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Allgemein

sankt martin

Martinsumzug mit Verlosung in Großlittgen

Am Samstag, dem 8. November 2025, findet unser diesjähriger St. Martinsumzug statt.

Start ist um 18.00 Uhr an der Zehntscheune.

Das Holzsammeln für das Martinsfeuer erfolgt ebenfalls am Samstag, dem 8. November, ab 9.00 Uhr. Das Holz sollte gut sichtbar an der Straße bereitgelegt werden.

Bitte beachtet: das Holz muss unbehandelt sein.

Bei größeren Mengen vorher telefonisch bei Christian Heck (0159-06558512 oder 06575-6812346) Bescheid geben.

Wer die Verkaufstermine für die Martinslose verpasst hat, kann gerne noch telefonisch Lose nachbestellen.

Jennifer Heck: 0160-96573283
Simone Heck: 0160-99362783

Die Lose bringen wir anschließend gerne nach Hause.

Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit vielen leuchtenden Laternen!

gez. Christian Heck, Wehrführer

Weihnachtsbaumverkauf

Weihnachtsbaum-Verkauf 2025

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Großlittgen e. V.

In diesem Jahr möchten wir am Weihnachtsmarkt in Großlittgen gerne frische Weihnachtsbäume anbieten – direkt vom Förderverein der Feuerwehr.

Damit wir besser planen können, möchten wir wissen:

Besteht Interesse?
Welche Baumgrößen werden bevorzugt?
Wer Interesse hat, kann sich gerne bis 15.11.2025 bei

Christian Heck unter 06575 6812346 melden.

Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen.

Jung und alt (Sinnbild) Hände unterschiedlichen Alters greifen sich an den Handgelenken

Treff für “Jung und Alt” in Großlittgen

Unser Treffen im November findet in der Klostergaststätte Himmerod statt.

Bitte beachten: Diesmal fällt das Treffen auf einen Donnerstag, und zwar auf den 6. November.

Wir treffen uns um 14.30 an der Zehntscheune, um Fahrtgemeinschaften zu bilden.

Essen und Trinken geht auf eigene Rechnung.

Meldet euch bitte bis Sonntag, 2. November an bei Renate (Tel: 8273) oder Irmgard (8248) an.

Das Team von „Jung und Alt“

Wichtige Information

Abwesenheitsvertretung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der Zeit vom 05.11. bis 08.11.2025 bin ich für einige Tage nicht in Großlittgen.

Meine Vertretung übernimmt der I. Beigeordnete Jörg Marbach.

Er ist unter der Handy-Nr. 0151 15548022 erreichbar.

gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Spende Landscheid

Dringender Hilferuf für Familie Brückner aus Großlittgen

Die Familie Brückner aus Großlittgen steht vor einer schweren Lebenssituation, die sie allein kaum bewältigen kann. Der vierjährige Felix ist schwer krank und auf ständige Pflege und Überwachung angewiesen. Seine Eltern kümmern sich Tag und Nacht um ihn – während seine vier Geschwister oft zurückstecken müssen.

Gesucht: Wohnung für die Familie

Die Familie lebt derzeit in einem Haus, das stark von Schimmel befallen ist. Für Felix stellt das eine akute Gefahr dar, da sein geschwächtes Immunsystem die Belastung nicht mehr lange aushalten kann.
Daher wird dringend eine Wohnung mit mindestens vier Zimmern (gerne größer) gesucht – in oder um folgende Orte:

Großlittgen, Minderlittgen, Karl, Schladt, Eisenschmitt, Schwarzenborn, Landscheid, Salmtal, Dreis oder – je nach Lage – auch Wittlich.

Wer eine passende Wohnung kennt, selbst helfen kann oder die Suche in seiner Gemeinde weiterverbreiten möchte, kann damit einen wichtigen Beitrag leisten.

Spendenmöglichkeit

Um die Familie zusätzlich zu entlasten, wurde ein Spendenkonto über GoFundMe eingerichtet:
👉 Zur Spendenaktion auf GoFundMe

Wer steckt hinter der Initiative

Die Aktion wird vom Club51 Trier organisiert, der sich mit großem Engagement für die Familie einsetzt und Hilfsangebote koordiniert:
www.club51-trier.de oder Club51 Trier auf Facebook

Gilbers & Baasch unterstützt die Suche selbstverständlich ehrenamtlich – ohne jegliche Gebühren oder Aufwandsentschädigung.


Jede Hilfe zählt!
Ob durch Hinweise auf eine freie Wohnung, das Teilen des Aufrufs oder eine Spende – jede Unterstützung bedeutet für die Familie Brückner unglaublich viel.

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht der Club51 Trier gerne zur Verfügung.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung

Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten

gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnung 2022

In der Sitzung am 22.09.2025 hat der Gemeinderat von Großlittgen die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung 2022 der Ortsgemeinde Großlittgen nebst Anlagen sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 21.10.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, 54516 Wittlich, Zimmer 1.19 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr; Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öffentlich aus.

Großlittgen, den 10.10.2025
gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Landscheid-News - bearbeitet

L(i)ebenswertes Großlittgen

Wir treffen uns am Mittwoch, 15.10.2025 18.30 Uhr – 20.30 Uhr im Gemeindebüro

Worum geht es?

Die bestehenden Projekte werden endgültig zusammengestellt und an den Start gebracht!

Wer neu dazustoßen möchte, eine neue Projektidee hat, darf gerne dazukommen.

Wer einfach nur neugierig ist, darf an diesem Abend auch nicht fehlen.

Bebauungsplanes „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“

Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“

zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes Photovoltaik im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Verfahren

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Großlittgen hat am 22. Mai 2024, TOP 2 b), beschlossen, für Flächen der Gemarkung Großlittgen, Flur 11 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächenphotovoltaik aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):

„Der Gemeinderat beschließt, zur Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.

Als Art der baulichen Nutzung soll ein sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz…“

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 19,8 ha befindet sich auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11, Flurstücke 6/1 (tlw), 6/2 (tlw.) und 6/38 (tlw.).

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den betroffenen Bereich Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.

Der Gemeinderat Großlittgen hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 einen Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen.

Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 13.10.2025 bis zum 14.11.2025.

Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Großlittgen – „Freiflächen-Fotovoltaikanlage“.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an

Herrn Hans-Peter Weinand, Tel.: 06571/107-381, Zimmer Nr. 307 oder

Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302

3. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Großlittgen, Flur 11 durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Großlittgen, den 07.10.2025
Ortsgemeinde Großlittgen
gez.: (S) Anton Klas, Ortsbürgermeister

Wasserhahn

Großlittgen – Druckschwankungen in der Wasserversorgung


Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel teilt uns mit, dass wegen der Spülung des Fernleitungsnetzes am

Dienstag, den 14.10.2025 und Mittwoch, den 15.10.2025

mit kurzzeitigen Störungen der Wasserversorgung in der Ortsgemeinde Großlittgen zu rechnen ist.

Druckschwankungen, Trübungen und kurzzeitige Unterbrechungen der Wasserversorgung können auftreten.

Wir bitten unsere Kunden hierfür um Verständnis.

Wittlich, den 10.10.2025
Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land, Annegret Heinz – Werkleiterin

Strasse

Einziehung (Entwidmung) einer öffentlichen Verkehrsfläche

im Bereich der „John J. Raskob-Straße“ – Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Parz.- Nr. 187/2

Gemäß § 37 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473) und dem Beschluss des Gemeinderates Großlittgen vom 22.09.2025 wird die mit Bekanntmachung vom 29.01.2010 (Ausgabe 04/2010 der Wochenzeitung der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid „Mitteilungsblatt“) formell dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenfläche („Flur 5, Parz. 187“ – Teilfläche der John J. Raskob-Straße) wegen Wegfall des öffentlichen Verkehrsbedürfnisses, infolge der beabsichtigten Veräußerung und der damit einhergehenden Neuzuteilung von Eigentumsverhältnissen, eingezogen.

Es handelt sich um das gemeindeeigene Grundstück in der Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Parz. 187/2. Die Fläche der eingezogenen Verkehrsfläche beträgt 12 qm. Die Erschließung der unmittelbar angrenzenden Grundstücke bleibt gewährleistet.

Die Fläche steht zukünftig nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung.

Panunterlagen, in denen die entwidmete Fläche farblich dargestellt ist, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraßen 1, 54516 Wittlich, Zimmer 304, während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Entwidmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Sie wird am Tage nach dieser Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entwidmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der

  1. Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder
  2. beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich einzulegen.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich eingelegt oder
  2. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land oder beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich

erhoben werden.

Wittlich, den 24.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land gez. —  (S)
Manuel Follmann, Bürgermeister
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