Gemäß § 12 Abs. 4 der Bundeswahlordnung hat der stellvertretende Kreiswahlleiter des Wahlkreises 201 – Bitburg – folgende Entscheidungen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag getroffen, die hiermit bekannt gemacht werden:
1. Die Wahlbezirke Eisenschmitt und Schwarzenborn werden zu einem Wahlbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahlbezirk heißt „Eisenschmitt – Schwarzenborn“.
Die Ortsgemeinde Eisenschmitt führt die Wahl in Eisenschmitt durch.
2. Die Wahlbezirke Großlittgen und Musweiler werden zu einem Wahlbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahlbezirk heißt „Großlittgen – Musweiler“.
Die Ortsgemeinde Großlittgen führt die Wahl in Großlittgen durch.
3. Die Wahlbezirke Heidweiler, Dodenburg und Heckenmünster werden zu einem Wahlbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahlbezirk heißt „Heidweiler – Dodenburg – Heckenmünster“.
Die Ortsgemeinde Heidweiler führt die Wahl in Heidweiler durch.
4. Die Wahlbezirke Manderscheid und Dierfeld werden zu einem Wahlbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahlbezirk heißt „Manderscheid – Dierfeld“.
Die Stadt Manderscheid führt die Wahl in Manderscheid durch.
Bis zu unserem nächsten Treff dauert es noch eine ganze Weile. Da wegen der Feiertage das erste Mitteilungsblatt erst am 10.01.2025 erscheint, wollen wir schon jetzt zu unserem nächsten Treff einladen.
Am Mittwoch, dem 8. Januar 2025, treffen wir uns dann zur gewohnten Zeit im Pfarrheim.
Wir sehen uns dann am 8. Januar ab 14.30 Uhr im Pfarrheim.
Am Montag, dem 09.12.2024, findet um 18:00 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.
Bürgermeister Manuel Follman wird an dieser Sitzung ebenfalls teilnehmen.
Tagesordnung: Öffentlicher Teil
1. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2025 a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2025
2. Grundsteuerreform – Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab 2025
3. Forstwirtschaftsplan 2025 4. Wahl des Verwaltungsrates zur AöR 5. Sanierungskonzept der Straßenbeleuchtungsanlage zur Umstellung weiterer Leuchten auf LED-Technik 6. Mitteilungen 7. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
8. Mitteilungen 9. Verschiedenes
Großlittgen, 2. Dezember 2024 gez. Anton Klas Ortsbürgermeister
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 25.11.2024 bis zum Tage der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, Zimmer Nr. 1.17 und 1.18 öffentlich aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Großlittgen haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich oder elektronisch an info@vg-wittlich-land.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb der Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Großlittgen, den 22.11.2024 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
Der Nikolaus ist am 05. und 06.12.2024 in Großlittgen.
Wer den Wunsch hat, dass der Nikolaus mit Knecht Ruprecht ins Haus kommt, kann einen Termin mit dem „Nikolaus-Büro“ telefonisch (06575/4873) vereinbaren.