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Allgemein

Ein Engel auf einem Friedhof

Großlittgen – Einebnen von Grabstellen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach unserer Friedhofssatzung beträgt das Ruherecht für unsere Verstorbenen insgesamt 25 Jahre.

Nach Ablauf dieser Frist sind die Angehörigen verpflichtet die Grabstätte zu beseitigen.

Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Grabstellen, die vor dem Jahr 2000 letztmalig belegt wurden, bis zum 08.04.2025 zu räumen.

Sofern sie das Grab ihres Angehörigen nicht selbst, sondern durch ein ortsansässiges Unternehmen einebnen lassen möchten, bitte ich mir dies per E-Mail (info@grosslittgen.de) oder telefonisch (06575/9011579 od. 0160/95368665) innerhalb der nächsten 14 Tage mitzuteilen.

Wasserhahn

Druckschwankungen in der Wasserversorgung

Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel teilt uns mit, dass wegen der Spülung des Fernleitungsnetzes am

Mittwoch, den 12. März 2025 und Donnerstag, den 13. März 2025

mit kurzzeitigen Störungen der Wasserversorgung in den Ortsteilen Himmerod und Hohemarken der Ortsgemeinde Großlittgen zu rechnen ist.

Druckschwankungen, Trübungen und kurzzeitige Unterbrechungen können auftreten. Wir bitten unsere Kunden hierfür um Verständnis.

Wittlich, 04. März 2025, Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land, Annegret Heinz, Werkleiterin

Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung für die Jahresrechnungen 2015 bis 2017

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großlittgen für das Haushaltsjahr 2025 vom 09.12.2024

Der Gemeinderat Großlittgen hat am 09.12.2024 aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 13.02.2025 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.662.390,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.662.390,00 €
der Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  10.000,00 €

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  43.020,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.262.090,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.571.600,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf  —  -309.510,00 €

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf  —  266.490,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden 215.000,00 € veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf — 378.000,00 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

– Grundsteuer A auf — 345 v. H.
– Grundsteuer B auf — 465 v. H.
– Gewerbesteuer auf — 380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

a) für den ersten Hund — 80,00 €
b) für den zweiten Hund — 150,00 €
c) für jeden weiteren Hund — 190,00 €

d) gefährliche Hunde gem. Definition Landeshundegesetz — 330,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt gemäß dem vorläufigen Rechnungsergebnis 4.973.298,26 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt gemäß Planung 5.060.298,26 € und zum 31.12.2025 beträgt 5.070.298,26 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Großlittgen, den 09.12.2024
Gemeindeverwaltung Großlittgen
gez.: Anton Klas
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.02.2025 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben sinngemäß folgenden Wortlaut:

Für den in der Haushaltssatzung unter § 2 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite (580.000,00 €) wird die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt unter der Bedingung, dass durch die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigung die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht beeinträchtigt wird oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt sind.

Für den in der Haushaltssatzung unter § 4 festgesetzten Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 434.000 € wird ein Teilbetrag von 378.000,00 € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Arbeitstagen (Werktagen) nach dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr – 13:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Burgstraße 59, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

  1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Großlittgen, den 21.02.2025
gez.: Anton Klas,
Ortsbürgermeister

Weiberdonnerstag in Großlittgen

Die Möhnen laden zum bunten Nachmittag ins Pfarrheim ein!

Bei Kaffee und Kuchen wollen wir es uns gemütlich machen, Fosicht feiern und in Erinnerungen schwelgen.

Meldet Euch bitte bis 24.02.2025 bei Rita -1450 oder Edith -8544 an.

Wer gerne kommen möchte, aber nicht mobil ist, kann abgeholt und auch wieder heim gefahren werden!

Wir freuen uns auf Euch!

Die Moehnen laden ein

Geschwindigkeitsauswertung

Geschwindigkeitsauswertung Manderscheider Straße

Die Auswertung der Messungen in der neuen „30`er-Zone“ in der Manderscheider Straße haben ergeben, dass an den 3 Messtagen 4.933 Fahrzeuge dort durchgefahren sind und auch trotz angebrachtem “Smiley“ immer noch viele Fahrzeuge dort zu schnell fahren.

Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 41 km/h und die Maximalgeschwindigkeit betrug 88 km/h.

gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister

Fastnacht in Großlittgen

Am Freitag, dem 21.02.25 findet um 20:11 Uhr in der Narrhalla unsere Kappensitzung statt. Kartenvorverkauf ist am Sonntag, dem 02.02. von 10 bis 12 Uhr im Pfarrheim. Wer noch Lust hat, einen Vortrag zu machen, darf sich gerne melden!

Der Fastnachtszug startet am Samstag, dem 22.02.25 um 15:11 Uhr im Musweiler Weg/Ecke Wittlicher Straße und geht am Eck vorbei bis zum Café Leonhard. Dort biegen wir ab in die Gartenstraße und machen uns auf den Weg in die Narrhalla, wo de Pläätzer zur Tanzmusik aufspielen. Anmeldungen zum Zug bei Tina unter -1431 oder littchermoehnen@gmx.de. (Zugelassen sind nur Fußgruppen und Wagen ohne motorisierte Zugmaschinen.)

Am Weiberdonnerstag treffen wir uns nach unserem allseits bekannten Frühprogramm um 16:00 Uhr im Pfarrheim. Bei Kaffee und Kuchen wollen wir den Tag mit einem gemütlichen bunten Nachmittag ausklingen lassen. Anmeldung bitte bis 20.02.24 bei Rita -1450 oder Edith -8544.

Wer Lust hat, uns mit einem Dienst oder beim Auf-/Abbau der Halle zu unterstützen, darf sich gerne melden, wir würden uns sehr freuen! Viele Hände, schnelles Ende, heißt es doch so schön!

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Am Montag, dem 20.01.2025, findet um 18:00 Uhr in der Turnhalle in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

  1. Freiflächenphotovoltaikanlage Landscheid – Anbindung an das Umspannwerk Großlittgen
    hier: Zustimmung zur Trassenplanung

2. 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft, Gemarkung Landscheid, Flur 8 und 24 – Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

3. Mitteilungen
4. Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

5. Festlegung der Gebühr für die Eigentumsübertragung der alten I-Pads (Version iPadOS 17.7.2) der Ortsgemeinde Großlittgen an die Ratsmitglieder

6. Mitteilungen
7. Verschiedenes

Großlittgen, 10. Januar 2025
gez. Anton Klas
Ortsbürgermeister

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