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Straßenreinigung und Heckenrückschnitt

In den letzten Wochen haben sich einige Bürger über die schlecht geräumten, teilweise zugewachsenen und verschmutzten Gehwege, Straßenrinnen und Regeneinläufe innerorts beschwert.

Außerdem wurde auch von Einwohnern kritisiert, dass an vielen Bürgersteigen und Straßen durch über die Grundstücksgrenzen wachsende Hecken und überhängende Äste von Bäumen viele Bürgersteige kaum begehbar und Straßeneinmündungen nur schwer einsehbar sind.

Ich appelliere daher eindringlich an alle Grundstücksbesitzer von bebauten aber auch nicht bebauten Grundstücken in Großlittgen Ihren Verpflichtungen aus der Satzung der Ortsgemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, auch nachzukommen.

Hecken und Sträucher dürfen nicht in Gehwege und Straßen hineinragen und die Kehr- und Reinigungspflicht bezieht sich insbesondere auf die Gehwege, Straßenrinnen, Regeneinläufe und Teile der Straße.

Zusätzlich besteht bei Schnee und Eis im Winter auch eine Räumungs- und Streupflicht zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.

Zur Sicherheit aller Bewohner des Ortes und zur Vermeidung satzungsgemäßer Sanktionen bitte ich um entsprechende Beachtung.

Vielen Dank! Anton Klas, Ortsbürgermeister

Straßenreinigung und Heckenrückschnitt