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Einziehung (Entwidmung) einer öffentlichen Verkehrsfläche

Strasse

im Bereich der „John J. Raskob-Straße“ – Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Parz.- Nr. 187/2

Gemäß § 37 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473) und dem Beschluss des Gemeinderates Großlittgen vom 22.09.2025 wird die mit Bekanntmachung vom 29.01.2010 (Ausgabe 04/2010 der Wochenzeitung der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid „Mitteilungsblatt“) formell dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenfläche („Flur 5, Parz. 187“ – Teilfläche der John J. Raskob-Straße) wegen Wegfall des öffentlichen Verkehrsbedürfnisses, infolge der beabsichtigten Veräußerung und der damit einhergehenden Neuzuteilung von Eigentumsverhältnissen, eingezogen.

Es handelt sich um das gemeindeeigene Grundstück in der Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Parz. 187/2. Die Fläche der eingezogenen Verkehrsfläche beträgt 12 qm. Die Erschließung der unmittelbar angrenzenden Grundstücke bleibt gewährleistet.

Die Fläche steht zukünftig nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung.

Panunterlagen, in denen die entwidmete Fläche farblich dargestellt ist, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraßen 1, 54516 Wittlich, Zimmer 304, während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Entwidmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Sie wird am Tage nach dieser Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entwidmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der

  1. Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder
  2. beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich einzulegen.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich eingelegt oder
  2. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land oder beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich

erhoben werden.

Wittlich, den 24.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land gez. —  (S)
Manuel Follmann, Bürgermeister
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