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Allgemein

Weihnachtszauber in Großlittgen – Aussteller gesucht!

Weihnachtszauber in Großlittgen – Aussteller gesucht!

Am 6. Dezember 2025 lädt der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Großlittgen e. V. zum 3. Weihnachtsmarkt ein.
Freut euch auf Lichterglanz, festliche Stimmung und einen Ort, an dem sich die ganze Gemeinde auf die Adventszeit einstimmt.
Damit unser Markt wieder ein funkelndes Highlight wird, suchen wir liebevoll gestaltete Stände und engagierte Ausstellerinnen und Aussteller, die mit ihren Produkten Weihnachtszauber verbreiten.

Gesucht werden unter anderem:

• Handgemachte Geschenkideen
• Gestecke
• Dekoration & Holzartikel
• Strick-, Näh- oder Webwaren
• Regionale Spezialitäten wie Salze, Öle & mehr

…und alles, was mit Herz und Liebe entsteht.

Wichtige Infos für Aussteller:

Aufbau:08:00 Uhr am Ausstellungstag, am Vorabend nach Absprache
Beginn:12:00 Uhr
Standgebühr:13 €
Ort:Gelände der Freiwilligen Feuerwehr / Mehrzweckhalle Großlittgen

Bringt gerne eigene Büdchen, Pavillons und Beleuchtung mit – je mehr Lichter, desto schöner unser Markt!

Anmeldung:

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Großlittgen e. V.
Frau Jennifer Heck
Mobil: 0160 96573283
E-Mail: info@foerderverein-ffw-grosslittgen.de

Werdet Teil unseres Weihnachtszaubers und helft mit, den 3. Weihnachtsmarkt in Großlittgen zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen!

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Am Montag, den 22.09.2025, findet um 19:00 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Bebauungsplanung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11

a) Anerkennung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Beteiligungsverfahren

b) Festlegung des Verfahrens

c) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

2.

Abnahme des Einzel- und Gesamtjahresabschlusses 2022

3.

Entlastung des Ortsbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022

4.

Information Jahresabschlusses 2022 – Energiepark Großlittgen AöR

5.

Information Jahresabschlusses 2023 – Energiepark Großlittgen AöR

6.

Information Jahresabschlusses 2024 – Energiepark Großlittgen AöR

7.

Bauangelegenheiten

 

7.1 Bauangelegenheit;

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Batteriegroßspeicheranlage mit einer Kapazität von 10 MW / 20 MWh auf dem Grundstück

Gemarkung Großlittgen, Flur 10, Parzelle 55

 

7.2 Bauangelegenheit;

Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung der 110/20 kV – Umspannanlage auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 18, Parzelle 33/1 (Außenbereich)

 

7.3 Bauangelegenheit;

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Batteriegroßspeicheranlage mit einer Kapazität von 100 MW / 200 MWh auf dem Grundstück

Gemarkung Großlittgen, Flur 10, Parzelle 55

 

7.4 Bauangelegenheit;

Bauantrag zur Umnutzung eines ehem. Straßenmeistereigebäudes zur privaten Nutzung als Maschinenhalle für landwirtschaftliche Geräte und zur Durchführung von kleinen Reparaturen an Maschinen und KFZ sowie zum Aufstellen von vier Fertiggaragen zu Lagerzwecken auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 10, Parzelle 19/13 (Zur Tuchbleich)

8.

Einziehung (Entwidmung) einer Teilfläche der Innerortsstraße “John J. Raskob-Straße” im Neubaugebiet “Im Burecken”

9.

Mitteilungen

10.

Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

11.

Personalangelegenheit

12.

Grundstücksangelegenheit

13.

Pachtangelegenheit

14.

Mitteilungen

15.

Verschiedenes

Großlittgen, 17. September 2025, gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Straßenbau

Reklamationen nach Glasfaserverlegung in Großlittgen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nachdem die Glasfaserarbeiten seit einigen Monaten abgeschlossen sind, wurden mir noch einige Reklamationen bezüglich der Pflasterverlegung, Pflasterabsenkungen, Fußwege etc. mitgeteilt.

Bevor ich mit der Firma Westnetz bzw. der ausführenden Firma Kraftbau noch einmal einen abschließenden Ortstermin im Oktober vereinbare, wäre ich dankbar, wenn sie mir noch evtl. Schäden oder Reklamationen in ihrer Wohnstraße oder direkt vor der Haustür per E-Mail (info@grosslittgen.de) bis zum 30.09.2025 mitteilen könnten.

Das würde die Arbeit erheblich vereinfachen, da wir uns bei dem Ortstermin gezielt die Reklamationen vor Ort anzusehen und konkrete Maßnahmen mit den Firmen vereinbaren können.

gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Tourposter WEB

Benefizkonzert mit der BigBand der Bundeswehr am 25. September 2025

Große Musik für den guten Zweck

Ein musikalisches Highlight erwartet die Region am Donnerstag, 25. September 2025: Die BigBand der Bundeswehr gastiert mit einem Benefizkonzert in Hetzerath. Veranstaltungsort ist das Firmengelände der Lehnen-Gruppe in der Marie-Curie-Allee. Beginn ist um 20.00 Uhr, der Einlass startet bereits ab 18.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Die BigBand der Bundeswehr genießt weit über die Landesgrenzen hinaus einen exzellenten Ruf. Bekannt für ihre Professionalität und Vielseitigkeit, begeistert das Ensemble mit einem breiten Repertoire – von klassischem Swing und Jazz bis hin zu modernen Pop- und Rockarrangements. Musikliebhaber dürfen sich auf einen Abend voller Energie, brillanter Solisten und mitreißender Rhythmen freuen.

Neben dem musikalischen Genuss steht auch der gute Zweck im Mittelpunkt: Der Erlös des Abends kommt Annas Verein sowie dem Hospiz Wittlich zugute. Damit verbindet sich ein hochkarätiges Konzerterlebnis mit einem wertvollen Beitrag für wichtige soziale Projekte in der Region.

Das Publikum darf sich auf eine beeindruckende Show freuen, die musikalische Leidenschaft und gesellschaftliches Engagement harmonisch vereint.

vierzig jaehriges jubilaeum

40-jähriges Dienstjubiläum

Am 12.08.2025 hatten unsere Erzieherinnen Karin Falkenburg und Birgit Simon Hayer ihr 40-jähriges Dienstjubiläum in der Kita Großlittgen.

Bei einer kleinen Feier am 18.08.2025 bedankte ich mich im Namen der Ortsgemeinde Großlittgen und den anderen Trägergemeinden aus Eisenschmitt, Karl, Musweiler und Schladt für ihre langjährige Treue und die gute Zusammenarbeit.

Ich überreichte Ihnen eine Urkunde des Ministerpräsidenten und ein Präsent der Ortsgemeinde.

Danke, Birgit und Karin!

gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Logo VG

Regelung zur Einhaltung der Ruhezeiten durch Geräte und Maschinen

Aufgrund vorliegender Beschwerden möchten wir an dieser Stelle auf die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten hinweisen. So ist der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen (einschließlich Rasenmäher) an Werktagen

in der Zeit von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
und von 20.00 Uhr – 07.00 Uhr nicht erlaubt.

An Sonn- und Feiertagen ist die Inbetriebnahme ganztägig unzulässig.

Das Betriebsverbot am Mittag gilt nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler unterliegen weiteren Sonderregelungen. Sie dürfen an Werktagen von in der Mittagszeit (13.00 – 15.00 Uhr) sowie von 17.00 Uhr – 09.00 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden. Ebenso gilt hier ein ganztägiges Betriebsverbot an sonn- und Feiertagen.

Geräte, die mit einem Umweltzeichen als lärmarm gekennzeichnet sind, dürfen ausnahmsweise zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden.

Bei Lärmstörungen innerhalb der o. a. Zeiten empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, ist die Ordnungsbehörde der Ansprechpartner. Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Es wird um entsprechende Beachtung und Rücksichtnahme gebeten.

Örtliche Ordnungsbehörde

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