für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemOMöglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum Tage der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, Zimmer Nr. 1.17 und 1.18 öffentlich aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Großlittgen haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 26.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich oder elektronisch an info@vg-wittlich-land.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb der Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Großlittgen, den 10.11.2023 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
Am Samstag, 25.11.2023, findet um 13:30 Uhr im Gemeindebüro (Bürgersaal) eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Großlittgen statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen herzlich eingeladen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Großlittgen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Folgende Tagesordnung wird behandelt:
1. Begrüßung / Formalia
2. Beschlussfassung über die Verwendung der Rücklage
3. Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2022/23
4. Entlastung des Vorstandes
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des Jagdjahres 2022/23
6. Pachtangelegenheiten Pachtvertrag Jagdbogen I
7. Verschiedenes
Jagdgenossenschaft Großlittgen Großlittgen, 10.11.2023 Christian Heck, Jagdvorsteher
Am Sonntag, dem 12.11.2023 findet nach dem Hochamt (9.00 Uhr) die Gedenkfeier am Ehrenmal auf dem Friedhof in Großlittgen mit Unterstützung der Feuerwehr und des Musikvereins statt.
Traditionell zieht auch in diesem Jahr der Heilige St. Martin mit seinem Pferd durch die Straßen von Großlittgen. Treffpunkt ist um 17.45 Uhr auf der Zehntscheune. Begleitet durch Feuerwehr und Musikverein führt der Zug durch die Schladter Str. zum Feuer. Im Anschluss an den Zug gibt es an der Mehrzweckhalle wieder Martinsbrezeln für die Kinder.
Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Hier findet dann auch die große Verlosung statt. Hauptpreis ist ein Gutschein im Wert von 500,– € gesponsort von der Firma Weber Stahl.
Auch wird in diesem Jahr wieder Brennholz fürs Martinsfeuer gesammelt. Dies bitte am 11.11.2023 bis 10.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand ablegen. Gesammelt wird nur unbehandeltes Holz ohne Nägel oder andere metallische Gegenstände.
Information aus der Veröffentlichung der Rubrik „Ortsgemeinde Eisenschmitt“.
Ab dem 13. November 2023 beginnen die Bauarbeiten der Leitungsverlegung Eisenschmitt Eichelhütte. Aus diesem Grund bleibt die L 34 zwischen Großlittgen, Höhe Sonnenhof und Eisenschmitt Eichelhütte bis voraussichtlich 15. Dezember 2023 voll gesperrt.
Die ausgeschilderte Umleitung von Großlittgen in Richtung Eisenschmitt führt über die L 60 in Richtung Landscheid bis zur Firma Suki International und von dort über die K7, bis diese in die L 46 in Richtung Schwarzborn mündet. Ab dem Friedhof Schwarzborn wird der Verkehr dann weiter über die L 34 in Richtung Eisenschmitt geleitet.
Die Umleitungsstrecke ist in beiden Richtungen befahrbar.
Der LBM Trier teilt mit, dass ab Montag, dem 16. Oktober 2023 die Arbeiten zur Sanierung einer Haarnadelkurve im Zuge der K 54 (Pichterberg) auf dem Abschnitt von Minderlittgen/Hupperath in Richtung Wittlich beginnen.
Im Laufe der Jahre ist es zu Schäden im Oberbau der Straße gekommen. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes ist eine entsprechende Instandsetzung erforderlich.
Die Fahrbahn der Kreisstraße im Kurvenbereich befindet sich in einem desolaten Zustand, sodass ein Ausbau dringend erforderlich ist. Durch Verdrückungen und Spurrinnen in der Haarnadelkurve ist die Verkehrssicherheit insbesondere für Motorradfahrer nicht mehr gewährleistet.
Im Zuge der Maßnahme wird die Fahrbahn saniert und die Entwässerung optimiert.
Auf einer Gesamtlänge von ca. 70 m werden die vorhandenen oberen Asphaltschichten im Hocheinbau erneuert.
Die Arbeiten müssen aufgrund der Vorgaben des Arbeitsschutzes unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Gesamtbauzeit beträgt Witterungsabhängig ca. 2 Wochen.
Aufgrund der Schulbus-Anbindung nach Wittlich werden die Arbeiten in den Herbstferien durchgeführt.
Die Umleitung erfolgt über die L 34 Hupperath – K 45 Bergweiler – K44 Wittlich und umgekehrt.
Mobilitätsatlas (rlp.de)
Auftragnehmer der Gesamtbaumaßnahme ist die Fa. Kohl Bau aus Irrel.
Der LBM Trier bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
ein weiterer unverbindlicher Beratungstermin für einen Glasfaseranschluss findet am 25.09.2023 von 14.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro in der Himmeroder Str. 12, statt.
Herr Albert Schwaab von der Fa. Westnetz steht ihnen in dieser Zeit gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Sie können ihn auch telefonisch unter der Nummer 01511/7837241 erreichen.
Wenn Sie noch Fragen haben oder unentschlossen sind, nutzen Sie dieses Beratungsangebot.
Und denken Sie daran, wenn Sie sich bis zum 31.10.2023 für einen Anschluss entscheiden, ist er kostenlos.
in den vergangenen Wochen haben sich einige Bewohner unseres Ortes über Lärmbelästigungen beschwert.
Hier war die meist genannte Ursache der Lärm von Rasenmähern, die auch während der Mittagspause und Abends betrieben worden sind.
Nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes dürfen in Rheinland-Pfalz Geräte und Maschinen, wie beispielsweise Rasenmäher, in Wohngebieten in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, von 20.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens nicht betrieben werden.
Im Falle einer Anzeige werden Verstöße gegen diese Bestimmungen von den zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Für ein gemeinsames Miteinander und zur Vermeidung von unnötigen Anzeigen bitte ich daher um Einhaltung und Beachtung dieser Ruhezeiten.
Großlittgen, 08.09.2023 Anton Klas, Ortsbürgermeister
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