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Allgemein

Freiwillige Feuerwehr Großlittgen

Maifest

Die Freiwillige Feuerwehr Großlittgen lädt herzlich zum fröhlichen Mai-Auftakt ein!
Am 30.04.2025 ab 19:30 Uhr wird am Feuerwehrgerätehaus, Kindergartenstraße 12 in Großlittgen der Maibaum aufgestellt – ein traditionelles Highlight für Groß und Klein.

Für gute Musik sorgt DJ Maik, der uns mit seinen Beats in den Mai begleitet. Also, kommt vorbei, feiert mit uns und startet den Mai in bester Gesellschaft!

Am 1. Mai geht es dann weiter mit der beliebten, alljährlichen Wanderung. Die Strecke führt durch die wunderschöne Umgebung, und nach der Wanderung ist für eine Stärkung gesorgt: Es erwartet euch ein Essens- und Getränkestand.

Im Anschluss könnt ihr bei Kaffee und Kuchen gemütlich entspannen und den Tag genießen. Für die kleinen Gäste haben wir natürlich auch einiges zu bieten: eine Hüpfburg, einen Kinderzug und viele weitere spannende Aktivitäten garantieren jede Menge Spaß!

Wann:
• 30.04.2025 – Maibaumaufstellen ab 19:30 Uhr
• 01.05.2025 – Wanderung ab 09:30 Uhr

Wo:
Feuerwehrgerätehaus Großlittgen, Kindergartenstraße 12, 54534 Großlittgen

Wir freuen uns auf euch!

Jung und alt (Sinnbild) Hände unterschiedlichen Alters greifen sich an den Handgelenken

Treff für “Jung und Alt” in Großlittgen

Unser nächster Treff ist am Mittwoch, dem 02. April ab 14.30 Uhr im Pfarrheim.

Bei Kaffee und Kuchen, sowie Schnittchen und kalten Getränken wollen wir in geselliger Runde ein paar schöne Stunden verbringen.

Jede und jeder ist eingeladen!

Meldet euch bitte bis spätestens Sonntag, den 30. März an bei Renate (Tel. 8273) oder Irmgard (Tel: 8248).

„Team und Alt und Jung“

Einweihung Feuerwehrhaus

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Großlittgen

Einladung zur Jahreshauptversammlung

hiermit lade ich Sie alle herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am 30.03.2024 um 10.00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus Großlittgen, Kindergartenstraße 12 ein.

Tagesordnung:

• Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
• Totengedenken
• Bericht Wehrführer
• Bericht Kassenwart
• Wahl der Kassenprüfer für das Prüfjahr 2025
• Bericht Jugendwart
• Bericht Bambiniwart
• Satzungsänderung § 12 Vereinsvorstand (1) e) Jugendwart der Jugendfeuerwehr Großlittgen
• Verschiedenes
• Verabschiedung durch den 1. Vorsitzenden

Änderungen der Tagesordnung sind bis 7 Tage vorher schriftlich beim 1. Vorsitzenden Christian Heck, Wittlicher Str. 30, Großlittgen einzureichen.

gez. Christian Heck, Wehrführer & Jennifer Heck, Schriftführer

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Am Montag, dem 24.03.2025, findet um 19:00 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde
2. Bebauungsplanung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11 – Information

3. Nachtrag zum Gestattungsvertrag der PV-Anlage Hupperath
4. Freiflächenphotovoltaikanlage Landscheid – Anbindung an das Umspannwerk Großlittgen hier: Zustimmung zur Trassenplanung

5. Unterhaltungsmaßnahmen an einer Teilstrecke des gemeindeeigenen Wirtschaftsweges zur “Musweiler Mühle”

6. Sonderförderung 2024 für Sanierungsmaßnahme Kita Großlittgen – Ausstattung

7. Kindertagesstätte Großlittgen – Instandsetzung Dachfenster

8. Kindertagesstätte Großlittgen – laufende Unterhaltsreinigung

9. Bauangelegenheit; Bauvoranfrage zum Neubau eines Bungalows mit Garage sowie zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 9, Parzelle 8/3 (Auf’m Bocksbart)

10. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes – Festlegung der weiteren Vorgehensweise

11. Mitteilungen

12. Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

13. Mitteilungen

14. Verschiedenes

Großlittgen, 14. März 2025
gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Ein Engel auf einem Friedhof

Großlittgen – Einebnen von Grabstellen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach unserer Friedhofssatzung beträgt das Ruherecht für unsere Verstorbenen insgesamt 25 Jahre.

Nach Ablauf dieser Frist sind die Angehörigen verpflichtet die Grabstätte zu beseitigen.

Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Grabstellen, die vor dem Jahr 2000 letztmalig belegt wurden, bis zum 08.04.2025 zu räumen.

Sofern sie das Grab ihres Angehörigen nicht selbst, sondern durch ein ortsansässiges Unternehmen einebnen lassen möchten, bitte ich mir dies per E-Mail (info@grosslittgen.de) oder telefonisch (06575/9011579 od. 0160/95368665) innerhalb der nächsten 14 Tage mitzuteilen.

Wasserhahn

Druckschwankungen in der Wasserversorgung

Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel teilt uns mit, dass wegen der Spülung des Fernleitungsnetzes am

Mittwoch, den 12. März 2025 und Donnerstag, den 13. März 2025

mit kurzzeitigen Störungen der Wasserversorgung in den Ortsteilen Himmerod und Hohemarken der Ortsgemeinde Großlittgen zu rechnen ist.

Druckschwankungen, Trübungen und kurzzeitige Unterbrechungen können auftreten. Wir bitten unsere Kunden hierfür um Verständnis.

Wittlich, 04. März 2025, Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land, Annegret Heinz, Werkleiterin

Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2015 bis 2017

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großlittgen für das Haushaltsjahr 2025 vom 09.12.2024

Der Gemeinderat Großlittgen hat am 09.12.2024 aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 13.02.2025 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.662.390,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.662.390,00 €
der Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  10.000,00 €

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  43.020,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.262.090,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.571.600,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf  —  -309.510,00 €

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf  —  266.490,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden 215.000,00 € veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf — 378.000,00 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

– Grundsteuer A auf — 345 v. H.
– Grundsteuer B auf — 465 v. H.
– Gewerbesteuer auf — 380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

a) für den ersten Hund — 80,00 €
b) für den zweiten Hund — 150,00 €
c) für jeden weiteren Hund — 190,00 €

d) gefährliche Hunde gem. Definition Landeshundegesetz — 330,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt gemäß dem vorläufigen Rechnungsergebnis 4.973.298,26 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt gemäß Planung 5.060.298,26 € und zum 31.12.2025 beträgt 5.070.298,26 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Großlittgen, den 09.12.2024
Gemeindeverwaltung Großlittgen
gez.: Anton Klas
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.02.2025 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben sinngemäß folgenden Wortlaut:

Für den in der Haushaltssatzung unter § 2 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite (580.000,00 €) wird die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt unter der Bedingung, dass durch die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigung die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht beeinträchtigt wird oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt sind.

Für den in der Haushaltssatzung unter § 4 festgesetzten Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 434.000 € wird ein Teilbetrag von 378.000,00 € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Arbeitstagen (Werktagen) nach dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr – 13:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Burgstraße 59, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

  1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Großlittgen, den 21.02.2025
gez.: Anton Klas,
Ortsbürgermeister

Weiberdonnerstag in Großlittgen

Die Möhnen laden zum bunten Nachmittag ins Pfarrheim ein!

Bei Kaffee und Kuchen wollen wir es uns gemütlich machen, Fosicht feiern und in Erinnerungen schwelgen.

Meldet Euch bitte bis 24.02.2025 bei Rita -1450 oder Edith -8544 an.

Wer gerne kommen möchte, aber nicht mobil ist, kann abgeholt und auch wieder heim gefahren werden!

Wir freuen uns auf Euch!

Die Moehnen laden ein
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