nach unserer Friedhofssatzung beträgt das Ruherecht für unsere Verstorbenen insgesamt 25 Jahre.
Nach Ablauf dieser Frist sind die Angehörigen verpflichtet die Grabstätte zu beseitigen.
Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Grabstellen, die vor dem Jahr 2000 letztmalig belegt wurden, bis zum 08.04.2025 zu räumen.
Sofern sie das Grab ihres Angehörigen nicht selbst, sondern durch ein ortsansässiges Unternehmen einebnen lassen möchten, bitte ich mir dies per E-Mail (info@grosslittgen.de) oder telefonisch (06575/9011579 od. 0160/95368665) innerhalb der nächsten 14 Tage mitzuteilen.