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Allgemein

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Großlittgen hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Satzung zur Änderung der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) – Energiepark Großlittgen – vom 07.11.2013 zuletzt geändert am 18.06.2014.

Der Ortsgemeinderat Großlittgen hat am 14.12.2020 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
§ 2 Abs. 1 der Satzung wird um die nachfolgende Aufgabe erweitert:
Zur Entlastung des Trägers der Einrichtung (Ortsgemeinde Großlittgen) sind die Auszahlungen von Spenden an diverse, ortsansässige Vereine und Gruppierungen zulässig. Über die Höhe der Spenden hat der Verwaltungsrat jährlich neu zu beschließen.

§ 2
§ 5 der Satzung wird um Absatz 7 wie folgt erweitert:
(7) Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung, wozu insbesondere gehört:

a) die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge einschließlich der Abwicklung des Leistungsaustauschs,
b) die rechtzeitige Aufstellung des Wirtschaftsplanes einschließlich der Anlagen gemäß § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Beteiligungsberichtes,
c) der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Wirtschaftsplanes,
d) alle sonstigen Maßnahmen und Aufträge bis zu einem Wert von 5.000 €, die zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit der AöR notwendig sind.

§ 3
§ 6 Abs 2 der Satzung wird wie folgt geändert: Der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz sowie die Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmen sich nach § 86 b Abs. 3 GemO. Dabei setzt sich der Verwaltungsrat aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen, wobei jedoch mindestens die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder auch Mitglied des Gemeinderates sein müssen.

§ 4
§ 13 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert: Die Bekanntmachungen der Anstalt erfolgen im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

§ 5
Diese Änderungssatzung tritt am 15.12.2020 in Kraft.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Pflegearbeiten Distrikt „Datscheider Höhe“

von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf der Gemarkung Großlittgen zu vergeben – Distrikt „Datscheider Höhe“

Die Ortsgemeinde Großlittgen vergibt landwirtschaftliche Pflegearbeiten von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung von US-Streitkräften auf die Air Base Spangdahlem.

Es handelt sich hierbei um gemeindeeigene Flächen (Extensives Grünland und Streuobstwiesen) im Distrikt „Datscheider Höhe“ mit einer Gesamtgröße von 19,25 ha.

Die gesamte Fläche ist extensiv zu bewirtschaften.
Vom Dienstleister sind nachstehende Arbeiten auszuführen.
Streuobstwiesen
• 2x jährliche Mahd der Streuobstfläche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
alternativ:
• Beweidung der Streuobstfläche mit Schafen, sofern ausreichende Schutzmaßnahmen für die Bäume getroffen werden.
• 1. Weidegang Anfang Juli, Weidegänge maximal alle 8 Wochen
• Alle 3 Jahre 1 Mahdgang mit Abräumen der Fläche im Oktober
Extensives Grünland
• 2x jährliche Mahd der Grünfläche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
• Belassen von Altgrasinseln auf 10% – 20% der Fläche bei jedem Mahdgang. Die Standorte der Altgrasinseln sind vor jeder Mahd mit der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land abzustimmen.
alternativ:
• extensive Beweidung mit Rindern, Schafen und / oder Ziegen
• Beweidungszeitraum 1. Juni bis 14. November
• am Ende der jährlichen Beweidungsperiode ein Säuberungsschnitt als Mulchmahd – bei zweimaliger Beweidung ist der zweite Weidegang frühestens sechs Wochen nach dem ersten Weidegang durchzuführen.
Allgemeine Hinweise:
Der Dienstleister ist nicht antrags- und empfangsberechtigt für Agrarfördermaßnahmen (diese stehen der Ortsgemeinde Großlittgen als Grundstückseigentümer zu).
Das gesamte anfallende Mähgut geht ins Eigentum des Bewirtschafters über und wird mit den Aufwendungen der Ernte (mähen, ballieren etc.) verrechnet.
Auf der Fläche dürfen ohne vorherige Abstimmung mit der Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde keinerlei Arbeiten ausgeführt werden. Weitere Details werden im Bewirtschaftungsvertrag geregelt.
Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird von der Ortsgemeinde getragen. Der Bewirtschaftungsvertrag kann jederzeit ohne Angaben von Gründen beiderseits zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Nach vorheriger Terminabsprache ist eine gemeinsame Besichtigung vor Ort möglich. Weitere Fragen sowie Terminabsprachen sind ausschließlich schriftlich an Guenter.Weins@VG-Wittlich-Land.de zu richten.

Interessenten werden gebeten, ihre finanziellen Vorstellungen zur Bewirtschaftung der Flächen unter Berücksichtigung der Aneignung der Ernte in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Großlittgen, Himmeroder Str. 12, mit der Aufschrift „Angebot Datscheider Höhe“ abzugeben.

Gemeindeverwaltung Großlittgen Großlittgen, 19.01.2021 Anton Klas, Ortsbürgermeister

Pflegearbeiten Distrikt „Hemmerather Kessel“

von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf der Gemarkung Großlittgen zu vergeben – Distrikt „Hemmerather Kessel“

Die Ortsgemeinde Großlittgen vergibt landwirtschaftliche Pflegearbeiten von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung von US-Streitkräften auf die Air Base Spangdahlem.

Es handelt sich hierbei um gemeindeeigene Flächen (Extensives Grünland und Streuobstwiesen) im Distrikt „Hemmerather Kessel“ mit einer Gesamtgröße von 18,72 ha.
Die gesamte Fläche ist extensiv zu bewirtschaften.

Vom Dienstleister sind nachstehende Arbeiten auszuführen.

Streuobstwiesen
• 2x jährliche Mahd der Streuobstfäche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
alternativ:
• Beweidung der Streuobstfläche mit Schafen, sofern ausreichende Schutzmaßnahmen für die Bäume getroffen werden.
• 1. Weidegang Anfang Juli, Weidegänge maximal alle 8 Wochen
• Alle 3 Jahre 1 Mahdgang mit Abräumen der Fläche im Oktober
Extensives Grünland
• 2x jährliche Mahd der Grünfläche
• Schnittgut auf der Fläche trocknen, ballieren und abfahren
• 1. Schnitt Mitte Juni, 2. Schnitt Ende September
• Belassen von Altgrasinseln auf 10% – 20% der Fläche bei jedem Mahdgang. Die Standorte der Altgrasinseln sind vor jeder Mahd mit der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land abzustimmen.
alternativ:
• extensive Beweidung mit Rindern, Schafen und / oder Ziegen
• Beweidungszeitraum 1. Juni bis 14. November
• am Ende der jährlichen Beweidungsperiode ein Säuberungsschnitt als Mulchmahd – bei zweimaliger Beweidung ist der zweite Weidegang frühestens sechs Wochen nach dem ersten Weidegang durchzuführen.
Allgemeine Hinweise:
Der Dienstleister ist nicht antrags- und empfangsberechtigt für Agrarfördermaßnahmen (diese stehen der Ortsgemeinde Großlittgen als Grundstückseigentümer zu). 

Das gesamte anfallende Mähgut geht ins Eigentum des Bewirtschafters über und wird mit den Aufwendungen der Ernte (mähen, ballieren etc.) verrechnet.
Auf der Fläche dürfen ohne vorherige Abstimmung mit der Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde keinerlei Arbeiten ausgeführt werden. Weitere Details werden im Bewirtschaftungsvertrag geregelt.
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird von der Ortsgemeinde getragen.
Der Bewirtschaftungsvertrag kann jederzeit ohne Angaben von Gründen beiderseits zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Nach vorheriger Terminabsprache ist eine gemeinsame Besichtigung vor Ort möglich. Weitere Fragen sowie Terminabsprachen sind ausschließlich schriftlich an Guenter.Weins@VG-Wittlich-Land.de zu richten.

Interessenten werden gebeten, ihre finanziellen Vorstellungen zur Bewirtschaftung der Flächen unter Berücksichtigung der Aneignung der Ernte in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Großlittgen, Himmeroder Str. 12, mit der Aufschrift „Angebot Hemmerather Kessel“ abzugeben.

Gemeindeverwaltung Großlittgen Großlittgen, 19.01.2021 Anton Klas, Ortsbürgermeister

Verpachtung einer gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Nutzfläche (Grünland)

Die Ortsgemeinde Großlittgen verpachtet eine gemeindeeigene Fläche im Distrikt „Bei den vier Eichen“, Flur 1, Parz.-Nr. 4, 5/1(teilweise), 5/2(teilweise) und 15 (teilweise).

Es handelt sich um Grünland mit einer Gesamtgröße von 6,48 ha.
Hiervon sind ca. 1,7 ha reine Beweidungsfläche und ca. 4,78 ha Mahd- und/oder Beweidungsfläche. Die gesamte Fläche ist extensiv zu bewirtschaften.

Um eine Ofenhaltung des Tales zu gewährleisten, ist es erforderlich, den vorhandenen Sträucherbewuchs zurückzudrängen.
Hierfür ist der Einsatz von Ziegen vorgesehen.

Die Art der Einzäunung ist dem Pächter überlassen, wobei lediglich die Beweidungsfläche mit einem stationären Zaun eingegattert werden darf.
Die übrige Fläche ist zu mähen und/oder auch alternativ mit Rindern, Schafen oder Ziegen zu beweiden.

Der Zaun auf dieser Fläche ist nach Abschluss jeder Weidesaison wieder zu entfernen. Der Pächter ist berechtigt, Anträge zur Agrarförderung zu stellen.
Eine Umwandlung der Flächen in Ackerflächen ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Es erfolgt nur eine Verpachtung der Gesamtfläche an einen Pächter. Unterverpachtungen werden nicht zugelassen. Weitere Details werden im Pachtvertrag geregelt.

Nach vorheriger Terminabsprache ist eine gemeinsame Besichtigung vor Ort möglich. Weitere Fragen sowie Terminabsprachen sind ausschließlich schriftlich an Guenter.Weins@VG-Wittlich-Land.de zu richten.

Die Ortsgemeinde ist bei der Vergabe nicht an den Höchstbieter gebunden. Interessenten werden gebeten, ein entsprechendes Pachtangebot in einem verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Großlittgen, Himmeroder Str. 12, mit der Aufschrift „Angebot Bei den vier Eichen“ abzugeben.

Gemeindeverwaltung Großlittgen Großlittgen, 19.01.2021

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 der Energiepark Großlittgen AöR

Die Energiepark Großlittgen AöR hat in ihrer Sitzung am 14.12.2020 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt:

Die Jahresbilanz zum 31.12.2019 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 3.006.437,65 € ab und weist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 25.934,31 € aus.
Der Jahresgewinn 2019 in Höhe von 25.934,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gemäß § 37 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 in Verbindung mit dem § 13 der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Energiepark Großlittgen“ vom 07.11.2013 liegt der festgestellte Jahresabschluss sowie des Lageberichtes in der Zeit vom

11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeinde WittlichLand, Außenstelle „Burgstraße 59“ (Zimmer 1.18), 54516 Wittlich, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Großlittgen, 8. Januar 2021 Energiepark Großlittgen AöR
Anton Klas, Verwaltungsratsvorsitzender

Wichtige Information

Bürger-Sprechstunde

Aufgrund des aktuellen Corona-Lockdowns findet die Sprechstunde dienstags von 18.00 bis 19.30 bis zur zweiten Januarwoche vorerst nicht statt.

In dringenden Fällen können Sie mich über die Telefonnummern der Gemeinde (06575/9011579 od. 0160/95368665 ) erreichen.

Anton Klas
Ortsbürgermeister

Sitzung des Gemeinderates Großlittgen

Am Montag, den 14.12.2020, fndet um 19:00 Uhr in der Turnhalle in Großlittgen eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Großlittgen statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde
2. Forstwirtschaftsplan 2021
3. Haushaltssatzung mit Plan für das Haushaltsjahr 2021
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Ofenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2021
4. Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Flurstück 174, Im Burecken
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
5. Änderung der Satzung für die AöR – Energiepark Großlittgen
6. Wahl eines Nachfolgers für den Verwaltungsrat der Energiepark Großlittgen AöR
7. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege
8. Kindertagesstätte Großlittgen; – Information aktueller Sachstand – Grundsatzentscheidung Optimierung Kochküche
9. Annahme von Spenden
10. Mitteilungen
11. Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil
12. Grundstücksangelegenheiten
13. Mitteilungen
14. Verschiedenes

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes stehen nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Nikolausabend

Nikolaus, komm in unser Haus pflegen die Kinder in Großlittgen am 05. Dezember, am Vorabend des Nikolaustages zu singen.

Doch in diesem Jahr kann der Nikolaus und der Knecht Rupprecht wegen der Corona-Pandemie nicht ins Haus kommen.

Vielleicht geht er aber mit der Klingel durch die Straßen und legt euer Geschenk vor die Haustür. Passt alle gut auf!

Der Nikolaus von Großlittgen

Treff für Jung und Alt

Liebe Besucher von „Tref für Jung und Alt“.

Fast sieht es aus, als hätten wir euch vergessen.
Das stimmt aber nicht!

Jetzt, Mitte November, kann man ganz sicher sagen, dass wir die Pandemie ins neue Jahr mitnehmen.

Niemand kann sagen, wie und wann es weitergeht. Wenn die Situation es zulässt und keine Gefahr für die Gesundheit besteht, werden wir euch informieren.

Wir wünschen und hofen, dass wir uns recht bald wieder trefen.

Vor allem, bleibt gesund, das wünscht euch

Der Helferkreis