochkarätiges Konzerterlebnis mit einem wertvollen Beitrag für wichtige soziale Projekte in der Region.

Das Publikum darf sich auf eine beeindruckende Show freuen, die musikalische Leidenschaft und gesellschaftliches Engagement harmonisch vereint.

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