der Ortsgemeinde Großlittgen für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 15.11.2021 bis zum Tage der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstr. 59, Zimmer Nr. 1.17 und 1.18 öffentlich aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Großlittgen haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 15.11.2021 bis einschließlich 29.11.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder elektronisch an info@vg-wittlich-land.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb der Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Großlittgen, den 12.11.2021 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
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