Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten
gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnung 2022
In der Sitzung am 22.09.2025 hat der Gemeinderat von Großlittgen die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung 2022 der Ortsgemeinde Großlittgen nebst Anlagen sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 21.10.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, 54516 Wittlich, Zimmer 1.19 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr; Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öffentlich aus.
Großlittgen, den 10.10.2025 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister