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Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten

gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2018 bis 2021

In der Sitzung am 23.11.2022 hat der Gemeinderat von Großlittgen die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2018 bis einschließlich 2021 festgestellt und gleichzeitig dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnungen 2018 bis 2021 der Ortsgemeinde Großlittgen nebst Anlagen sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 09.01.2023 bis einschließlich 17.01.2023 in der
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land,
Burgstraße 59,
54516 Wittlich,
Zimmer 1.17
während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr; Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öffentlich aus.

Großlittgen, den 06.01.2023, gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

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