Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Klarstellung zur Ausschreibung der Pflegearbeiten „Hemmerather Kessel“ und „Datscheider Höhe“

In der Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Ausgabe 3/21, hatte ich zur Ausschreibung der Pflegearbeiten „Hemmerather Kessel“ und Datscheider Höhe“ veröfentlicht:

„Der Dienstleister ist nicht antrags- und empfangsberechtigt für Agrarförderungen (diese stehen der Ortsgemeinde Großlittgen als Grundstückseigentümer zu).”

Diesen Hinweis habe ich einem Fachbeitrag der Bauernzeitung 24/2015, Seite 43 entnommen.

Offensichtlich hat dieser Hinweis zu Irritationen geführt. Daher nochmals zur Klarstellung:

Aufgrund der Verlegung des Personen- und Frachtflugverkehrs der US-Streitkräfte in Europa vom Flughafen Rhein-Main, Frankfurt, auf den NATO-Flugplatz Spangdahlem wurden von den Ortsgemeinden Eisenschmitt und Großlittgen Flächen zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Hierfür wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehrverwaltung) und der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid ein Vertrag geschlossen und in den Grundbüchern entsprechende Absicherungen eingetragen.

Ferner wurde zu Gunsten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Pflegekonzeption vereinbart. Hierdurch war bereits eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen durch die Gemeinden nicht mehr möglich. Danach haften die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden für die ordnungsgemäße Durchführung der Konzeption zur Pflege und Entwicklung der Flächen.

Hierfür haben die Ortsgemeinden Eisenschmitt und Großlittgen eine Entschädigung erhalten. Die Ortsgemeinde bedient sich zur Umsetzung der Pflegemaßnahmen Dienstleistern, soweit sie die Maßnahmen nicht mit eigenem Personal wegen fehlender maschineller Ausstattung ausführen kann. Die sich hier ergebende Konstellation der Pflege der o.a. Flächen ist in keiner Weise mit der üblichen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen – egal ob Eigen- oder Pachtland oder auch mit sonstigen Kompensationsflächen gleichzusetzen.

Es ist daher auch nicht folgerichtig davon auszugehen, dass Grundstückseigentümern, insbesondere Gemeinden mit eigenen landwirtschaftlichen Flächen entsprechende Gelder aus der Agrarförderung zu stehen.

Gemeindeverwaltung Großlittgen, Anton Klas, Ortsbürgermeister