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Anmeldung zur Hundesteuer

Nach der Satzung der Ortsgemeinde über die Erhebung der Hundesteuer vom 10.02.2008 ist jeder Hundehalter in Großlittgen verpflichtet, die Haltung eines Hundes bei der Ortsgemeinde anzumelden.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht und die Bestimmungen der Satzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden bußgeldrechtlich geahndet.

Zur Vermeidung dieser Verfahren fordere ich daher alle Hundehalter von noch nicht angemeldeten Hunden in Großlittgen auf, ihren Hund bis zum 30.11.2021 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Homepage von Großlittgen oder können im Bedarfsfall auch im Gemeindebüro abgeholt oder angefordert werden.

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Hundebestandsaufnahme durch die Gemeinde entsprechend den Vorschriften der Satzung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Rückfragen stehe ich während der Bürozeiten gerne zur Verfügung.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Anmeldung zur Hundesteuer