Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Großlittgen vom 25.11.2023 liegt in der Zeit vom 09.12.2023 bis 23.12.2023 in der Wohnung des Jagdvorstehers zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus.
Großlittgen, den 08.12.2023 Christian Heck, Jagdvorsteher
In den Gemeinderatssitzungen vom 12.10. und 23.11.2022 wurde auf Nachfrage von Bewohnern des Neubaugebietes „Burecken“ festgehalten, dass es sich bei den Grünstreifen hinter dem Baugebiet um eine im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche im Eigentum der Gemeinde handelt.
Nach dem Umweltbericht dient diese Ausgleichsfläche dem Erhalt und der Entwicklung von Gehölzstrukturen zur landschaftlichen Einbindung der Ortslage und zur Strukturierung der freien Feldkultur.
Es wurde weiterhin einvernehmlich festgestellt, dass Begrenzungsschnitte in der Höhe durch die Anlieger nicht zulässig sind. Eine entsprechende Information an die Anlieger erfolgte mit dem Mitteilungsblatt vom 10.02.2023 (Ausgabe 6/2023).
Die Anlieger wurden aus den o.g. Gründen ausdrücklich aufgefordert, zukünftig keinerlei Heckenhöhenrückschnitte auf der sich im Gemeindeeigentum befindlichen Fläche vorzunehmen.
Bei Überprüfungen wurde jedoch festgestellt, dass trotz dieser Aufforderung, die Hecken weiterhin von Anliegern heruntergeschnitten und auch stellenweise Überbauungen und private Ablagerungen auf diesen gemeindeeigenen Flächen vorgenommen wurden.
Der Gemeinderat hat daher die Gemeindeverwaltung mit einstimmigem Beschluss beauftragt, diese naturschutzrechtlichen Auflagen zu überwachen und bei zukünftigen Zuwiderhandlungen und Verstößen an die VG-Verwaltung zwecks Sanktionierung zu melden.
Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, dass vorhandene Ablagerungen und Überbauungen auf dieser gemeindeeigenen Ausgleichsfläche durch angrenzende Grundstückseigentümer von diesen bis zum 31.12.2023 zu räumen bzw. zurückzubauen sind.
Zur Vermeidung von Sanktionen bittet der Gemeinderat um Kenntnisnahme und entsprechende Durchführung.
Gemeinderat Großlittgen gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
So langsam geht das Jahr zu Ende, Dezember ist, der 2. Advent kommt behände.
Doch Halt, Stopp, da war immer was gewesen.
Stimmt! Das dürfen wir auf keinen Fall vergessen. Der Nikolaus war’s, der gute Mann. Seit Kindesbeinen man sich erinnern kann. Tage vorher hat man schon Sorge gehabt, das er uns in diesem Jahr nichts mitgebracht. Man dachte ja, er ist so alt, seine Augen sind trüb und war dann auch nicht immer lieb.
Doch schnell war der Kummer vorbei, denn er hatte immer was dabei. Und bis nächstes Jahr war es noch so weit, und fürs brav sein noch sooo viel Zeit. Jetzt kommt er in ein paar Tagen wieder. Begrüßen wir ihn mit ein paar Liedern.
Vielleicht können wir ihn dazu bewegen, uns auch dieses Mal ein Geschenk zu geben.
Am 06.12.2023 ab 14.30 Uhr ist der Termin.
Vergesst es nicht und kommt dorthin.
Meldet euch bis Sonntagabend bei Renate (8273) oder bei Irmgard (8248), das wäre gut, denn sonst gibt es vielleicht doch die Rut.
Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr wieder
am Sonntag, dem 03.12.2023 ab 16.30 Uhr
die Weihnachtsbaumillumination auf der Zehntscheune
in Großlittgen statt.
Bei Waffeln, Würstchen, Glühwein und anderen Getränken wird der Weihnachtsbaum beleuchtet und um 18.00 Uhr kommt der Weihnachtsmann mit dem Schlitten. Der Musikverein sorgt für die musikalische Unterhaltung.
Die Großlittger Vereine und die Feuerwehr laden alle großen und kleinen Mitbürger herzlich ein und sie freuen sich auf euer Kommen.
Der Nikolaus ist am 05. und 06.12.2023 in Großlittgen.
Wer den Wunsch hat, dass der Nikolaus mit Knecht Ruprecht ins Haus kommt, kann einen Termin mit dem „Nikolaus-Büro“ telefonisch (06575/4873) vereinbaren.
Am Donnerstag, dem 23.11.2023, findet um 18:30 Uhr im Gemeindebüro in Großlittgen eine öffentliche und eine nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde 2. Forsteinrichtung 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung)
– Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO 4. 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24
Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Fotovoltaik“
– Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO 5. Neubaugebiet „Im Burecken“ – Pflege der Ausgleichspflanzungen 6. Neubaugebiet „Im Burecken“ – Pflanzung von Straßenbäumen 7. Satzung zur Aufhebung von gemeindeeigenen Wegeflächen 8. Annahme von Spenden 9. Mitteilungen 10. Verschiedenes
Nicht öffentlicher Teil
11. Mitteilungen 12. Verschiedenes
Großlittgen, 13. November 2023 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister
Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel teilt uns mit, dass wegen der Spülung des Fernleitungsnetzes am
Dienstag, 21. November und Donnerstag, 23. November 2023
mit kurzzeitigen Störungen der Wasserversorgung in der Ortsgemeinde Großlittgen zu rechnen ist. Druckschwankungen, Trübungen und kurzzeitige Unterbrechungen können auftreten. Wir bitten unsere Kunden hierfür um Verständnis.
In stiller Trauer und großer Dankbarkeit nehmen wir Abschied von
Klaus Meeth der im Alter von 77 Jahren verstorben ist.
Klaus Meeth hat mit großer Energie das kommunale Geschehen wie auch das Gemeinschaftsleben der Gemeinde Großlittgen über viele Jahre mitgestaltet.
Über 30 Jahre war Herr Meeth kommunalpolitisch tätig und vertrat uneigennützig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Großlittgen und der Verbandsgemeinde.
Dem Gemeinderat Großlittgen gehörte er von 1984 bis 1987 an. Darüber hinaus bekleidete er von 1987 bis 1989 das Amt des ersten Beigeordneten und führte 10 Jahre lang von 1989 bis 1999 die Amtsgeschäfte der Ortsgemeinde als Ortsbürgermeister.
Zudem vertrat er von 1999 bis 2014 die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgemeinderat Manderscheid.
Er war stets ein guter Rat- und Impulsgeber für seine Mitstreiter.
Unsere besondere Anteilnahme gilt der Familie.
Mit dem Dank für all das, was Klaus Meeth für unsere Gemeinde und Verbandsgemeinde geleistet hat, werden wir ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Manuel Follmann Bürgermeister Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Anton Klas Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Großlittgen
für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemOMöglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum Tage der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Burgstraße 59, Zimmer Nr. 1.17 und 1.18 öffentlich aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Großlittgen haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 26.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich oder elektronisch an info@vg-wittlich-land.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die innerhalb der Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Großlittgen, den 10.11.2023 gez. Anton Klas, Ortsbürgermeister