Ratssitzungen
Am Donnerstag, dem 25. Juni 2020, findet um 18:00 Uhr in der Turnhalle in Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. | Einwohnerfragestunde |
2. | Vorschlag eines Wahltermins für die Wahl einer Ortsbürgermeisterin / eines Ortsbürgermeisters |
3. | Projekt “Kloster, Kirchen, Wallfahrt und das Fahrrad” a) Information über die bewilligte Förderung b) Information über die Eilentscheidung zur Herstellung einer Radwegetrasse zwischen Klausen und Kloster Himmerod in der Gemarkung Großlittgen |
4. | Ausbau der Gehwege im Zuge der K 141 innerhalb der Ortsdurchfahrt – Zustimmung zur Beauftragung einer Straßenschlussvermessung |
5. | Erstmalige Herstellung (Endausbau) der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet “Burecken” a) Information über die voraussichtlichen Kosten b) Festlegung der weiteren Vorgehensweise |
6. | Gemeindespielplatz Gartenstraße Information über die Auftragsvergabe |
7. | Mitteilungen |
8. | Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
9. | Grundstücksangelegenheiten – Erweiterung des Gewerbegebietes |
10. | Anträge auf Herstellung zusätzlicher Grundstückszufahrten 1) Antrag auf Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt vor dem Anwesen “Manderscheider Straße 26 a”, Flur 4, Parz.-Nr. 18 2) Antrag auf Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt vor dem Anwesen in der Manderscheider Straße, Flur 9, Parz.-Nr. 48/1 |
11. | Jagdpachtangelegenheiten |
11.1 Jagdpachtangelegenheiten – Jagdpachtverlängerung Jagdbogen I | |
11.2 Jagdpachtangelegenheiten – Neuverpachtung Jagdbogen III | |
12. | Mitteilungen |
13. | Verschiedenes |
des Gemeinderates Großlittgen
Am: 15. Januar 2020
Ort: Großlittgen, Gemeindesaal
Der Gemeinderat Großlittgen besteht aus 13 Mitgliedern.
Gegenwärtig waren:
als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Reinhold Graf als
Beigeordnete:
Sylvia Bergmann-Böhmer
als Mitglieder:
Bruno Schüller
Walter Antony
Marco Schleidweiler
Rudolf Hoffmann
Hans-Jürgen Leonhard Alois Debald
Julian Gerschler
Joachim Redelberger
Ralf Surges
Christina Jungen-Quint
entschuldigt: Anton Klas
von der Verwaltung:
Günter Weins
Schriftführer
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen
Tagesordnung
1. Einwohnerfragestunde
Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB
Information Kita-Trägerschaft
Bereitstellung von Wohnbauflächen im Rahmen des sog. “Flächentausches”
Regionaler Raumordnungsplan
– Antrag auf Zuweisung der besonderen Funktion “Gewerbe” (G) für die Ortsgemeinde Großlittgen sowie Ausweisung eines künftigen interkommunalen GewerbestandortesMitteilungen
Verschiedenes
vom 09. Oktober 2019
Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo begrüßt zu Beginn der Sitzung die Beigeordneten, die Ratsmitglieder, Herrn Pitsch sowie den Mitarbeiter der Verwaltung.
Zu Beginn der Sitzung wies Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo das neue Ratsmitglied Christina Jungen-Quint auf die Rechte und Pflichten als Ratsmitglied gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung hin und verpflichtete es durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten. Ein Kommunalbrevier wurde überreicht.
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Ratssitzung vom 25.06.2019 wurden nicht vorgebracht.
Im Hinblick darauf, dass der noch zu wählende Ortsbürgermeister / in nicht in die Problematik der anstehenden Tagesordnungspunkte eingearbeitet werden konnte wurde auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die Reihenfolge der Tagesordnung dahingehend zu ändern, das TOP 1 zu TOP 12 wird und TOP 2 zu TOP 13 zu ändern. Die übrigen Punkte wurden numerisch angepasst.
1. Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Gemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung nur geändert werden muss, sofern sie Bestimmungen enthält, die aus Gründen der Rechtssicherheit einer Änderung bedürfen oder den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neu gewählten Gemeinderates entgegenstehen. In der Regel erfolgt eine Änderung der Hauptsatzung daher im Rahmen der konstituierenden Sitzungen.
Weil die Hauptsatzung bereits mehrfach geändert wurde, soll nun die Hauptsatzung in Gänze nochmals neu verabschiedet werden. Ein Entwurf über die Änderung der Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt.
Da in der Hauptsatzung auch Bestimmungen über die Bezüge des Bürgermeisters und der Beigeordneten getroffen werden, sind diese von der Beratung und Entscheidung nach § 22 GemO auszuschließen. Den Vorsitz übernimmt das älteste Ratsmitglied.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Sonderinteresse:
Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo und die Beigeordneten Anton Klas und Sylvia Bergmann-Böhmer haben wegen Sonderinteresse nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen und sich vorab in den für die Zuschauer bestimmten Bereich des Sitzungssaals begeben.
Den Vorsitz übernahm das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Alois Debald.
Der Rat beschließt den Erlass der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.
2. Digitaler Sitzungsarbeit – Anschaffung von IPads für die Ratsmitglieder
Die Verbandsgemeindeverwaltung koordiniert zur verwaltungsinternen Vereinheitlichung und Erleichterung der Arbeitsabläufe alle sitzungsrelevanten Daten (Vorlagen, Niederschriften, Sitzungstermine, Gremienzusammensetzung) mit dem Sitzungsprogramm more! Rubin Kommunaler Sitzungsdienst. Die gewohnte papiergebundene Ratsarbeit (drucken, kopieren, heften und versenden der Sitzungsunterlagen) wurde mit Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems sukzessive eingestellt.
Um eine zielgerichtete digitale Sitzungsarbeit betreiben zu können, sollten die Mitglieder des Gemeinderates nach Möglichkeit mit entsprechenden Tablets ausgestattet sein.
In den vergangenen Sitzungen wurde über die Anschaffung von Tablets beraten mit dem Ergebnis, dass nach der Kommunalwahl eine Bestellung erfolgen soll. Angeschafft werden sollen:
Geräte / Zubehör | Anzahl | Einzelpreis (brutto) | Gesamtpreis (brutto) |
Apple iPad 9,7” Wi-Fi 32 GB | 13 | 304,64 EUR | 3.960,32 EUR |
Vergleichsangebote sind nicht erforderlich, da die Beschaffung über einen Rahmenvertrag des Landes erfolgt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Beschaffung von 13 Apple iPads im Gesamtwert von 3.960,32 EUR zu.
3. Sanierung Wirtschaftsweg – Auftragsvergabe
Dem Gemeinderat wird das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung für die ausgeschriebenen Tiefbaumaßnahmen zur Sanierung des Wirtschaftsweges Jenseits Azelsbach –bekannt gegeben. Es haben 5 Anbieter ein Angebot abgegeben. Mindestbieter entsprechend dem fachtechnischen Vergabevorschlag ist die Fa. Franz Lehnen GmbH aus Sehlem mit einer geprüften Gesamtbruttoangebotssumme in Höhe von 39.270,00 Euro. Eine anonymisierte Preisübersicht ist dem Beschlussvorschlag hinzugefügt.
Die mit Bescheid vom 13.05.2019 bewilligte Förderung beträgt 29.120,00 € (Fördersatz 65%).
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Vergabe der auszuführenden Bauleistungen mit einer Angebotssumme von 39.270,00 Euro an die Fa. Franz Lehnen GmbH aus Sehlem als Mindestbieter.
4. Herstellung einer Wasserführung entlang desr Wegeparzelle (Flur 24 Parz. 4/2 + 15
Für die Herstellung einer muldenförmigen Wasserführung (425 lfm) und die Verlegung von Gussrohren für 2 Durchlässe zur Verbesserung der Außengebietsentwässerung bergseitig der gemeindeeigenen Wegeparzelle Flur 24, Parz.-N.r 4/2 und 15 sind nachfolgende folgende Kosten ermittelt worden:
Fachtechnische Kostenermittlung des Ing. Büros Stra-tec aus Wittlich 19.208,- € brutto
Weiteres Kostenangebot lag vor mit 15.170,- € brutto
Der Gemeinderat beschließt den Entwässerungsgraben für die Verbesserung der Außengebietsentwässerung entlang der Wegeparzelle Flur 24, Parz.-N.r 4/2 und 15 anzulegen. Vor der Auftragsvergabe soll der Ortsbürgermeister 2 weitere Vergleichsangebote anfragen. Soweit diese vorliegen wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt den Auftrag zu vergeben, soweit die Finanzierung sichergestellt ist.
Die Sicherstellung der Finanzierung ist wie folgt vorgesehen; Die Finanzierung erfolgt durch eine Kapitalausschüttung der Energiepark Großlittgen AöR. Voraussetzung ist, dass der Verwaltungsrat der AöR der Ausschüttung zustimmt. Die Ausschüttung bezieht ausschließlich auf Beträge, die dem Liquiditätszuwachs der AöR entsprechen und sind daher steuerrechtlich neutral.
Im Zuge der Maßnahme sind die talseitigen Durchlässe zu überprüfen ob diese ausreichend dimensioniert sind. Gegebenenfalls sind diese zu ändern.
5. Wegeinstandsetzung und Herstellen einer Ausweichbucht (Holzablagerung)
Im Sommer 2018 wurde durch Starkregen der Evelsgraben in seiner Wasserführung stark beschädigt und die angrenzende Wegeparzelle weggespült. Der Forstweg in der Flur 22 Parz. 107/2 soll im Zuge der Sanierung instandgesetzt werden und eine Ausweichbucht zur Holzablagerung erhalten. Die entsprechende Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor. Nach Rücksprache mit unserer Forstverwaltung (Revierleiter Herrn Wirtz) sind ca. 10. – 15.000,-€ für die Maßnahme anzusetzen. Hierbei entfallen für die Verrohrung des Evelsgrabens unterhalb des Weges ca. 5.000,-€, die mit ca. 70% Zuschuss in Aussicht gestellt werden. Ein Förderantrag ist inzwischen auf den Weg gebracht. Für die Instandsetzung des Weges mit der Herstellung des Holzlagerplatzes können Kosten bis zu 7.000,- € je nach Aufwand anfallen.
Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Durchführung der Maßnahme. Die Einzahlungen und Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2020 entsprechend zu veranschlagen.
6. Bauantrag zur Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück in der Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Flurstück 175, Im Burecken
Der Vorsitzende gibt den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Flurstück 175 – Im Burecken 11 – bekannt. Es handelt sich um ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes „Im Burecken“ gemäß § 30 BauGB.
Es ist ein Fertighaus in ökologisch nachhaltiger Holzständerbauweise geplant. Das Haus hat Energieeffizienzklasse 55. Die Stärke der Dämmung im Dachgeschoß ist dementsprechend erhöht. Um die Räume im Dachgeschloß effizient nutzen zu können, wurde eine Kniestockhöhe von 1,20 m (von Rohfußboden bis Oberkante Fußpfette) geplant. Die Erdgeschoßfertigfußbodenhöhe wurde auf dem tiefstmöglichen Niveau geplant, knapp über der Rückstauebene um die Notwendigkeit einer Rückstaupumpenanlage zu vermeiden. Dadurch ergibt sich eine Traufhöhe von 316,764 ü. NN, die eine geringfügige Überschreitung von 26,4 cm bedeutet.
Die Antragsteller beantragen von daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe um 26,4 cm.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB auch zur Überschreitung der Traufhöhe um 26,4 cm.
7. Bauvoranfrage Nutzungsänderung zu Wohnzwecken und Aufstockung des Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 8, Flurstück 58/15, Himmeroder Str.
Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang der bebauten Ortsteile). Danach ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung ist zur Straße „Himmeroder Straße“ (L 34) und die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung sind gesichert. Die vorerwähnten Anforderungen sind nach Auffassung des Gemeinderates berücksichtigt. Von daher beschließt der Gemeinderat das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und stimmt dem Bauvorhaben zu.
8. Antrag auf Hundehaltung in gemeindeeigener Wohnung
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über einen Antrag einer Mietpartei auf Hundehaltung in der gemeindeeigenen Mietwohnung in der Himmeroder Straße 12.
Die Mieter beabsichtigen die Anschaffung eines kleinen Hundes der Rasse „Chihuahua“.
Die zweite Mietpartei hat bereits ihr Einverständnis zur Haltung des Hundes erteilt.
Der Gemeinderat beschließt der Hundehaltung durch die Antragsstellende Mietpartei zuzustimmen. Voraussetzung ist, dass ausschließlich die Rasse „Chihuahua“ gehalten wird und keine Beschwerden durch die andere Mietpartei oder zukünftige Mieter auftreten.
9. Annahme von Spenden
Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendungen:
a) Geldspende der Fa. innogy SE in Höhe von 2.000,00 € für die Anschaffung eines Sonnenschutzes für die Kita Großlittgen.
b) Sachspende der Fa. Weber Stahl GmbH in Form eines Feuertopfes incl. Zubehör
im Wert von 1.865,00 € für die Kita Großlittgen.
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
10. Verschiedenes
Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo wies auf verschiedene anstehende Termine hin und teilte mit, dass er hierüber eine Liste erstellt habe, die er seinem Nachfolger / in übergeben werde. Desweiteren informierte der Vorsitzende, dass die KiTa „Spatzennest“ Großlittgen den Klimaschutzpreis 2019 mit einem Preisgeld von 500,- € , Anfang Dezember erhalten wird.
11. Wahl eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters
Da zur angesetzten Wiederholungswahl für den 22.09.2019 keine gültige Bewerbung für das Amt des Ortsbürgermeisters eingereicht worden ist, findet die Wahl nicht statt. In diesem Fall wird der Ortsbürgermeister vom Ortsgemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt.
Danach ist der Ortsbürgermeister in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung im Wege der Mehrheitswahl zu wählen. Die Form dieser Wahl steht nicht zur Disposition des Ortsgemeinderates. Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht nach § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Dies hindert den Vorsitzenden nicht, bei dem Tagesordnungspunkt den Vorsitz zu führen und sein Antragsrecht auszuüben.
Ist nur ein Bewerber vorgeschlagen worden, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Bei Abstimmungen, die eine klare Fragestellung in der Form von „Ja“ oder „Nein“ haben, oder bei Wahlen, wenn nur eine Person zur Wahl steht, sind Nein-Stimmen gültig. Bei einer Wahl, zu der mehrere Personen vorgeschlagen wurden, ist der Name des Bewerbers, für den das Ratsmitglied seine Stimme abgeben will, einzutragen.
Vor Eintritt in die Wahl stellt der Vorsitzende nochmals das Abstimmungsverfahren und den technischen Ablauf klar, eindeutig und ausführlich dar.
Diese Hinweise betreffen nicht nur die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmungskabine, vorbereitete Stimmzettel, Verwendung des in der Abstimmungskabine bereitliegenden Schreibstiftes, bereitgestellte Abstimmungsurne) sondern auch die Art der Kennzeichnung des Stimmzettels, wobei der Vorsitzende als Kennzeichnungsart, unter der Voraussetzung, dass lediglich ein Wahlvorschlag erfolgt, verbindlich das Ankreuzen des Kästchen „Ja-Nein-Enthaltung“ mit einem „X“ festlegt.
Gemäß § 25 Abs. 8 Satz 1 MGeschO werden die abgegebenen Stimmen durch den Vorsitzenden und von mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt
Der Ortsbürgermeister wurde geheim gewählt. Es wurden nur solche Personen gewählt, die Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Für die Wahl wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates laut Wählerverzeichnis einzeln zur Wahl in der aufgestellten Wahlkabine aufgerufen. Es wurden Stimmzettel ausgehändigt, auf denen die vorgeschlagene Person mit Ja- oder Nein-Stimme anzukreuzen war. Der Ortsbürgermeister beauftragte zum Auszählen der Stimmen folgende Ratsmitglieder:
Ratsmitglied Marco Schleidweiler
Ratsmitglied Bruno Schüller
Der Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung durch Stimmzettel wurde Reinhold Graf zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister gewählt. Auf Nachfrage erklärte der Gewählte die Annahme der Wahl.
Von dem Ratsmitglied Joachim Redelberger wurde als Kandidat Reinhold Graf vorgeschlagen. Das Ratsmitglied Ralf Surges schlug als Kandidatin Sylvia Bergmann-Böhmer vor.
Weitere Bewerber wurden nicht vorgeschlagen. Die anschließend durchgeführte geheime Wahl brachte folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmen insgesamt: 12
davon
ungültig: 0
Enthaltungen: 0
gültig: 12
davon
auf den Bewerber Reinhold Graf: 8
auf die Bewerberin Sylvia Bergmann-Böhmer: 4
Der Vorsitzende beglückwünscht Reinhold Graf.
Im Anschluss an die Wahl hielt Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo folgende Abschlussrede:
Abschluss Wort zum Ende meiner Dienstzeit als
Ortsbürgermeister der Gemeinde Großlittgen
Nach 36-jähriger Tätigkeit in der Gemeinde als Ratsmitglied und Ortsbürgermeister, davon 20 Jahre als Ortsbürgermeister, endet mit dem heutigen Tag, mein Ehrenamt.
Aus diesem Anlass möchte ich mich heute bei allen Mandatsträgern aus den
4 Wahlperioden, sowie bei Euch, bei der KiTa/Einrichtung mit der Leitung, dem Gemeindearbeiter, bei den Vereinsvertretern, bei der FFw., bei den kirchlichen Gremien, bei den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft, beim Revierförster, bei unseren Jugendlichen und Senioren, bei allen ehrenamtlichen Helfern in unserer Gemeinde, aber auch von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern verabschieden und mich für die gute Zusammenarbeit mit den vielen hier auch Ungenannten, ganz herzlich bedanken.
Ein herzliches Dankeschön geht auch an die Mitarbeiter/in der ehemaligen VG Manderscheid mit den Bürgermeistern Walter Densborn und Wolfgang Schmitz. Selbstverständlich danke ich auch allen Mitarbeiter/in der heutigen VGV Wittlich-Land mit unserem Bürgermeister Denis Junk, die mich in allen Belangen mit Rat und Tat bis jetzt bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zum Wohle unserer Bürger/in und zur Weiterentwicklung der Gemeinde unterstützt haben.
Wir haben in der Zeit vieles auf-/ausgebaut und Projekte weiterentwickelt. Manchmal war`s, sportlich oder musikalisch, einfach, informativ, kompromissbereit, aber auch schwierig mit Gegenwind, aber auch mit Unterstützung aller Ratsmitgliedern, wurden zum Wohle der OG Entscheidungen getroffen.
Die Tätigkeit als Ortsbürgermeister war für mich eine große Herausforderung, welche ich immer mit viel Respekt und großer Freude ausgeübt habe. Es gab einfache, aber auch mansche schwierige Entscheidungen, welche nicht immer zum Wohle einzelner Bürger/in entschieden wurden, aber nach Ansicht von den jeweiligen Mandatsträgern und von mir, erforderlich waren.
Es liegt in der Natur der Sache bzw. des Amtes in seiner Vielfältigkeit, dass Wünsche und Anliegen auf Grund gesetzlicher Vorgaben, aber auch in der Entscheidungskompetenz erfüllt oder auch abgelehnt werden, dies immer im Hinblick und vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Bürger.
Dem heutigen Gemeinderat und meinem Nachfolger Reinhold Graf wünsche ich gute, tragbare Entscheidungen für unsere Gemeinde, sowie eine glückliche Hand in der Kommunalpolitik und für die Zukunft eine erfolgreiche Zeit.
12. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsbürgermeister wird in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt. Erst mit der Amtseinführung des neu gewählten Ortsbürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Ortsbürgermeisters.
Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung des Ortsbürgermeisters obliegt dem noch im Amt befindlichen Vorgänger, mithin dem „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeister oder im Vertretungsfalle dem „geschäftsführenden“ Beigeordneten. Ist ein allgemeiner Vertreter nicht oder noch nicht vorhanden, so erfolgen die Ernennung, Vereidigung und die Einführung des Ortsbürgermeisters durch ein vom Gemeinderat beauftragtes Ratsmitglied. Das beauftragte Ratsmitglied ist vom Gemeinderat zu wählen.
Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister beglückwünscht Reinhold Graf. Er händigt die Ernennungsurkunde aus, nahm die Vereidigung vor und führt den Ortsbürgermeister in sein Amt ein.
Sofern aus der Mitte des Ortsgemeinderates der Ortsbürgermeister gewählt worden ist liegt eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vor. Mit der Ernennung zum Ortsbürgermeister erlischt die Mitgliedschaft im Ortsgemeinderat kraft Gesetz. Im Anschluss führte der Ortsbürgermeister daher die sich im Zuschauerraum befindlichen Ersatzpersonen in ihr Amt als Mitglied des Ortsgemeinderates ein und verpflichtete sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Im Anschluss hieran teilte der neugewählte und in das Amt eingeführte Ortsbürgermeister Reinhold Graf mit, dass für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung keine Beratungspunkte vorliegen und schloss die Sitzung.
aus der Konstituierenden Ratssitzung 2019
OB Karl-Heinz Hubo begrüßt zu Beginn der Sitzung die Ratsmitglieder sowie den Mitarbeiter der Verwaltung. Sein herzlicher Gruß gilt den zahlreichen erschienenen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Im Anschluss stellt der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Großlittgen fest.
Meine Damen und Herren,
hiermit eröffne ich heute die erste Sitzung der neuen Legislaturperiode und damit gleichzeitig die konstruierende Sitzung des neu gewählten Rates unserer Gemeinde und darf sie alle zu dieser Sitzung herzlich begrüßen. Gestatten sie mir, dass ich den neu gewählten RM zu Beginn der heutigen Sitzung meinen herzlichen Glückwunsch ausspreche, zu eurer Wahl. Nachdem die Kommunalwahlen vorbei sind und die Bürger/innen ihre Entscheidungen getroffen haben, sollte und muss der Rat wieder zur alltäglichen, sachlichen Arbeit zurückfinden.
Bei der Wahl am 26.05.2019 zum Gemeinderat hat sich die Sitzverteilung etwas verändert, die WG Antony ist mit 7 Mandatsträger und die WG Bergmann-Böhmer mit 5 Mandatsträger im „NEU“ gewählten Gemeinderat vertreten. Personelle Veränderungen gab es bei beiden Gruppierungen, es sind neue Kandidaten hinzugekommen und andere Ratsmitglieder haben sich nicht mehr aufstellen lassen.
Die Bürger/in haben gewählt und sie haben entschieden. Wir erwarten, dass Sie in einer gemeinsamen Zusammenarbeit die anstehenden Aufgaben angehen und die entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Das politische Ziel muss sein, unsere Gemeinde für alle Bürger lebenswert zu gestalten bzw. zu erhalten. Dieses Vorhaben kann nur dann erreicht werden, wenn alle zu einer guten Zusammenarbeit im Gemeinderat und mit der Verwaltung finden.
In der sachlichen und fairen Zusammenarbeit liegt der Schlüssel zum Erfolg, den ihr alle anstreben sollte. Daher wünsche ich Euch in diesem Sinne einen guten Start mit positiven Entscheidungen für unsere Gemeinde und deren Bürger/in.
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Werte Ratsmitglieder,
eine gute Zusammenarbeit ist eine unerlässliche Vorrausetzung für ein erfolgreiches kommunalpolitisches Wirken.
Wenn sich verantwortungsbewusste Bürger unter Zurückhaltung ihrer persönlichen Interessen zur gemeinsamen Lösung der Aufgaben des örtlichen Gemeindewesens zusammenfinden, dann können gemeinsam zukünftig gute Entscheidungen getroffen werden.
Deshalb haben Sie alle, die durch das Vertrauen der Wähler dazu berufen sind, für das Wohl unserer Gemeinde und Bürger zu sorgen, mit dem Euch übertragenen Mandat eine besondere Verpflichtung übernommen.
Dass bei alledem, jeder seine persönlichen Interessen und evtl. Vorteile zurückstellen muss, versteht sich eigentlich von selbst. Jeder Gemeindevertreter (Ratsmitglied) soll sein Amt nach freier, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung zu verwalten.
Das Vertrauensverhältnis gebietet gleichzeitig, dass das Ratsmitglied bei allen Angelegenheiten, die ihm außerhalb der öffentlichen Sitzung bekannt geworden sind und deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder zur Pflicht gemacht worden ist, Verschwiegenheit bewahrt.
Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern auch eine unerlässliche Grundlage vertrauensvoller Arbeit, an die nicht oft genug erinnert werden kann.
Verabschiedung und Ehrungen von Ratsmitgliedern
Ehrung GSTB: Erich Schuh und Karl-Heinz Hubo
Der GSTB Rheinland-Pfalz ehrt langjährige Männer und Frauen, die sich um die gemeinsame kommunale Sache verdient gemacht haben.
Ehrungen erfolgen für mindestens 20 Jahrekommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit in folgenden Funktionen:
Ratsmitglieder/Ortsbeiratsmitglieder
ehrenamtliche Beigeordnete, Ortsvorsteher + Stellvertretende Ortsvorsteher
ehrenamtliche Orts- und Stadtbürgermeister
Der GSTB ist die Spitzenorganisation der rheinland-pfälzischen Gemeinden. Ich habe heute die ehrenvolle Aufgabe, im Auftrag des Gemeinde-und Städtebundes Rheinland-Pfalz zwei Ratsmitgliedern des Gemeinderates von Großlittgen für ihr langjähriges Engagement zu danken und auszuzeichnen. Die Kommunalpolitik wird oft als „der meist vergebliche Versuch einer kleinen Minderheit (also des Gemeinderates) bezeichnet, es einer übergroßen Mehrheit (der Bevölkerung) recht zu machen.“ Eine Kunst, die bekanntlich niemand kann. Gleichwohl ist die Kommunalpolitik ein spannendes Betätigungsfeld. Und Gemeinderatsarbeit ist nicht immer einfach und so manche Illusion von neuen Ratsmitgliedern, allen Interessen im Ort gerecht zu werden, verpufft auch ganz schnell. Es ist oft ein langer Atem gefragt. Gemeinderatsarbeit heißt auch nicht, sich grad mal schnell für ein einzelnes Thema einzusetzen, ein Thema das einen vielleicht persönlich ganz besonderes interessiert, sondern es bedeutet, sich allumfassend für die Belange der Gemeinschaft einzusetzen und dies nicht nur aktuell, sondern auch auf längere Zeit betrachtet. Das heißt Verantwortung zu übernehmen und es heißt auch, das Eine oder andere Mal unangenehme Entscheidungen zu vertreten. Kommunalpolitik ist kein Vergnügen, sondern oft sind schwierige Entscheidungen zu treffen. Man muss ich Einfinden in fremde Bereiche, man muss immer wieder abwägen und entscheiden. Und, für diese Entscheidung auch den Kopf heben, egal ob man dafür war oder dagegen. Dies gehört zu demokratischen Spielregeln dazu, Mehrheiten zu akzeptieren.
Für den Einsatz in unserer Gemeinde, würdigt und ehrt der GSTB unsere Ratsmitglied Erich Schuh und OB Karl-Heinz Hubo für ihre Verdienste und langjährige Tätigkeit, mit der Ehrenurkunde aus.
Verabschiedung von RM:
Meine Damen/Herren, heute Abend darf ich 4 Ratsmitglieder verabschieden, die nicht mehr für den Gemeinderat Großlittgen kandidierten bzw. die nicht mehr dem neuen Rat angehören.
Ich bedanke mich bei allen ausgeschiedenen Ratsmitgliedern für Ihr Wirken. Es ist keine Selbstverständlichkeit, in der heutigen Zeit Menschen zu finden, die bereit sind, sich als Mandatsträger zur Verfügung zu stellen.
Für das von Ihnen geleistete und für Ihre Arbeit im Dienste unserer Gemeinde möchte ich Ihnen in dieser Runde noch einmal ein herzliches Wort des Dankes sagen. Diesen Dank und diese Anerkennung darf ich nicht nur in meinem eigenen Namen aussprechen, es ist auch der Dank des Gemeinderates.
Persönlich darf ich mich ebenfalls bei Euch bedanken für die Zusammenarbeit in meiner Funktion als Ortsbürgermeister.
Folgende Ratsmitglieder wurden aus dem Gemeinderat verabschiedet:
Frau Elke Niemann – 5 Jahre Ratsmitglied
Herr Heinz Kolze – 5 Jahre Ratsmitglied
Herr Christoph Mertes – 10 Jahre Ratsmitglied
Herr Erich Schuh – 45 Jahre Ratsmitglied
Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Ortsgemeinde hat entsprechend § 4 der Hauptsatzung bis zu 2 ehrenamtliche Beigeordnete.
Gemäß § 40 Abs. 5 GemO werden die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Die Form dieser Wahl steht nicht zur Disposition des Ortsgemeinderates. Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Für die Wahl jedes Beigeordneten wird ein gesonderter Wahlgang durchgeführt.
Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall). Der weitere Beigeordnete (2.) ist zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete verhindert sind.
Die Wahl der Beigeordneten sind stets durch Stimmzetteln in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung zu wählen.
Nach der Wahl stellte der Vorsitzende das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung wurde das RM Anton Klasmit dem Stimmenergebnis von 11 Ja und 1 Enthaltung zum 1. Beigeordneten gewählt. Auf Nachfrage erklärte der Gewählte die Annahme der Wahl. Ob Hubo beglückwünschte Herrn Anton Klas. Er händigte die Ernennungsurkunde aus, nahm die Vereidigung vor und führt den Beigeordneten in sein Amt ein.
Weitere Beigeordnete
Anschließend folgte die Wahl zum weiteren Beigeordneten (2 ten). Der Vorsitzende stelle auch hier das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung wurde das RM Sylvia Bergmann-Böhmermit dem Stimmenergebnis von 10 Ja und 2 Nein zum 2. Beigeordneten gewählt. Auf Nachfrage erklärte die Gewählte die Annahme der Wahl. Ob Hubo beglückwünschte Frau Sylvia Bergmann-Böhmer. Er händigte die Ernennungsurkunde aus, nahm die Vereidigung vor und führt die Beigeordnete in ihr Amt ein.
Wahl der Ausschussmitglieder
Gemäß § 3 der Hauptsatzung sind folgende Ausschüsse zu bilden:
Haupt- und Finanzausschuss mit 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern
Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern
Kindergartenausschuss mit 2 Mitgliedern und 2 Stellvertretern
Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt.
Sofern die Wahl der Ratsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgte sind die Ausschüsse spiegelbildlich zum Ortsgemeinderat zu besetzen. Auf der Grundlage der Stärkeverhältnisse im Ortsgemeinderat ergibt sich nach Sainte-Lague/Schepers grundsätzlich folgende Sitzzuteilung:
Ausschussgröße | WG Antony | WG Bergmann-Böhmer |
2 Mitglieder | 2 | 0 |
3 Mitglieder | 2 | 1 |
Die politischen Gruppen im Ortsgemeinderat haben sich auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Wahlvorschlages verständigt:
Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Verbandsgemeinderat etwas anders beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig,die Ausschussmitglieder in offener Abstimmung und en bloc zu wählen. Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung folgende/n Vertreter/in für den
Haupt- und Finanzausschusses:
Fraktion | Mitglieder | Stellvertreter |
WG Antony | Julian Gerschler | Walter Antony |
WG Antony | Rudolf Hoffmann | Joachim Redelberger |
WG Bergmann-Böhmer | Bruno Schüller | Ralf Surges |
Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung folgende/n Vertreter/in für denRechnungsprüfungsausschuss:
Fraktion | Mitglieder | Stellvertreter |
WG Antony | Marco Schleidweiler | Alois Debald |
WG Antony | Joachim Redelberger | Antony Walter |
WG Bergmann-Böhmer | Jürgen Leonhard | Ralf Surges |
Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags und abweichend von dem oben dargestellten Zuteilungsverfahren wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung folgende/n Vertreter/in für denKindergartenausschuss:
Fraktion | Mitglieder | Stellvertreter |
WG Antony | Elke Niemann | Noah Schleidweiler |
WG Bergmann-Böhmer | Janine Theis | Christina Jungen-Quint |
Wahl des Verwaltungsrates zur AöR
Gemäß unserer Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Energiepark Großlittgen“ sind 6 Ratsmitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen.
Vorsitzender ist Kraft seines Amtes, lt. Satzung §6 der gewählte Ortsbürgermeister.
Sofern die Wahl der Ratsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgte sind die Ausschüsse spiegelbildlich zum Ortsgemeinderat zu besetzen. Auf der Grundlage der Stärkeverhältnisse im Ortsgemeinderat ergibt sich nach Sainte-Lague/Schepers grundsätzlich folgende Sitzzuteilung:
Verwaltungsrat | WG Antony | WG Bergmann-Böhmer |
6 Mitglieder | 4 | 2 |
Die politischen Gruppen im Ortsgemeinderat hatten sich auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Wahlvorschlages verständigt.
Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.
Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Verbandsgemeinderat etwas anders beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Ausschussmitglieder in offener Abstimmung und en bloc zu wählen.
Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung einstimmig folgende Vertreter für den Verwaltungsrat der A ö R:
Fraktion | Mitglieder |
WG Antony | Marco Schleidweiler |
WG Antony | Rudolf Hoffmann |
WG Antony | Walter Antony |
WG Antony | Jörg Marbach |
WG Bergmann-Böhmer | Bruno Schüller |
WG Bergmann-Böhmer | Thomas Böhmer |
Darüber hinaus wurde Marco Schleidweiler von den Mitgliedern des Verwaltungsrates in geheimer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung als stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates gewählt
Geschäftsordnung des Gemeinderates
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit der Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,dass die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung als maßgebliche Geschäftsordnung zugrunde zu legen ist.
Ausbau eines Wirtschaftsweges im Distrikt „Jenseits Atzelsbach“
Der Gemeinderat wurde über den eingegangenen Bewilligungsbescheid für die beantragte Förderung zum Ausbau des in 2018 von den Unwetterereignissen beschädigten Wirtschaftsweges im Distrikt “Jenseits Atzelsbach” informiert. Der Fördersatz beträgt 65 % der förderfähigen Kosten. Die für den Förderantrag erstellte Kostenermittlung beinhaltet geschätzte Gesamtkosten von 44.800,00 Euro. Die bewilligte Zuwendung beträgt 29.120,00 Euro. Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2019 durchzuführen und abzuschließen.
Vergabe Planungsauftrages
Auf Grundlage des Vergabevorschlages der Zentralen Vergabestelle wird dem Ing. Büro Stra-tec aus Wittlich der Planungsauftrag erteilt. Die Honorierung erfolgt nach §§ 45 ff. –Verkehrsanlagen- HOAI, Honorarzone I, Mindestsatz.
Freigabe der öffentlichen Ausschreibung
Der Gemeinderat beschließt die auszuführenden Tiefbauarbeiten für die unwetterbedingte Erneuerung des bewilligten Wirtschaftsweges im Distrikt „Jenseits Atzelsbach“ öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung soll umgehend vorbereitet und veröffentlicht werden.
Ergänzend ist der Gemeinderat damit einverstanden, dass in der Ausschreibung auch eine Tiefbaumaßnahme für den Ausbau eines kleinen Teilstückes in einer Gemeindestraße aus der Ortsgemeinde Minderlittgen mit aufgenommen wird. Alle damit verbundenen Kosten werden von der Ortsgemeinde Minderlittgen getragen.
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Teilbereich Windenergie
Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wurde zu der vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 23.05.2019 endgültig verabschiedeten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Windenergie, und deren Inhalt informiert.
Die Planung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und besteht aus:
1. Planurkunde mit Legende und
2. der Begründung bestehend aus
Teil 1, allgemeiner, städtebaulicher Teil und
Teil 2, Umweltbericht
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Windenergie, beinhaltet Sonderbauflächen für die Windenergie mit einer Gesamtfläche von rd. 470 ha (ca. 1,2 % des VG-Gebietes).
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat mehrheitlichder Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Windenergie, gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.
Der Vorsitzende teilt mit:
dass weitere Baustellen im Neubaugebiet „Im Burecken“ veräußert wurden.
dass die Abschlussvereinbarungen mit den Grundstückeigentümern für die Umsetzung/Anlegen einer Entwässerungsmulde (Flur 24 Parz. 4/2 und Parz. 15) vorliegt.
dass er der Abtei Himmerod (Trägerverein) erlaubt hätte den sanierten Weg entlang der Fischteiche bituminös an die Abteistraße anzubinden.
dass ein Befall mit Eichenprozessionsspinnern auf dem Spielplatz in der Gartenstr. festgestellt und inzwischen durch ein entsprechendes Unternehmen entsorgt wurde.
dass es im Bereich eines Wirtschaftsweges (Flur 13 Patz. 22) zu einem Straßeneinbruch gekommen wäre. Die Ursache und die Verantwortlichkeit müsste noch geklärt werden.
Ferner informierte der Vorsitzende über den Ablauf der bevorstehenden Wiederholungswahl für die Position des Ortsbürgermeisters.
Am Dienstag, den 25. Juni 2019, findet um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Großlittgen in Großlittgen eine konstituierende Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Verabschiedung und Ehrungen von Ratsmitgliedern
Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt a) Erster Beigeordneter
b) Weitere Beigeordnete
Wahl der Ausschussmitglieder
Wahl des Verwaltungsrates zur AÖR
Geschäftsordnung des Gemeinderates
Ausbau eines Wirtschaftsweges im Distrikt “Jenseits Atzelsbach” a) Information zur bewilligten Förderung
b) Vergabe des Planungsauftrages
c) Freigabe der öffentlichen AusschreibungFortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Teilbe- reich Windenergie
– Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Mitteilungen
Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
Mitteilungen
Verschiedenes
Am Mittwoch, den 15. Mai 2019, findet um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Großlittgen in Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Bestellung Datenschutzbeauftragter
Ausbau der Prümer Straße im Zuge der K 141
– Information über die abgerechneten Tiefbaukosten und Freigabe der SchlussrechnungEinrichtung eines öffentlichen WLAN-Hotspots in der Gemeinde Grosslittgen
Erlass einer Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte
Zuschussantrag des SV Grün-Weiss Großlittgen 1948 e.V.
– Erneuerung der Kanalhausanschlussleitung auf dem SportplatzgeländeVerschiedenes
Information
Nichtöffentlicher Teil
Verschiedenes
Information
Gemeinderatssitzung 02. April 2019
Am Dienstag, dem 02. April 2019 findet um 19:00 Uhr im Gemeindebüro/Sitzungssaal Großlittgen, Himmeroder Str. 12, eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
TAGESORDNUNG:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 7, Flurstück 97/1
3. Bauangelegenheit; Abgabe einer Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Sondergebiet Molitors Mühle” der Ortsgemeinde Eisenschmitt
4. Erneuerung der Zaunanlage Spielplatz “Gartenstraße” – Vergabe
5. Verschiedenes
6. Information
Nichtöffentlicher Teil
7. Grundstücksangelegenheit Ankauf von Teilflächen aus dem Grundstück Flur 10 Nr. 19/15
8. Verschiedenes
9. Information
RAHMENPLAN
Haupt- und Finanzausschusssitzung 2019
Ortsgemeinde Großlittgen
1. Dienstag 29.01.2019 – 19:30 Uhr
2. Dienstag 09.04.2019 – 19:30 Uhr
3. Dienstag 25.06.2019 – 19:30 Uhr
4. Dienstag 17.09.2019 – 19:30 Uhr
5. Dienstag 12.11.2019 – 19:30 Uhr
RAHMENPLAN
Gemeinderatssitzungen 2019 Ortsgemeinde Großlittgen
1. Mittwoch 20.02.2019 – 19:00 Uhr
2. Montag 06.05.2019 – 19:00 Uhr
S O M M E R F E R I E N 01. Juli 2019 – 09. August .2019
3. Montag 12.08.2019 – 19:00 Uhr
4. Mittwoch 09.10.2019 – 19:00 Uhr
5. Mittwoch 11.12.2019 – 19:00 Uhr
Termin Änderungen sind möglich
Am Mittwoch, den 12. Dezember 2018, findet um 19:00 Uhr
im Gemeindesaal in Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Forstwirtschaftsplan 2019
2. Haushaltssatzung mit – Plan für das Haushaltsjahr 2019
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts-und dem Stellenplan für das Jahr 2019
3. Bauvoranfrage; Neubau von zwei Lagerhallen, Gemarkung Großlittgen, Flur 10, Parz. – Nr. 65/21, Zum Ziegelflur
4. Mitteilungen
5. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6. Grundstücksangelegenheiten
7. Mitteilungen
8. Verschiedenes
vom 29.10.2018
Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo begrüßt zu Beginn der Sitzung die Beigeordneten, die Ratsmitglieder, Bürgermeister Junk sowie den Mitarbeiter der Verwaltung, und eine Vielzahl von Einwohnern. Im Anschluss stellt der Vorsitzende unwidersprochen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Großlittgen fest.
Einwohnerfragestunde:
Die Fragen der Einwohner wurden von Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo beantwortet.
Sie bezogen sich auf:
– die Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses bzw. evtl. Nutzung des Pfarrheimes als
Dorfgemeinschaftshaus
– Sitzungsprotokoll der Ratssitzung vom 13.09.2018
– das Anhalten der Regioline-Busse an der Bushaltebucht Zehntscheune
– den Stand der Planungen zum Hochwasser- bzw. Starkregenvorsorgekonzept
– Fragen zur Kanalreinigung nach dem Unwetterereignis im Sept. 2018
– Parkplatzsituation Kirchstraße – Pfarrwies
Information des Bürgermeisters über aktuelle Themen der Verbandsgemeinde
Bürgermeister Dennis Junk informierte den Gemeinderat über die nachfolgend aufgeführten aktuellen Themen:
– die Sanierung der Grundschule Großlittgen
– die Ertüchtigung der Turnhalle
– die künftige Ausrichtung und Entwicklung/Standortsicherung der Feuerwehr Großlittgen
– Tourismusentwicklung der Verbandsgemeinde insbesondere Centren Himmerod und Klausen
– die Breitbandversorgung
– den Planungsstand zum Hochwasser-/Starkregenvorsorgekonzept
– die Entwicklung der Verbandsgemeindeumlage
Gründung der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Region “Mosel – Saar” GmbH
1. Die derzeitige Holzvermarktung seitens Landesforsten, die auch den Kommunal- und Privatwald einschließt, kann als Vertriebskartell mit der Festlegung von Preisen und damit als objektiver Kartellrechtsverstoß gewertet werden. Vor diesem Hintergrund wird die gemeinsame Holzvermarktung getrennt. Eine diesbezügliche Änderung des Landeswaldgesetzes befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.
2. Ab 01.01.2019 werden Verträge über Holz aus dem Kommunalwald nicht mehr von Landesforsten verhandelt und abgeschlossen.
Die Verträge, die Landesforsten im Herbst 2018 letztmals abschließen wird, können allerdings noch im Jahr 2019 über Landesforsten kostenfrei abgewickelt werden.
3. Das fachlich zuständige Ministerium, der GStB und der Waldbesitzerverband haben ein Konzept zur Neuausrichtung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz erarbeitet. Unter Beachtung der Vorgaben des Bundeskartellamtes sollen zum 01.01.2019 fünf kommunale Holzvermarktungsorganisationen gebildet werden, die unabhängig voneinander agieren und flächendeckend über das Land verteilt sind.
4. Konzeptionell werden die Prozesse „Waldbewirtschaftung/Holzbereitstellung“ einerseits und die „Holzvermarktung“ andererseits klar getrennt. Das Forstamt mit seinen staatlichen und kommunalen Revierleitern ist unverändert umfassend für die Waldbewirtschaftung und die Holzbereitstellung zuständig. Die Holzvermarktung erfolgt in kommunaler Eigenverantwortung.
5. Die neuen kommunalen Holzvermarktungsorganisationen sollen nach der Konzeption möglichst groß gestaltet werden. Eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit setzt eine Holzvermarktungsmenge von ca. 200.000 Festmetern voraus. In diesem Fall können in allen wichtigen Holzsortimenten mehrere Kunden beliefert werden. Einem kleinstrukturierten Waldbesitz (über 2.000 Gemeinden, Durchschnittsgröße 200 Hektar) stehen heute Großbetriebe der Holzindustrie gegenüber. Diese sind auf eine kontinuierliche Lieferfähigkeit im Jahresverlauf sowie auf professionelle Standards und Abläufe angewiesen.
Große Vermarktungsorganisationen können eine adäquate Personalausstattung und Personalqualifikation vorhalten sowie auf Schadereignisse (Stürme etc.) ausgleichend reagieren. Auch wenn sich aus der anstehenden BGH-
Entscheidung grundlegender Veränderungsbedarf hinsichtlich der vorgelagerten staatlichen Dienstleistungen (insbesondere des Revierdienstes) ergeben sollte, ist die Bildung großer Holzvermarktungsorganisationen unverändert zielführend.
6. Für die waldbesitzenden Kommunen (Ortsgemeinden, kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden), die vielerorts auf verlässliche Einnahmen aus dem Wald angewiesen sind, treten durch die Neustrukturierung der Holzvermarktung keine grundlegenden Veränderungen ein. Alle Entscheidungsbefugnisse bzgl. der Waldbewirtschaftung liegen weiterhin bei der jeweiligen Kommune (Ortsgemeinderat, Stadtrat, Gemeinderat). Die Holzvermarktung, die bislang auf freiwilliger Basis fast ohne Ausnahme auf Landesforsten übertragen ist, kann künftig von einer kommunalen Holzvermarktungsorganisation übernommen werden. Die Erlöse aus dem Holzverkauf stehen den Kommunen zu und fließen – wie bisher – unmittelbar vom Holzkäufer in die kommunale Einheitskasse.
7. Der Brennholzverkauf an nichtgewerbliche Endverbraucher gehört nicht zu den Aufgaben der kommunalen Holzvermarktungsorganisationen, sondern erfolgt unverändert vor Ort! Die waldbesitzende Kommune bestimmt Preise, Lose, Abgabehöchstmengen und die Abwicklung des Kaufvertrags. Die Brennholzbereitstellung und die Überwachung der Selbstwerber zählt weiterhin zu den Aufgaben des Revierleiters.
8. Aus dem Kommunalwald fallen jährlich ca. 1,5 Mio. Festmeter (fm) Rundholz, davon 300.000 fm Brennholz, an. Die Holzvermarktung für waldbesitzende Kommunen verursacht im bisherigen System Kosten, die über den Kommunalen Finanzausgleich an Landesforsten erstattet werden. Künftig ist mit Kosten in vergleichbarer Höhe zu rechnen, die im Sinne einer Anschubfinanzierung zu wesentlichen Teilen über Fördermittel abgedeckt werden (vgl. IV). Die Förderung liegt bei 2,50 Euro pro fm.
II. Trennung der Prozesse „Holzbereitstellung“ und „Holzvermarktung“
1. Zur Wahrung des vom Bundeskartellamt geforderten Geheimwettbewerbs ist eine Trennung der Prozesse „Holzbereitstellung“ und „Holzvermarktung“ sowie eine physische Trennung der Daten erforderlich. Weder staatliche noch kommunale Stellen dürfen zukünftig einen gegenseitigen Zugriff auf marktrelevante Daten (Vertragspreise, -mengen, Kunden) haben. Durch die Programmstrukturen und die in der Datenbank hinterlegte Rechteverwaltung ist dies sicherzustellen. Ein Daten- und Informationsaustausch zwischen den fünf kommunalen Holzvermarktungsorganisationen muss ebenfalls durch Rechtevergabe ausgeschlossen werden.
2. Umfangreiche EDV-technische Anpassungen bzw. EDV-Neukonfigurationen sowohl im staatlichen als auch im kommunalen Bereich sind erforderlich und eingeleitet. Die KomWis ist in Einzelfragen einbezogen.
III. Bildung von fünf Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH
1. Orientiert am Vorschlag für fünf kommunale Holzvermarktungsregionen wird die Bildung von fünf Holzvermarktungsorganisationen als interkommunale Kooperation in der Rechtsform der GmbH vorgeschlagen. Im Vergleich zum Zweckverband sowie zur Gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts weist die GmbH eine höhere innere Flexibilität sowie eine höhere Anpassungsfähigkeit an wirtschaftliche Gegebenheiten (Stichwort: Haftungsbeschränkung) auf.
2. Als Gesellschafter der GmbH sind kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Zweckverbände vorgesehen. Zu den Verwaltungsgeschäften, welche die Verbandsgemeinde gemäß § 68 Abs. 1 und 5 GemO führt, zählt auch die Vermarktung des Holzes der Ortsgemeinden Die Verbandsgemeinden sind in ihrer Entscheidung frei, in welcher Form sie dieses Verwaltungsgeschäft organisieren. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Verbandsgemeinderates kann die Verbandsgemeinde als Gesellschafter in einer kommunalen Holzvermarktungs-GmbH tätig werden. Grundsatzentscheidungen auf Ortsgemeindeebene sind insoweit nicht erforderlich. Einzelne Ortsgemeinden können für ihren kommunalen Forstbetrieb eine andere Form der Holzvermarktung (z.B. eigenständige Wahrnehmung; Vergabe an Dritte) im Rahmen von § 68 Abs. 1 GemO beschließen. Insoweit ist auch die vom Bundeskartellamt geforderte Wahlfreiheit der Waldbesitzer gewährleistet. Die dargestellte kommunalpolitische Einordnung für Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden, die der GStB unterstützt, macht Übertragungsbeschlüsse gemäß § 67 GemO entbehrlich und reduziert die Anzahl der GmbH-Gesellschafter auf einen praktikablen Umfang. Kommunalpolitisch sinnvoll dürfte eine enge Abstimmung zwischen Verbandsgemeinde und waldbesitzenden Ortsgemeinden bezüglich der künftigen Holzvermarktung sein. Der GStB schlägt darüber hinaus vor, die Ortsgemeinden über Beiräte unmittelbar und aktiv in die Organisationsstrukturen der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften einzubinden.
3. Die Aufgaben der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften sind insbesondere der Abschluss von Holzkaufverträgen namens der beteiligten Waldbesitzer, alle vertragsrelevanten Anpassungen im Zuge der Holzbereitstellung, die Koordination des Mengenflusses an die Käufer (einschließlich des Mengenausgleichs) sowie die Fakturierung.
4. Zur Wahrung des Inhouse-Privilegs nach § 108 GWB scheidet eine direkte Beteiligung privater Waldbesitzer oder deren Zusammenschlüsse an einer kommunalen Holzvermarktungsorganisation aus. Vergaberechtlich dürfen im Rahmen des Wesentlichkeitskriteriums max. 20 % des Umsatzes über sog. Fremdarbeiten erbracht werden, die in Vermarktungsdienstleistungen für private Waldbesitzer (gegen kostendeckende Entgelte) bestehen können. Die fünf bereits existierenden privaten Holzvermarktungsorganisationen der Waldbau-vereine in Prüm, Bitburg, Daun, Kirchen/Sieg und Schindhard/Dahn werden künftig auch kommunalen Waldbesitzern die Vermarktung ihres Holzes anbieten. Im Hinblick auf die Dienstleistung „Holzvermarktung“ ist das Vergaberecht zu beachten. Die einzelne waldbesitzende Kommune bewegt sich insoweit als öffentliche Auftraggeber im nationalen Vergaberecht.
5. Die Entscheidung über den Standort der jeweiligen GmbH liegt ausschließlich bei den kommunalen Gesellschaftern in der jeweiligen Region. Der GStB formuliert als Hilfestellung ein allgemeines Anforderungsprofil an den Standort (Größe der Büroräume, Ausstattung, Lage, zeitliche Bereitstellung etc.). Aus Sicht des GStB ist eine Zusammenarbeit der kommunalen Holzvermarktungsorganisationen mit der Verwaltung der jeweiligen Standortkommune zweckmäßig. Diese Zusammenarbeit kann von der Inanspruchnahme zentraler Dienste (Hausmeister, IT-Support etc.) bis hin zur Übernahme des kaufmännischen Rechnungswesens reichen.
IV. Finanzierung und Förderung der kommunalen Holzvermarktungsorganisationen
1. Die heutige „individuelle Kostenfreiheit“ des staatlichen Forstamtes, der Holzvermarktung und der Forsteinrichtung für waldbesitzende Kommunen werden über eine zweckgebundene Finanzzuweisung an Landesforsten in Höhe von 17 Mio. Euro gewährleistet. Da die Kommunen die Holzvermarktung künftig selbst übernehmen, stehen anteilige Mittel in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro pro Jahr aus dem Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Die Zuwendung wird beihilferechtlich aufgrund der „EU- Rahmenregelung zur Förderung der Zusammenarbeit von Akteuren im Forstsektor“ gewährt. Die diesbezügliche Verwaltungsvorschrift des Landes muss der EU Kommission, über das zuständige Bundesministerium, zur Notifizierung vorgelegt werden. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass die EU-Kommission die Förderung auf „kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ beschränkt. Kommunen unter 5.000 Einwohner mit einem Jahreshaushalt unter 10 Mio. Euro werden nach europäischen Vorgaben der Kategorie zugerechnet. In diesem Fall („Plan B“) soll für die Kommunen über 5.000 Einwohner eine eigene Förder-Verwaltungsvorschrift erlassen werden, die als De-minimis-Beihilfe (Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs) keiner Notifizierung bedarf. Innerhalb der Holzvermarktungsorganisationen würden sich aus der zweiten Förderschiene bestimmte Anforderungen (u.a. hinsichtlich der Buchführung) ergeben.
2. Gefördert werden aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs sowohl der Aufbau und Betrieb kommunaler Holzvermarktungsorganisationen als auch die Erweiterung bestehender privater Vermarktungsorganisationen um Holz aus dem Kommunalwald. Daneben wird die Möglichkeit der GAK-Förderung (60% Bund und 40% Land) für Kommunen hinsichtlich der Holzvermarktung eröffnet. Gefördert werden stets Holzvermarktungsorganisationen, nicht einzelne Waldbesitzer.
3. Förderung kommunaler Holzvermarktungsorganisationen
Nach der EU-Rahmenregelung beträgt die Förderhöchstgrenze bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen bei einer Förderdauer von max. 7 Jahren. Wichtigste Eingangsgröße für die Förderung ist die zu erwartende/prognostizierte Vermarkungsmenge der angeschlossenen Kommunen (Durchschnitt der Ist- Verkaufsmengen 2015 bis 2017, ohne Brennholz). Erst ab einer Mindestvermarktungsmenge von 100.000 fm pro Jahr wird eine Förderung gewährt; diese liegt bei 250.000 Euro pro Jahr. Bei einer Vermarktungsmenge von mindestens 200.000 fm pro Jahr wird die Förderhöchstsumme von 500.000 Euro pro Jahr erreicht. Dazwischen erfolgt ein linearer Anstieg des Förderbetrags in Abhängigkeit von der prognostizierten Vermarktungsmenge (Anstieg um 2.500 Euro je 1.000 fm). Mit dieser Form der Förderung soll eine Lenkungswirkung hin zu größeren, am Markt wettbewerbsfähigen Organisationen ausgelöst werden. Zuwendungsfähige Aufwendungen sind die jährlich bei der Vermarktungsorganisation entstandenen Personalausgaben sowie jährlich eine zusätzliche Pauschale von 15 % der entstandenen Personalausgaben (Abgeltung von Mieten, Nebenkosten wie Strom, Heizung etc., Reinigung der Büroräume, Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, IT-Systembetreuung, laufende Kosten KfZ). Ausgaben für die Erfüllung von internen Verwaltungsaufgaben der kommunalen Holzvermarktungsorganisation durch Dritte (Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Bilanzierung, Bilanzprüfung, Rechtsberatung) sind in Höhe von 100 % zuwendungsfähig. Zusätzlich werden im ersten Geschäftsjahr die Möblierung, die Ausstattung mit Hard- und Software sowie die Ausgaben für die Anschaffung eines PKW innerhalb festgelegter Höchstsätze gefördert (in der Summe einmalig ca. 50. bis 60.000 Euro).
4. Förderung der Erweiterung bereits bestehender Vermarktungsorganisationen im Privatwald um kommunale Waldbesitzer
Nach der EU-Rahmenregelung beträgt die Förderhöchstgrenze bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen bei einer max. Förderdauer von 5 Jahren und einem Höchstbetrag von insgesamt 500.000 Euro. Der Förderbetrag ist während der Förderdauer degressiv zu gestalten. Fördervoraussetzung ist die Anstellung von zusätzlichem Personal sowie eine prognostizierte Mehrvermarktungsmenge aus dem Kommunalwald von mindestens 5.000 fm pro Jahr. Der pauschal gewährte Förderbetrag fällt von 2 Euro pro fm prognostizierte Vermarktungsmenge im ersten Jahr der Förderung sukzessive auf 1,60 Euro pro fm im fünften Jahr. Der kommunale Waldbesitzer muss entweder unmittelbar Gesellschafter des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses oder Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft, die Gesellschafter des anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses ist, werden. Insoweit erfolgt fördertechnisch eine Trennung zwischen der bisherigen, auf den Privatwald bezogenen Geschäftstätigkeit (GAK-Förderung) und der Erweiterung um waldbesitzende Kommunen (EU-Rahmenregelung, Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich). Dies dient auch dem Ausschluss einer Doppelförderung. Sollte die „KMU-Problematik“ (vgl. IV Nr. 1) zum Tragen kommen, wäre eine Förderung der Kommunen über 5.000 Einwohner auch über eine landesspezifische De-minimis- Regelung nicht möglich, da die bestehenden Vermarktungsorganisationen im Privatwald den De-minimis-Rahmen bereits ausschöpfen.
5. Förderung der Zusammenarbeit von kommunalen und privaten Waldbesitzern in nach BWaldG anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Für kommunale und private Waldbesitzer besteht die Möglichkeit, Mitglied bzw. Gesellschafter eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses (z.B. Waldbauverein, Forstbetriebsgemeinschaft, forstwirtschaftliche Vereinigung) zu werden. Eine Anerkennung nach BWaldG ist Voraussetzung für die Förderung nach dem GAK Rahmenplan in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift „Fördergrundsätze Forst“. Die Fördermöglichkeiten sollen im Jahr 2018 auf die Vermarktung von Holz aus dem Kommunalwald erweitert werden. Soweit bestimmte Effizienzkriterien eingehalten werden, ist eine GAK-Förderung mit 2 Euro pro vermarktetem fm möglich, wobei die Zuwendung auf insgesamt 200.000 Euro in drei aufeinander folgenden Steuerjahren nach der
Deminimis-Verordnung begrenzt ist. Die Förderung kann grundsätzlich für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt werden, bei einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 10 Jahre.
6. Die dargestellten Fördermöglichkeiten nach der EU-Rahmenregelung sind auf 7 bzw. 5 Jahre beschränkt. Danach muss eine eigenständige Finanzierung und wirtschaftliche Tragfähigkeit der Holzvermarktungsorganisationen gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht des GStB zweckmäßig, bereits mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs eine (geringe) Umlage zu etablieren.
V. Personalausstattung und Personalwechsel
1. Über die Personalausstattung entscheidet jede kommunale Holzvermarktungsorganisation in eigener Verantwortung. Für die Berechnung des Förderhöchstbetrages bei einer Vermarktungsmenge von mindestens 200.000 fm pro Jahr wurden 6 Vollzeitäquivalente (1 Geschäftsführer, 1 Stellvertreter/ Kundenbetreuer sowie 4 Sachbearbeiter) unterstellt.
2. Personalübergänge von Landesforsten zu den Holzvermarktungsorganisationen werden angestrebt, da geschultes Personal eine sofortige Arbeitsfähigkeit gewährleistet. Der Personalübergang soll nur freiwillig und ohne Nachteile für das wechselwillige Personal erfolgen. Die freie Personalauswahl liegt in jedem Fall bei den kommunalen Holzvermarktungsorganisationen.
3. Beschäftigte: Personalgestellung Für Beschäftigte schließt Landesforsten mit der kommunalen Holzvermarktungsorganisation zum Zwecke der Personalüberlassung auf Grundlage von § 4 Abs. 3 TV-L einen Gestellungsvertrag unter Fortgeltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ab. Die Auszahlung der Gehälter erfolgt – soweit technisch möglich – mit dem Tag des Personalübergangs direkt durch die kommunale Holzvermarktungsorganisation. Gleiches gilt für Arbeitgeberanteile und Zusatzversorgung. Durch die Personalgestellung wird das Direktionsrecht auf die kommunale Holzvermarktungsorganisation übertragen. Die künftige Tätigkeit der Arbeitnehmer muss die aktuellen Tätigkeitsmerkmale bei Landesforsten berücksichtigen.
Sachbearbeiter Holzverkauf
Die Wertigkeit der künftigen Tätigkeit darf maximal der Entgeltgruppe E 8 TV-L entsprechen, ansonsten ist das Arbeitsverhältnis mit Landesforsten zu beenden und ein neues Anstellungsverhältnis zu begründen. Eine nicht nur vorübergehende Gewährung von Zulagen ist unschädlich, soweit diese in der Gesamteinkommenssumme eine Eingruppierung nach E 9 nicht übersteigt. Sie entfalten keine besitzstandswahrende Wirkung bei einem Rückwechsel zu Landesforsten.
4. Beamte: Beurlaubung
Für wechselwillige Beamte wird zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei der kommunalen Holzvermarktungsorganisation eine (unbegrenzte) Beurlaubung vorgenommen. Während der Beurlaubung, die im dienstlichen Interesse erfolgen soll, ruhen alle Rechte und Pflichten aus dem bislang bestehenden Beamtenverhältnis. Durch den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages wird die Weisungsbefugnis auf die kommunale Holzvermarktungsorganisation übertragen. Die kommunale Holzvermarktungsorganisation kompensiert den wegfallenden Beihilfeanspruch durch einen entsprechenden Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Die Dienstjahre bei einer kommunalen Holzvermarktungsorganisation werden als ruhegehaltsfähig anerkannt. Die Holzvermarktungsorganisation übernimmt gegenüber dem Land die insoweit entstehenden Aufwendungen zur Altersversorgung (Versorgungszuschlag). Erreicht der Betroffene die Altersgrenze, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand durch das Land.
5. Sowohl die Personalgestellung als auch die Beurlaubung ermöglichen Flexibilität für alle Beteiligten (Stichwort: Rückkehrmöglichkeit). Die Treuepflichten gegenüber dem neuen Arbeitgeber sowie die Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf den bisherigen Arbeitgeber werden vertraglich geregelt (speziell bzgl. wettbewerblich relevanter Informationen).
6. Das Land wird kurzfristig Personalgespräche mit seinen Mitarbeitern bzgl. eines Wechsels führen. Erst danach ist einschätzbar, ob die erforderliche Personalausstattung auf diesem Wege realisierbar ist.
VI. Weiterer Ablauf
1. In Anbetracht der Umsetzungsfrist bis 01.01.2019 erscheint es erforderlich, die weiteren Schritte konkret und verbindlich zu vereinbaren. Vordringlich ist, in jeder Holzvermarktungsregion eine Arbeitsgruppe zu bilden, die den Umsetzungsprozess steuert und koordiniert.
2. Der GStB bearbeitet im Vorfeld maßgebliche Fragestellungen und wird für die potenziellen Gesellschafter insbesondere Vorschläge für die jeweiligen Gesellschafterverträge (mit Regelungsalternativen) sowie für die nach §92 GemO erforderliche Analyse zur Vorlage bei der oberen Kommunalaufsicht erarbeiten.
3. Die Gründung kommunaler Holzvermarktungsorganisationen in den jeweiligen Regionen und deren innere Ausgestaltung sind alleinige Aufgaben der beteiligten Kommunen. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise empfiehlt die Verwaltung auf der Grundlage der Informationsveranstaltung am 23.04.2018 in Hetzerath sowie unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zur Sicherstellung der Holzvermarktung die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Region Mosel-Saar“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.
Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals gute Startbedingungen geschaffen.
Auf die Gemeinde kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.
Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der Holzvermarktungsgesellschaft für die Region Mosel-Saar ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus folgenden Personen besteht:
– Herr Hackethal (Gde. Morbach), zugleich AG-Sprecher
– Herr Koch (VG Traben-Trarbach)
– Herr Rodenkirch (Stadt Wittlich)
– Herr Dixius (VG Saarburg)
– Herr Heck (VG Hermeskeil)
– Herr Lieser (Multiplikator, Forstamt Saarburg)
– Herr Haag (Multiplikator, Gemeinde Morbach)
Die Stadt Trier wird gebeten, bei Interesse noch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu benennen und Herrn Hackethal und Herrn Dr. Schaefer mitzuteilen.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 23.04.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass Morbach der Standort, bzw. der Geschäftssitz der Gesellschaft wird.
Gründungsprozess GmbH – Fahrplan / Zeitplan
• Arbeitsgruppe für die Koordination der Gründung – April 2018
• Festlegung des Geschäftssitzes – April 2018
• Erste Kandidaten für Geschäftsführer – Juni 2018
• Information der Ortsgemeinden – Juni 2018
• Grundsatzbeschluss der Räte über Gründung der GmbH – Juni 2018
• Analyse nach § 92 GemO mit Anlagen an die ADD – Juni 2018
• Finale Fassungen Analyse bzw. Gesellschaftervertrag – September 2018
• Beschluss der Räte über Gründung der GmbH – Oktober 2018
• Notarielle Beurkundung, Handelsregister, Bestellung GF – November 2018
• Aufnahme des Geschäftsbetriebs – Dezember 2018
Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Interessen der Ortsgemeinde in der neuen kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft „Region Mosel-Saar“ in der Rechtsform der GmbH vertreten kann.
Erstmalige Einrichtung der Straßenbeleuchtung in der Straße “Zum Ziegelflur”
a) Information über die voraussichtlichen Kosten
b) Festlegung der weiteren Vorgehensweise
In der Gemeindestraße „Zum Ziegelflur“ beabsichtigt innogy einen neuen Stromanschluss für die Niederspannung zu einem privaten Anwesen herzustellen. Im Zuge dieser Maßnahmen hat der Versorgungsträger angefragt, ob seitens der Ortsgemeinde ggfs. die erstmalige Herstellung der bisher nicht vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage angestrebt wird. Die Erdarbeiten würden zumindest teilweise zu Lasten des Energieversorgers gehen, da für Teilabschnitte Versorgungsleitungen für die allgemeine Stromversorgung mitverlegt werden. Bei einem gemeinsamen Ortstermin wurde festgestellt, dass der vorhandene Gehweg starke Schäden in der vorhandenen Bitumenoberschicht aufzeigt. Hier wäre zu prüfen, ob bei der v. g. Maßnahme eine Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung erfolgt, damit im öffentlichen Verkehrsraum die Verkehrssicherungspflicht gewährgleistet ist (s. beigefügte Fotos).
Für die erstmalige Herstellung und Erneuerung des Gehweges hat innogy ein Angebot vorgelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 11.700,89 Euro. Darin wäre die Errichtung von 2 Straßenleuchten des Modells „Vulkan V3630/OX/2 51 W 5200 lm“ einschl. der Wiederherstellung der aufgenommenen Verkehrsflächen mit einer neuen Pflasterbefestigung enthalten.
Im Zuge der anstehenden Baumaßnahme (Stromversorgung im Gehweg) soll bei der v. g. Maßnahme, der Ausbau des Gehweges und die Aufstellung der Straßenbeleuchtung entsprechend einem noch abschließend festzulegenden Bauprogramm erfolgen. Das Ausbauprogramm betrifft den Ausbau des Gehweges und die erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung. Vor Beginn der Maßnahme sind die zu erwartenden Kosten in einer Anliegerversammlung vorzustellen und zu erläutern.
Anlegen der Ausgleichsflächen A2 lt. B-Plan Teilbereich NB “Im Bruecken”
Der Ortsgemeinderat wurde über die Sach- und Rechtslage informiert. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den gefassten Beschluss vom 13.09.2018 aufzuheben und einen Teilbereich der Ausgleichsfläche A 2 entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes und dem Ergebnis des Ortstermins vom 29.08.2018 – die Aktenvermerke sind der Niederschrift als Anlage beigefügt – umzusetzen.
Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo, sowie die Ratsmitglieder Rudolf Hoffmann und Marco Schleidweiler haben auf Grund von Sonderinteresse nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen und sich währenddessen in den für die Zuhörer bestimmten Bereich des Sitzungssaals begeben. Den Vorsitz übernahm der 1. Beigeordnete.
Bauangelegenheit
Bauvoranfrage zum Neubau von drei Wohnhäusern und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 10, Parz.-Nr. 19/11, Straße “Zum Ziegelflur”
Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück in der Flur 10, Parzellen-Nr. 19/11 (Zum Ziegelflur) drei Wohnhäuser und eine Lagerhalle zu errichten. Das Baugrundstück liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan Gewerbegebiet – 1. Änderung der Gemeinde Großlittgen. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch. Danach ist ein Vorhaben zulässig wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Sowohl die leitungsgebundene Erschließung als auch die wegemäßige Erschließung ist gesichert.
Bei dem Baugrundstück handelt sich um Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für Sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können u. a. zugelassen werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Hiernach ist die Errichtung einer Lagerhalle innerhalb der Baugrenzen bauplanungsrechtlich zulässig. Die Errichtung von 3 Wohnhäusern widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Gemeinderat beschließt sein Einvernehmen zur Errichtung einer Lagerhalle innerhalb der Baugrenzen zu erteilen. Zu den geplanten drei Wohnhäusern wird seitens der Gemeinde das Einvernehmen versagt da diese den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen.
Endausbau der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet “Burecken”
– Information über die erfolgte Bohrkernuntersuchung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung und der Liegezeit der bituminösen Tragschicht der im Vorstufenausbau hergestellten Erschließungsstraße sollte im Neubaugebiet zeitnah der Endausbau erfolgen. Wegen der noch fehlenden Deckschicht müsste ansonsten in den nächsten Jahren mit Schäden an der vorhandenen Fahrbahnoberfläche und einem demzufolge evtl. nötigen zusätzlichen Sanierungsaufwand gerechnet werden. Nach Erfahrungswerten sollte die bisher fehlende Deckschicht ca. 8 bis 10 Jahre nach der Herstellung der Baustraße hergestellt werden. Der Vorstufenausbau erfolgte im Jahre 2008/2009. Zur Überprüfung der Qualität bzw. evtl. Verschleiß der vorhandenen bituminösen Tragschicht wurde eine Bohrkernuntersuchung durchgeführt. Die vorhandene Tragschicht ist lt. Prüfungslabor für Straßen- u. Betonbau noch in einem guten Zustand. Die Oberfläche zeigt teilweise Längs- und Querrisse auf. Hier sollte beim Endausbau in den betroffenen Bereichen ein Asphaltgitter vorgesehen werden. Ansonsten wären derzeit noch keine zusätzlichen Sanierungsarbeiten an der vorhandenen bituminösen Tragschicht erforderlich. Die Ortsgemeinde strebt vorbehaltlich der Ergebnisse einer noch durchzuführenden Anliegerversammlung an, die Erschließungsan-lagen im Neubaugebiet „Im Burecken“ im Jahre 2020 endauszubauen. Nach einer Anliegerversammlung und nochmaliger Koordinierung mit den Versorgungsträgern soll das Bauprogramm für die detaillierte bauliche Ausführung der Erschließungsanlagen und den Zeitpunkt der öffentlichen Ausschreibung festgelegt werden.
Geschwindigkeitsmessanlage
-Auswertungsergebnisse (September 2018) und Standorte für 2019
Der Vorsitzende gab die Auswertungsergebnisse der Geschwindigkeitsmessanlage von verschiedenen Messzeiträumen bekannt. Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, bei künftigem Einsatz der Geschwindigkeitsmessanlage je Einsatzort einen längeren Messzeitraum von 4 – 6 Wochen zu wählen und die Beleuchtungsanzeige abzuschalten um ein aussagekräftiges Messergebnis zu erhalten.
Mitteilungen
Der Vorsitzende unterrichtete den Rat über nachfolgende Themen:
– Herstellung eines Pflasterbelages beim Treppenaufgang zum Friedhof;
– die Beschilderung des Bürgerbüros Himmeroder Str. 12;
– die Terminplanung für das Jahr 2019;
– über das Ergebnis der Abfrage zur Einrichtung von Stellplätzen in der Kirchstr.;
– den Ablauf des Zukunfts-Check-Dorf
Verschiedenes
Aus der Mitte des Rates wurden verschiedene Fragen zu unterschiedlichen Thema gestellt und beantwortet.
Es folgte eine nicht öffentliche Sitzung
Am Donnerstag, dem 30. August 2018, findet um 19:00 Uhr im Pfarrheim „St. Martin“ in Großlittgen eine weitere Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde
TOP 2 Sanierungskonzept – Straßenbeleuchtung
TOP 3 Erneuerung der Hallendecke, Hallenbeleuchtung, Heizungssystem
Antrag I-Stock
TOP 4 Bauangelegenheit
Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses – Erweiterung mit Dachgauben
und Garagentor auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 6,
Parzelle 113/2 (Kirchstraße)
TOP 5 Anlegen der Ausgleichsfläche A2 lt. B-Plan Teilbereich NB „Im
Burecken“
TOP 6 Dorferneuerung;
Anerkennung von Investitions- und Maßnahmenschwerpunkten 2019
TOP 7 Mitteilung
TOP 8 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
TOP 9 Mitteilung
TOP 10 Verschiedenes
Sitzung Gemeinderat
Am Mittwoch, den 27. Juni 2018, findet um 19:00 Uhr im Pfarrheim Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Unwetterereignisse
a) Information
b) Erstellung eines Konzeptes für die Aussengebietsentwässerung
c) Aufarbeitung der Geschehnisse / Problem mit Handlungskonsequenzen
3. Widmung von Gemeindestraßen
4. KiTa “Spatzennest” – Erneuerung der Gruppen Küchenzeile
5. Einrichtung Sitzungssaal – Vergabe der Medientechnik
6. Bauvoranfrage zum Neubau von 3 bis zu zweigeschossigen Wohnhäusern auf den Grundstücken Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Parzellen 43/3 und 43/4 (Pfarrwies)
7. Bauangelegenheit
Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses – Erweiterung mit Dachgauben und Garagentor auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 6, Parzelle 113/2 (Kirchstraße)
8. Friedhofsangelegenheiten – Entfernung von Grabstätten
9. Feuerwehr in Großlittgen: Ist-Zustand und Zukunftsperspektiven/Standortsicherung
10. Mitteilungen
11. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
12. Grundstücksangelegenheiten – Verkauf einer Grünlandfläche Flur 19 Parzelle 47
13. Mitteilungen
14. Verschiedenes
Sitzung HuF
Am Dienstag, den 19.06.2018, findet um 19:30 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Großlittgen statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
TOP 1 Widmung von Gemeindestraßen
TOP 2 KiTa „Spatzennest“ / Erneuerung der Gruppen Küchenzeilen
TOP 3 Einrichtung Sitzungssaal / Vergabe Medientechnik
TOP 4 Bauvoranfrage für Grundstücke Gemarkung Großlittgen Flur 5 Parz. 43/4 und 43/3
TOP 5 Friedhof / Entfernen von Grabstätten
TOP 6 Verschiedenes
TOP 7 Information
Nichtöffentlicher Teil
TOP 8 Grundstücksangelegenheiten / Verkauf einer Grünlandfläche Flur 19 Parz. 47
TOP 9 Verschiedenes
TOP 10 Information
Ratssitzung – 07. Mai 2018
Am Montag, dem 07. Mai 2018 findet um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen sind.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2.Turnhalle – Grundsatzbeschluss
a. Erneuerung der Hallendecke
b. Erneuerung der Hallenbeleuchtung
c. Erneuerung der Lüftungsanlage / Strahlungsheizung
3.Turnhalle
a. Vergabe Erneuerung von Heizkörpern
b. Änderung der Benutzergebühren
4.Umgestaltung und Einrichtung Sitzungssaal – Himmeroder Str. 12
a. Vergabe Elektroarbeiten
b. Vergabe Bodenbelag
c. Vergabe Malerarbeiten
d. Vergabe Medientechnik
e. Vergabe Einrichtung Bestuhlung/Tische f. Vorstellung Behinderteneingang
5.Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023Aufstellung der Vorschlagsliste
6.GrundstücksangelegenheitenFörderkatalog Verkauf von Grundstücken – Neubaugebiet “Im Burecken
7.Bauvoranfrage zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen Flur 4 Parz. 18 (Manderscheider Straße)
8.Jahresabschlussprüfungen der Energiepark Großlittgen AÖR
9.Annahme von Spenden
10.Mitteilungen
11.Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
12. Grundstücksangelegenheiten
13.Mitteilungen
14.Verschiedenes
Am Dienstag, dem 10. April 2018, findet um 19:30 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Widmung von Gemeindestraßen
2. Turnhalle – Grundsatzbeschluss
a. Erneuerung der Hallendecke
b. Sanierung der Hallenbeleuchtung
3. Turnhalle
a. Vergabe Erneuerung von Heizkörpern
b. Änderung der Benutzergebühren
4. Umgestaltung und Einrichtung Sitzungssaal – Himmeroder Str. 12
a. Eingangsbereich (Türelement)
b. Bodenbelag
c. Malerarbeiten
d. Medientechnik
e. Einrichtung Bestuhlung/Tische
f. Schreinerarbeiten
g. Behinderteneingang
5. Wahlvorschläge der Schöffinnen und Schöffen 2019 – 2023
6. Förderkatalog Verkauf von Baugrundstücken – NB „Im Burecken“
7. Grundstücksangelegenheiten
Antrag: Ankauf einer Teilfläche im Gewerbegebiet Flur 10 Parz. 84/2), Erstellung eines
Sozial-/Schulungsgebäudes
8. Bauvorhaben zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flur 4 Parz. 18
(Manderscheiderstraße)
9. Mitteilungen
10. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
11. Mitteilungen
12. Verschiedenes
P.S.: Die Vorlagen zu dieser Sitzung können Sie in den nächsten Tagenden aus dem Ratsinfosystems entnehmen.
des Haupt- und Finanzausschusses Großlittgen
Am Dienstag, den 23.01.2018, findet um 19:30 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Großlittgen statt.
aus der Ratssitzung vom 07.12.2017
Am Donnerstag, dem 07.12.2017 fand um 19.00 Uhr eine weitere Sitzung des Gemeinderates im Pfarrheim statt. Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Karl-Heinz Hubo, begrüßte die Zuhörer, die Ratsmitglieder sowie den Revierförster und den Vertreter der Verwaltung und stellte die form- und fristgerechte Einladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Einstieg in die Tagesordnung wurde diese um den Punkt 6.3 Bauvoranfrage erweitert. Anschließend wurden die vorgenommenen Änderungen der Sitzungsniederschrift vom 18.10.2017 besprochen und genehmigt.
Sodann wurde in öffentlicher Sitzung folgende Tagesordnung behandelt:
Revierförster Herr Wirtz stellte den Forstwirtschaftsplan 2018 vor, nicht ohne vorher auf die Ergebnisse 2016 und 2017 eingegangen zu sein. Danach schließt die Forstbewirtschaftung 2016 mit einem Überschuss von rd. 32.000 € ab. Für 2017 geht er davon aus, dass zumindest das Planergebnis (rd. 7.000 €) erreicht wird. Für 2018 ist ein Einschlag von 1.150 fm geplant. Etwa die Hälfte des Einschlags soll mittels Harvester erfolgen, der Rest in Regiearbeit bzw. motormanuell. Nach Abzug der Löhne und sonstigen Aufwendungen verbleibt voraussichtlich ein Ergebnis von rd. 5.000 €. Nach Beantwortung von Fragen wurde der Forstwirtschaftsplan vom Rat beschlossen. Des Weiteren informiert der OB über die Veränderungen in der rheinland-pfälzischen Forstwirtschaft, insbesondere auf die anstehende Holzvermarktung ab 2019.
Anschließend wurde über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen 2018 beraten. Der Planentwurf hatte in der Zeit vom 13.11.-24.11.2017 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Änderungs- oder Ergänzungswünsche sind in dieser Zeit nicht eigegangen. Der Planentwurf war vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 16.11.2017 zur Beschlussfassung empfohlen worden. Dem schloss sich der Rat an und beschloss nach Vortrag und Diskussion die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und Stellenplan.
Bei der zukünftigen Ausrichtung des Tourismus in der VG Wittlich-Land ab 2019 beschloss der Rat die Mitgliedschaft in der GesundLand Vulkaneifel GmbH sowie eine Reihe von touristischen Einrichtungen, bei denen es sich nach Auffassung des Rates um überörtliche touristische Einrichtungen handelt.
Für die anstehende 4. Bündelausschreibung Strom 2019-2020 beschloss der Rat die Teilnahme. Sodann befasste sich der Rat mit der Badsanierung in einer Mietwohnung. Man war einhellig der Meinung, dass nur eine umfassende Sanierung in Frage kommt und schloss sich damit der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an.
Unter dem Punkt Bauangelegenheiten stimmte der Rat einem Bauantrag, einer Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung sowie einer Bauvoranfrage für einen Neubau zu.
Nachdem die Übertragung eines Geschäftsbereichs nochmals in den unterschiedlichen Auffassungen diskutiert worden war, sah der Vorsitzende von der Bildung eines Geschäftsbereichs ab.
Die Annahme von Spenden wurde mangels Vorliegen einer Spende von der Tagesordnung abgesetzt.
Unter den Punkten Mitteilungen und Verschiedenes ging es u.a. um die KiTa-Bedarfszahlen, den Sitzungsrahmenplan, den Kanalanschluss des Sportplatzgebäudes, Klimaschutzpreis, sowie um die Dorfmoderation.
Nachdem das Wort nicht mehr gewünscht war, bedankte sich der Vorsitzende beim Gemeinderat, der Forstverwaltung sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung für die gute Zusammenarbeit und schloss mit den besten Wünschen für das kommende Jahr die öffentliche Sitzung.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung.
Sitzung des Gemeinderates
Am Mittwoch, dem 18. Oktober 2017, findet um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt, zu der Sie hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Informationen des Bürgermeisters über aktuelle Themen der Verbandsgemeinde
2. Einwohnerfragestunde
3. Zukünftige Ausrichtung des Tourismus in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ab dem Jahr 2019
4. Nachbetrachtung zum Informationsverhalten der VGV zur Eingabe/Stellungnahme/Resolution der OG Großlittgen von April 2014 (bezügl. Schießsportanlage Landscheid)
5. Ausbau der “Prümer Straße” im Zuge der K 141 innerhalb der Ortsdurchfahrt
a) Festlegung des Gemeindeanteils für die Erhebung von Ausbaubeiträgen
b) Erhebung einer Beitragsvorausleistung
6. Annahme von Spenden
7. Teilerneuerung Straßenoberfläche (Bitumenbelag) “Carlsweg”
8. Antrag Katholische Kirchengemeinde;
Baufällung auf dem Friedhof
9. Baumbepflanzung (Auf der Kritsch – Kritscherweg)
a) Festlegung der Bepflanzung
b) Auftragsvergabe der Baumbepflanzung
c) Auftragsvergabe der Pflasterarbeiten
10. Abnahme des Jahresabschluss 2014
11. Entlastung des Ortsbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2014
12. Förderung der Dorferneuerung
Zuwendungsantrag zur Fortschreibung und Weiterentwicklung des bestehenden Dorferneuerungskonzeptes nach Ziffer 2. 1.2 der VV-Dorf
13. Mitteilungen
14. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
15. Grundstücksangelegenheiten
16. Mitteilungen
17. Verschiedenes
zur 2ten Sitzung BKS
Sehr geehrte Bürger/Innen, Sehr geehrte AK Mitarbeiter/innen
nach unserer Auftaktveranstaltung (Dorferneuerung) wurden vier Arbeitskreisgruppen gebildet, die sich in regelmäßigen Treffen, Vorschläge/Entwürfe über die zukünftige Ausrichtung unseres Dorfes gemacht haben.Auf der Basis der Stärken und Schwächen des Ortes wurden Themenschwerpunkte in den jeweiligen Arbeitsgruppen ermittelt und erarbeitet.
Ziel des Arbeitskreistreffens war es, Handlungsfelder und Aufgabenschwerpunkte für die weiteren Tätigkeiten zu benennen. Bei den nachfolgenden Treffen haben die AK Mitgliedern auf die fehlende Infrastrukturproblematik hingewiesen, Verbesserung im Innerortskern, Grünanlagen, Wanderwege, Dorfgemeinschaft, Verkehrswege und Gebäude im Ortskern, sowie für das Ortsbild Lösungsvorschläge erarbeitet. Nach den vorliegenden Ergebnissen möchte ich Sie einladen, um gemeinsam mit dem Planungsbüro B.K.S. einen bedarfsorientierten Maßnahme Katalog aufzustellen, damit im Idealfall in einer Abschlussveranstaltung alle Ergebnisse und Anregungen aus den Arbeitsgruppen vorgestellt werden können.
Daher lade ich Sie ein:
Mittwoch, dem 20.09.2017 18:00 Uhr Pfarrheim „St. Martin“ Kirch Str. 13a Pfarrheim –
EG + OG Gruppe I: 18:00 Uhr – 19:00 Uhr – AK Verkehr (Herr Schenkluhn)
Gruppe II: 18:00 Uhr – 19:00 Uhr – AK Ortsbild/Gebäude (Frau Esseln)
Gruppe III: 19:00 Uhr – 20:00 Uhr – KiTa/GS (Herr Schenkluhn)
Gruppe IV: 19:00 – 20:00 Uhr – Tourismus/Dorfgemeinschaft/Jugend (Frau Esseln)
Sitzung des Gemeinderates
Am Montag, dem 22. Mai 2017, findet um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.
Folgende Tagesordnung wird behandelt:
Öffentlicher Teil
- Informationen
- Einwohnerfragestunde
- Kauf einer Geschwindigkeitsmessanlage
- Ausbau der Prümer Straße im Zuge der K 141 innerhalb der Ortsdurchfahrt
- Zustimmung zur Vergabe der ausgeschriebenenTiefbauarbeiten für die Erneuerung der Gehweganlage
- Baumbepflanzung (Auf der Kritsch/Kritscherweg)
- Festlegung der Baum- und Beetstandorte
- Sortenauswahl Pflanzbeete
- Bestätigung des Planungsauftrages
- Ausschreibung der Pflanz- und Tiefbauarbeiten
- Anlegung Urnenrasengrabfläche
- Auftragsvergabe
- Annahme von Spenden
- Informationen zum Haushalt 2017
- Aufstellen einer E-Bike Ladestation
- Einrichtung Jugendraum
- Bauangelegenheiten
- KiTa Küche
- Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
14. Informationen/Mitteilungen
Sitzung des HUF am 04. April 2017
Am Dienstag, dem 04.04.2017, findet um 19:30 Uhr im Gemeindebüro eine weitere öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Großlittgen statt, zu der ich hiermit einlade. Vor der HUF Sitzung findet um 17:30 Uhr ein Ortstermin mit dem Landschaftsplaner zur Festlegung der Baumstandorte statt. Anschließend werden die Räumlichkeit der ehemaligen EMH Sparkasse, Mietobjekt in der „Himmeroderstr. 12“ besichtigt.
Tagesordnung:
1. Baumbepflanzung (Auf der Kritsch/Kritscherweg)
Festlegung der Baumstandorte
2. Mietobjekt – Himmeroder Str. 12
Besichtigung der Räumlichkeiten (E M H)
3. Information/Mitteilungen
08. März 2017
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 08. März 2017, findet um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.
Folgende Tagesordnung wird behandelt:
1.Öffentlicher Teil
TOP 1 Umbau-/Rodungsarbeiten Überlaufbecken NB
TOP 2 Baumbepflanzung (Auf der Kritsch/Kritscherweg)
- Zustand des Kanalsystems nach TV Inspektion
- Entfernung des Baumstammes
TOP 3 Einwohnerfragestunde
TOP 4 Ausbau Prümer Straße K 141 in der Ortsdurchfahrt
- Information
- Festlegung des Bauprogrammes
- Festlegung der Ausschreibung
TOP 5 Außengebietsentwässerung
TOP 6 Friedhofsangelegenheiten
- Beschlussfassung über die Gestaltung der Urnenrasengrabfläche
- Erlass einer Friedhofssatzung
- Erlass einer Satzung über die Erhebung von Friedhofgebühren
TOP 7 Landeswettbewerb zur Dorfentwicklung Rheinland-Pfalz 2017/2018
- „Unser Dorf hat Zukunft“
TOP 8 Informationen/Mitteilungen
2. Nicht Öffentlicher Teil
TOP 9 Personalangelegenheiten – Eingruppierung der Kindergartenleitung
TOP 10 Informationen/Mitteilungen
Am Montag, dem 12. Dezember 2016, findet um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Großlittgen eine Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.
Folgende Tagesordnung wird behandelt:
Öffentlicher Teil:
- Einwohnerfragestunde
- Forstwirtschaftsplan 2017
- Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2017
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2017 - Kindertagesstätte Großlittgen
– Grundsatzentscheidung Fortbildung - Einrichtung von Rasengrabfeldern
– Grundsatzbeschluss – - Geschäftsordnung es Gemeinderates
- Bauangelegenheit
Bauanfrage zur Errichtung eines Familienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur 5, Pari.-Nr. 153, Abt-Bootz-Str. 4 - Verschiedenes/Informationen
Nichtöffentlicher Teil
- Grundstücksangelenheit
- Verschiedenes/Informationen
Ratssitzung – 20.06.2016
Am Montag, dem 20.06.2016, findet um 19.00 Uhr im Pfarrheim Großlittgen eine weitere Sitzung des Gemeinderates statt.
Folgende Tagesordnung wird behandelt:
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 – Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan
TOP 2 – Vergabe Zaunanlage KiTa – Nutzgarten
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 18.05.2016, findet um 19.00 Uhr im Pfarrheim Großlittgen eine weitere Sitzung des Gemeinderates statt.
Folgende Tagesordnung wird behandelt:
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Informationen
TOP 2 Abschluss eines neuen Vertrages für die Straßenbeleuchtungsanlage
TOP 3 Fortschreibung Dorferneuerungskonzept
- a) Beschluss zur Auftragsvergabe zur Dorfmoderation
- b) Antragstellung Kreisverwaltung
TOP 4 Haushaltsverfügung 2016
TOP 5 Erweiterung Zaunanlage – Kita
TOP 6 Neue Zaunanlage – Kita Nutzgarten
TOP 7 Antrag der Kathl. Kirchengemeinde St. Martin Großlittgen
TOP 8 Annahme von Spende
TOP 9 Verschiedenes
TOP 10 Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
TOP 11 Bauangelegenheit
TOP 12 Grundstücksangelegenheiten
TOP 13 Personalangelegenheiten
TOP 14 Mitteilungen
TOP 15 Verschiedenes
Auszug aus der Gemeinderat-Sitzung vom 07. Oktober 2015