Die Hecken und Sträucher auf der sogenannten Ausgleichsfläche im Burecken bzw. Abt-Bootz-Str. können nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde von den Anliegern in der Höhe auf max. 2 m zurückgeschnitten werden. Die Höhe ist unbedingt zu beachten und wird auch von der UNB kontrolliert. Außerdem können überhängende Äste zum eigenen Grundstück ebenfalls abgeschnitten werden. Der Rückschnitt müsste nach den gesetzlichen Regeln bis Ende Februar erfolgen.
Das Grüngut muss von den Anliegern selbst entsorgt werden.