Wahl zum 20. Deutschen Bundestag sowie Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September 2021
Zusammenlegung von Wahl-/Stimmbezirken Gemäß § 12 Abs. 4 der Bundeswahlordnung in Verbindung mit § 3 der Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und Bürgerentscheiden mit der Bundestagswahl am
26. September 2021
vom 20. Juli 2021 hat der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 202 – Bitburg – in Abstimmung mit dem Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land folgende Entscheidungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land getroffen, die hiermit bekannt gemacht werden:
1. Die Wahl-/Stimmbezirke Eisenschmitt und Schwarzenborn werden zu einem Wahl-/ Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahl-/Stimmbezirk heißt „Eisenschmitt-Schwarzenborn“. Die Ortsgemeinde Eisenschmitt führt die Wahlen in Eisenschmitt durch.
2. Die Wahl-/Stimmbezirke Großlittgen und Musweiler werden zu einem Wahl-/Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahl-/ Stimmbezirk heißt „Großlittgen-Musweiler“. Die Ortsgemeinde Großlittgen führt die Wahlen in Großlittgen durch.
3. Die Wahl-/Stimmbezirke Heidweiler, Dodenburg und Heckenmünster werden zu einem Wahl-/Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahl-/Stimmbezirk heißt „Heidweiler-Dodenburg-Heckenmünster“. Die Ortsgemeinde Heidweiler führt die Wahlen in Heidweiler durch.
4. Die Wahl-/Stimmbezirke Manderscheid und Dierfeld werden zu einem Wahl-/Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Wahl-/ Stimmbezirk heißt „Manderscheid-Dierfeld“. Die Stadt Manderscheid führt die Wahlen in Manderscheid durch.