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Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Hecken, Sträucher und Bäume nur in den Wintermonaten und zwar konkret

bis Ende Februar

stark zurückgeschnitten werden.

In der übrigen Jahreszeit ist kein starker, sondern lediglich ein „schonender Form- und Pflegerückschnitt“ erlaubt. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, einen Heckenrückschnitt an den anliegenden Straßen, Fußwegen und Bürgersteigen bis auf die Grundstücksgrenzen durchzuführen.

Kommt ein Eigentümer trotz mehrmaliger Aufforderung zum Rückschnitt seiner Verpflichtung nicht nach, ist dieser nach den geltenden Bestimmungen im Rahmen der Ersatzvornahme durch die Gemeinde durchzuführen und den Eigentümern in Rechnung zu stellen.

Ich bitte daher jeden Grundstücksbesitzer um entsprechende Beachtung und ggfs. Durchführung der Arbeiten.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen